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   BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05   

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BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05 (https://dejure.org/2005,2973)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05 (https://dejure.org/2005,2973)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2005 - 1 BvR 2035/05 (https://dejure.org/2005,2973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde über die Vergütung des Sachverständigen im Insolvenzverfahren; Unterscheidung zwischen dem "starken" und dem "schwachen" Verwalter; Pflicht des Staates zur Orientierung der Vergütung am freien Markt bei der Indienstnahme Privater für öffentliche ...

  • zvi-online.de

    JVEG § 9 Abs. 2; InsO § 22 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung der Sachverständigentätigkeit eines schwachen vorläufigen Verwalters im Insolvenzverfahren mit 65 €/Stunde

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angemessene Vergütung des Sachverstädigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 399
  • ZIP 2006, 86
  • NZI 2006, 93
  • WM 2006, 99
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70

    Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
    Vergütungsregelungen in diesem Sinne stellen auch die gesetzlich bestimmten Sätze zur Vergütung gerichtlich in Anspruch genommener Sachverständiger dar (vgl. BVerfGE 33, 240 ; 85, 329 ).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Staat bei der Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben, wie etwa für Sachverständigentätigkeit, eine Vergütung in der auf dem freien Markt für vergleichbare Leistungen erzielbaren Höhe vorzusehen hätte (vgl. BVerfGE 33, 240 ; 85, 329 ).

    Insbesondere muss sich der Gesetzgeber nicht an den Einkünften von Spitzenverdienern orientieren (vgl. BVerfGE 33, 240 ).

    Der Gesetzgeber ist jedoch nicht gehindert, bei der Festsetzung der Vergütung von Sachverständigen zu verallgemeinern (vgl. BVerfGE 33, 240 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
    a) Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein und sind daher am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 88, 145 ; 101, 331 ).

    12 Abs. 1 GG schützt den Grundrechtsträger auch davor, dass ihm durch staatliche Regelung eine unangemessen niedrige Vergütung zugemutet wird (vgl. BVerfGE 101, 331 ).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
    Vergütungsregelungen in diesem Sinne stellen auch die gesetzlich bestimmten Sätze zur Vergütung gerichtlich in Anspruch genommener Sachverständiger dar (vgl. BVerfGE 33, 240 ; 85, 329 ).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Staat bei der Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben, wie etwa für Sachverständigentätigkeit, eine Vergütung in der auf dem freien Markt für vergleichbare Leistungen erzielbaren Höhe vorzusehen hätte (vgl. BVerfGE 33, 240 ; 85, 329 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
    Zwar erhöhen sich die Anforderungen an die Klarheit der Norm, wenn die Unsicherheit bei der Gesetzeslage die Betätigung von Grundrechten erschwert (vgl. BVerfGE 108, 52 ; 110, 33 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats, NJW 2005, S. 2603 ).

    Die Auslegungsbedürftigkeit steht jedoch dem Bestimmtheitserfordernis nicht entgegen, solange die Auslegung unter Nutzung der juristischen Methodik zu bewältigen ist (vgl. BVerfGE 93, 213 ; 110, 33 ).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet zwar auch, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln, auch wenn der Gesetzgeber nicht gehalten ist, Ungleiches unter allen Umständen ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 110, 141 ).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
    Zwar erhöhen sich die Anforderungen an die Klarheit der Norm, wenn die Unsicherheit bei der Gesetzeslage die Betätigung von Grundrechten erschwert (vgl. BVerfGE 108, 52 ; 110, 33 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats, NJW 2005, S. 2603 ).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat nur zu gewährleisten, dass dabei die Anforderungen des Grundgesetzes eingehalten werden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 96, 375 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
    Zwar erhöhen sich die Anforderungen an die Klarheit der Norm, wenn die Unsicherheit bei der Gesetzeslage die Betätigung von Grundrechten erschwert (vgl. BVerfGE 108, 52 ; 110, 33 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats, NJW 2005, S. 2603 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat nur zu gewährleisten, dass dabei die Anforderungen des Grundgesetzes eingehalten werden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 96, 375 ).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
    Gegen die Heranziehung dieser herkömmlichen Auslegungsmethoden bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 82, 6 ).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • OLG Frankfurt, 05.09.2005 - 26 W 51/05

    Justizvergütungsrecht: Honorar für vorläufigen Insolvenzverwalter

  • OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 W 8/05

    Kostenfestsetzung der gutachterlichen Tätigkeit eines halbstarken

  • LG Aschaffenburg, 24.11.2004 - 4 T 205/04

    Vergütung des sog. vorläufigen halb-starken Insolvenzverwalters

  • OLG München, 20.05.2005 - 11 W 1422/05

    Vergütung des sogenannten schwachen Insolvenzverwalters

  • AG Kleve, 25.11.2004 - 33 IN 83/04

    Höhe des Honorars des im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zur Erstellung eines

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 894/18
    Dies bedeutet indes umgekehrt nicht, dass der Staat bei seiner Indienstnahme für öffentliche Aufgaben eine Vergütung vorsehen muss, die der auf dem freien Markt für vergleichbare Leistungen erzielbaren Vergütung entspricht (BVerfG, Beschluss v. 29.11.2005, 1 BvR 2035/05, Rn. 17, juris).

    Insbesondere muss sich der Gesetzgeber nicht an den Einkünften von Spitzenverdienern orientieren (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 29.11.2005, 1 BvR 2035/05, Rn. 17, juris).

  • OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 2 W 267/06

    Zur Stellung und Vergütung eines Sachverständigen (auch Rechtsanwaltes) in einem

    Diese Auslegung von § 9 Abs. 2 JVEG ist inzwischen von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebilligt worden (BVerfG NZI 2006, 93 f.).

    Ebenso trifft für beide Formen der vorläufigen Insolvenzverwaltung zu, dass daneben zusätzliche Honoraransprüche entstehen können (vgl. zu diesen Erwägungen, BVerfG NZI 2006, 93, 94; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2006, 79).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14

    Vergütung; Sachverständige; Zivilprozess; Gebührengutachten; Steuerberaterkammer;

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung sind solange nicht zu erheben, wie dem Sachverständigen nicht eine unangemessen niedrige Vergütung zugemutet wird; der Staat muss aber selbst bei der Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben keine Vergütung in der auf dem freien Markt für vergleichbare Leistungen erzielbaren Höhe vorsehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2005 - 1 BvR 2035/05 - BVerfGK 6, 399, juris Rn. 17).

    Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG eine - hinreichend bestimmte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2005 a.a.O., juris Rn. 12) - Auffangregelung für die Fälle enthält, die keiner Honorargruppe ausdrücklich zugeordnet sind.

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 895/18

    Höhe der Vergütung für Redispatch-Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber

    Dies bedeutet indes umgekehrt nicht, dass der Staat bei seiner Indienstnahme für öffentliche Aufgaben eine Vergütung vorsehen muss, die der auf dem freien Markt für vergleichbare Leistungen erzielbaren Vergütung entspricht (BVerfG, Beschluss v. 29.11.2005, 1 BvR 2035/05, Rn. 17, juris).

    Insbesondere muss sich der Gesetzgeber nicht an den Einkünften von Spitzenverdienern orientieren (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 29.11.2005, 1 BvR 2035/05, Rn. 17, juris).

  • OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16

    Insolvenzverfahren: Höhe des Stundensatzes des isolierten Sachverständigen

    In der Konsequenz kommt es in gewissem Umfang zu einer doppelten Vergütung, wobei keine Anrechnung stattfindet (vgl hierzu den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 29. November 2005, Az. 1 BvR 2035/05; Schneider aaO, § 9 Rn. 33).
  • LG Hamburg, 16.05.2011 - 326 T 17/11

    Angemessene Stundensatzvergütung für einen isoliert beauftragten

    Diese Entscheidung habe die Wertungen des BVerfG in der Entscheidung v. 29.11.2005 (ZIP 2006, 86 [BVerfG 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05] ) jedoch nicht ausreichend berücksichtigt.

    Das BVerfG hat ferner im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde eines vorläufigen (schwachen) Insolvenzverwalters (gegen die entsprechende Anwendung des Stundensatzes des § 9 Abs. 2 JVEG zu seinen Lasten) Ausführungen gemacht, die auch bei der Beurteilung der Vergütung des isolierten Sachverständigen Berücksichtigung finden müssen (BVerfGE, ZInsO 2006, 83 f. ).

  • AG Hamburg, 29.03.2010 - 67c IN 446/09

    Sachverständigenvergütung: Bemessung der Vergütung eines "isolierten"

    Das BVerfG (Entscheidung v. 29.11.2005; ZIP 2006, 86) hat nunmehr in einem Fall (siehe OLG Frankfurt, ZInsO 2005, 1042) entschieden in welchem der Sachverständige zugleich vorläufiger "schwacher" Verwalter war und sein Gutachtenhonorar auf Basis der Vergütungsgruppe 10 (= 95, --EUR/Std.) beantragt hatte.
  • AG Wolfsburg, 13.03.2006 - 25 IN 21/05
    Indirekt hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 29.11.2005 ( 1 BvR 2035/05 , ZinsO 2006, 83 ff.) diese Auffassung bestätigt.
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