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   OLG Schleswig, 04.09.2009 - 14 U 27/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8658
OLG Schleswig, 04.09.2009 - 14 U 27/09 (https://dejure.org/2009,8658)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.09.2009 - 14 U 27/09 (https://dejure.org/2009,8658)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. September 2009 - 14 U 27/09 (https://dejure.org/2009,8658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 634a Abs. 1 Nr. 2, 638 Abs. 1, 195
    Keine Anwendung der Sekundärhaftung des Architekten auf den Bauträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen einen Bauträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634a; BGB § 638 a.F.
    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen einen Bauträger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Sekundärhaftung wie bei Architekten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger: Keine Sekundärhaftung wie der sachwaltende Architekt des Bauherrn! (IBR 2009, 656)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1031
  • NZBau 2010, 251
  • BauR 2010, 245
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05

    Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2009 - 14 U 27/09
    Eine solche Pflicht besteht dann, wenn das Gericht seiner Hinweispflicht nach § 139 ZPO nicht genügt hat (BGH NJW-RR 2007, 412 ).
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2009 - 14 U 27/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 1754 ff.) kann sich der Unternehmer seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes nicht dadurch entziehen, dass er sich unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Pflicht bedient, Mängel zu offenbaren.
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

    Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2009 - 14 U 27/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (std. Rechtsprechung zuletzt NZBau 2007, 108 ) hat ein Architekt im Rahmen seines jeweiligen Aufgabenbereiches dem Bauherrn bei der Behandlung von Leistungsmängeln zur Seite zu stehen.
  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2009 - 14 U 27/09
    Zwar kann sich allgemein aus § 242 BGB auch nach Vertragserfüllung oder gar Vertragsbeendigung eine Rechtspflicht zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen ergeben, wenn anderenfalls der Vertragszweck vereitelt oder gefährdet würde (vgl. BGH NJW 1983, 875 f. für Bauunternehmer).
  • LG Siegen, 12.05.2005 - 5 O 273/04

    Mängelursachenaufklärungspflicht gilt nicht für Bauträger!

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2009 - 14 U 27/09
    Lassen sich die besonderen Pflichten eines Architekten schon grundsätzlich nicht auf das Verhältnis zwischen dem Bauherren und anderen Leistungsverpflichteten übertragen, sondern nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen, so sind diese Grundsätze wegen der dargestellten Interessenlage auf das Verhältnis zu einer Bauträgergesellschaft erst recht nicht anwendbar (LG Siegen NZBau 2005, 703 f.; Basty, Der Bauträgervertrag, 6. Aufl., Rn. 1058).
  • BGH, 18.09.2014 - VII ZR 58/13

    Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter in

    Darauf kommt es, worauf der Senat schon in dem Beschluss hingewiesen hat, der zur Aufhebung des ersten Berufungsurteils geführt hat (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZR 2/09, BauR 2010, 246 Rn. 8 = NZBau 2010, 251), nicht an.
  • OLG Koblenz, 05.09.2019 - 6 U 1613/18

    Keine Sekundärhaftung des Generalunternehmers!

    Grundlage für die Sekundärhaftung ist damit die umfassende Stellung des Architekten als Sachwalter des Bauherrn und die ihm eingeräumte Vertrauensstellung (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2009 - 14 U 27/09, NJW-RR 2010, 1031, Rn. 14; Koeble in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 12. Teil, Rn. 827).
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