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   OLG Koblenz, 13.02.2007 - 14 W 106/07   

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https://dejure.org/2007,9903
OLG Koblenz, 13.02.2007 - 14 W 106/07 (https://dejure.org/2007,9903)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2007 - 14 W 106/07 (https://dejure.org/2007,9903)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 14 W 106/07 (https://dejure.org/2007,9903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Gläubigers als Zweitschuldner für gerichtliche Auslagen bei berechtigter Erledigungserklärung seines Insolvenzantrags; Erledigungserklärung als Klagerücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 22 § 23 § 66; InsO § 13; ZPO § 91a
    Haftung des Gläubigers als Zweitschuldner nach Erledigung eines Insolvenzantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 924
  • NZI 2007, 743
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 11.10.2005 - 17 W 91/05

    Keine Haftung des Antragstellers für Auslagen bei übereinstimmender

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2007 - 14 W 106/07
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die im Anschluss an das OLG Köln (MDR 2006, 471 ) sorgfältig begründete Entscheidung des Landgerichts Bezug genommen.
  • LG Frankenthal, 05.02.2002 - 5 T 90/01

    Rechtsmittel gegen die Zurückweisung der Erinnerung gegen eine Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2007 - 14 W 106/07
    In der kostenrechtlichen Kommentarliteratur beziehen sich Hartmann ( GKG , 36. A. § 23 Rn. 2/5) und Meyer ( GKG , 6. A., § 23 Rn. 2) auf die Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (JurBüro 2002, 329) und lehnen im Falle der Erledigterklärung eine Zweitschuldnerhaftung des Antragstellers ab.
  • LG Dresden, 16.06.2005 - 5 T 838/03

    Zweitschuldnerhaftung für Auslagen nach Erledigterklärung; Erledigterklärung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2007 - 14 W 106/07
    Die Begründung des Landgerichts Dresden (ZVI 2005, 329) zur Zweitschuldnerhaftung des Gläubigers nach Erledigterklärung des Insolvenzantrags, der sich die Staatskasse angeschlossen hat, überzeugt den Senat nicht.
  • LG Bonn, 03.11.2009 - 6 T 300/09

    Zweitschuldnerhaftung der Trägerin einer gesetzlichen Krankenversicherung bei

    Zwar geht die herrschende Meinung davon aus, dass der Gläubiger für die Auslagen bei einer Erledigung der Hauptsache nicht haftet (LG Göttingen, NZI 2004, 501; OLG Düsseldorf, NZI 2006, 708; OLG Koblenz, NZI 2007, 743; LG Koblenz, Beschl. v. 25.1. 2007 - 2 T 50/07, BeckRS 2007, 02888).
  • AG Göttingen, 11.03.2009 - 71 IN 128/08

    Bestehen der Zweitschuldnerhaftung eines antragstellenden Gläubigers für die

    a) Für den Fall der Erledigungserklärung (§ 4 InsO, § 91a ZPO) ist überwiegend anerkannt, dass eine Zweitschuldnerhaftung nicht besteht, weil dieser Fall nicht einer Abweisung oder Zurücknahme gleichgesetzt werden kann (zuletzt OLG Koblenz ZInsO 2007, 610; Schmerbach NZI 2003, 421, 423; HK-InsO/Kirchhof § 14 Rz. 56; Kübler/Prütting-Pape InsO, § 13 Rz. 131 a; FK-InsO/Schmerbach § 13 Rz. 52a; a. A. zuletzt AG Düsseldorf ZInsO 2006, 1116; HambK-InsO/Wehr § 13 Rz. 88; MünchKomm-InsO/Schmahl § 13 Rz. 165).
  • LG Göttingen, 14.04.2009 - 10 T 25/09

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit verbundenes Kostenrisiko

    Zwar geht die herrschende Meinung davon aus, dass der Gläubiger für die Auslagen bei einer Erledigung der Hauptsache nicht haftet (LG Göttingen NZI 2004, 501; OLG Düsseldorf NZI 2006, 708; OLG Koblenz NZI 2007, 743; LG Koblenz, Beschluss vom 25.01.2007 - 2 T 50/07 - ).
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