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   OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 7 U 176/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3792
OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 7 U 176/06 (https://dejure.org/2006,3792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2006 - 7 U 176/06 (https://dejure.org/2006,3792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 7 U 176/06 (https://dejure.org/2006,3792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung des Architekten: Verwendung der von einem Sonderplaner erstellten Ausschreibungsunterlagen; Sachwalterhaftung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Haftung für eine angeblich fehlerhafte Planung einer Heizungsanlage in mehreren Doppelhäusern; Verletzung der Beratungspflichten oder Überwachungspflichten aus einem Architektenvertrag oder aus einer Sachwalterhaftung; Konkludente Beauftragung eines ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 635 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 635 (a.F.)
    Übernahme der Verantwortung bei Verwendung der von einem Sonderplaner erstellten Ausschreibungsunterlagen - Umfang der mit dem Stichwort "Sachwalterhaftung" bezeichneten Einstandspflicht eines Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine allgemeine Festlegung der Einstandspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Haftung des Architekten für fehlerhafte Fachplanerleistungen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Haftung des Architekten für fehlerhafte Fachplanerleistungen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Haftung des Architekten für fehlerhafte Fachplanerleistungen

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe - Architekten haften nicht für Planungsfehler von Fachingenieuren

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Karlsruhe spricht Klartext - Endlich Klarheit zur Leistungsphase 1

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Architekt für Fachplanung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt haftet nicht für fehlerhafte Fachplanerleistungen! (IBR 2007, 626)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 491
  • NZBau 2007, 451
  • BauR 2007, 1287
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1972 - VII ZR 197/71

    Aufklärungs- und Beratungspflichten des Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 7 U 176/06
    Unter diesem Stichwort hat die Rechtsprechung verschiedene Nebenpflichten des Architekten hinsichtlich der Aufklärung und der Beratung des Bauherrn begründet, dessen Sachwalter zwar nicht grundsätzlich für vermögensrechtliche Interessen aber in anderen Bereichen der Architekt sei (vgl. nur BGH BGHZ 60, 1, 3 = NJW 1973, 237; NJW 1976, 189, 190; NJW-RR 2002, 1531, 1532).

    Sie geht grundsätzlich nur soweit, wie dies die mangelfreie Erbringung des Architektenwerks erfordert (BGHZ 60, 1, 3).Die Klägerin hatte Sonderfachleuten (H. AG, B. Werk) diese Planung überlassen und anvertraut.

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 7 U 176/06
    Vielmehr erfüllte damit die Beklagte ihre vertraglichen Pflichten, wie sie in § 15 Abs. 2 HOAI Leistungsphase 6 beschrieben sind; an den Leistungsphasen dieser Bestimmung orientierte sich ersichtlich die vertraglich vereinbarten Leistungen (vgl. BGH BauR 2004, 1640, 1642).
  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 320/00

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen den Tragwerksplaner; Hemmung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 7 U 176/06
    Die sog. Sachwalterhaftung des Architekten entspringt aber nur dem eigenen von ihm übernommenen Pflichtenkreis (vgl. BGH BauR 2002, 108, 110).
  • BGH, 28.10.1975 - VI ZR 24/74

    Haftung des Architekten für die Gefährdung von Grundpfandrechten durch Abbruch-

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 7 U 176/06
    Unter diesem Stichwort hat die Rechtsprechung verschiedene Nebenpflichten des Architekten hinsichtlich der Aufklärung und der Beratung des Bauherrn begründet, dessen Sachwalter zwar nicht grundsätzlich für vermögensrechtliche Interessen aber in anderen Bereichen der Architekt sei (vgl. nur BGH BGHZ 60, 1, 3 = NJW 1973, 237; NJW 1976, 189, 190; NJW-RR 2002, 1531, 1532).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 73/07

    Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Statikers gegen den Architekten:

    Eine solche Überprüfung der Planung eines Sonderfachmanns am Bau durch den allgemeinen Architekten kann sich daher allenfalls auf offensichtliche Fehler beziehen (OLG Karlsruhe NZBau 2007, 451, 453; vgl. auch OLG Brandenburg NZBau 2006, 720. S. außerdem Neuenfeld NZBau 2006, 741, 742 f. und Vetter NZBau 2006, 682, 683 f.).
  • OLG Köln, 14.05.2013 - 15 U 214/11

    Auch Planer müssen Bedenken anmelden!

    Eine solche Überprüfung und der aus ihrer Unterlassung folgende Einwand des Mitverschuldens ist zwar auf Ausnahmefälle beschränkt, wie beispielsweise tatsächlich erkannte oder offensichtliche grobe Fehler einer Planung (vgl. BGH, a.a.O., Rdn. 18 gemäß Juris; OLG Karlsruhe, NZBau 2007, 451 ff - Rdn. 24 gemäß Juris) oder Fälle, in denen von eingeschalteten Fachleuten auf gleichem Niveau gefundene und gebilligte Ergebnisse zu einer Beurteilung als Handeln des Bauherrn auf eigene Gefahr führen (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • OLG Köln, 17.06.2020 - 19 U 223/19

    Fachplaner hinzugezogen: Architekt haftet nicht für fehlerhafte

    Sind Sonderfachleute vom Bauherren beauftragt, so kann bereits im Ansatz eine Verpflichtung zur Aufsicht oder Überwachung bzw. zur Begutachtung oder Überprüfung der Planung anderer fachlich Beteiligter allenfalls insoweit angenommen werden, als der betroffene Fachbereich dem allgemeinen Wissensstand des Architekten zugeordnet werden kann und es sich insoweit um offensichtliche Fehler handelt, die für ihn als Architekten auch ohne Spezialkenntnisse erkennbar sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2006 - 7 U 176/06, zitiert nach juris, Rn. 23 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2008 - 2 U 73/07, zitiert nach juris, Rn. 42; OLG Köln, Urteil vom 17.08.2011 - 11 U 16/11, zitiert nach juris, Rn. 8; Werner/Frechen in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Auflage 2018, Rn. 2004, 2500).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2009 - 3 U 138/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20.12.2006 (Az.: 7 U 176/06, Bl. 476 d. A.).
  • OLG Köln, 14.04.2020 - 19 U 223/19

    Schadensersatzanspruch aufgrund planerischer Mängel in Bezug auf ein Bauvorhaben;

    Sind Sonderfachleute vom Bauherren beauftragt, so kann bereits im Ansatz eine Verpflichtung zur Aufsicht oder Überwachung bzw. zur Begutachtung oder Überprüfung der Planung anderer fachlich Beteiligter allenfalls insoweit angenommen werden, als der betroffene Fachbereich dem allgemeinen Wissensstand des Architekten zugeordnet werden kann und es sich insoweit um offensichtliche Fehler handelt, die für ihn als Architekten auch ohne Spezialkenntnisse erkennbar sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2006 - 7 U 176/06, zitiert nach juris, Rn. 23 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2008 - 2 U 73/07, zitiert nach juris, Rn. 42; OLG Köln, Urteil vom 17.08.2011 - 11 U 16/11, zitiert nach juris, Rn. 8; Werner/Frechen in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Auflage 2018, Rn. 2004, 2500).
  • LG Landshut, 15.11.2019 - 54 O 3945/18

    Umfang der Prüfungspflicht des Architekten bei Fachplanungen

    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass in der Verwendung der von einem Sonderplaner erstellten Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich keine Erklärung des Architekten gegenüber dem Bauherren gesehen werden, dass er die Verantwortung für das fremd erstellte Leistungsverzeichnis und die zugrunde liegende Planung übernehmen würde (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2006, Az. 7 U 176/06 - juris).
  • LG Limburg, 26.08.2011 - 2 O 180/10
    Die Pflichten eines Architekten lassen sich jedoch nicht allgemein festlegen, sondern sind im jeweiligen Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung der Person des Bauherrn zu bestimmen (OLG Karlsruhe, NZBau 2007, 451).
  • LG Landshut, 17.01.2020 - 54 O 3945/18

    Schadensersatz aus einem Architektenvertrag

    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass in der Verwendung der von einem Sonderplaner erstellten Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich keine Erklärung des Architekten gegenüber dem Bauherren gesehen werden, dass er die Verantwortung für das fremd erstellte Leistungsverzeichnis und die zugrunde liegende Planung übernehmen würde (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2006, Az. 7 U 176/06 - juris).
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