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   BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00   

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https://dejure.org/2001,2512
BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00 (https://dejure.org/2001,2512)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 2Z BR 121/00 (https://dejure.org/2001,2512)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 2Z BR 121/00 (https://dejure.org/2001,2512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Gemeinschaftsordnung; Öffnungsklausel; Zweckbestimmung

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 15 Abs. 1; ; ZPO § 265; ; ZPO § 322; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10, § 15 Abs. 1; ZPO § 265, § 322; BGB § 242
    Änderung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 906/99
  • LG München I - 1 T 14094/00
  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1092
  • NZM 2001, 671
  • FGPrax 2001, 148
  • ZMR 2001, 824
  • BayObLGZ 2001, 99
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 175/97

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
    Den Antrag der Antragsgegnerin, es den Antragstellern zu 1 und 2 zu verbieten, den über ihrem Sondereigentum befindlichen Speicherraum zum dauernden Wohnen zu nutzen, hat das Amtsgericht mit rechtskräftigem Beschluss vom 14.5.1997 abgewiesen (vgl. auch BayObLG Beschluss vom 29.5.1998, 2Z BR 175/97 = NZM 1999, 33).

    Denn in dem Kaufvertrag hat die Antragsgegnerin gemäß der vom Senat gebilligten Auslegung durch das Landgericht gegenüber der Bauträgerin ihre Zustimmung zum Ausbau des Dachgeschosses ohne Beschränkung auf einen Ausbau zum Hobbyraum erklärt und muss sich hieran auch im Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern festhalten lassen (BayObLG NZM 1999, 33).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
    Jedoch entwerten Veränderungen außerhalb des Grundbuchs dessen Publizitätsfunktion (BGH NJW 2000, 3500/3501; Häublein ZMR 2000, 423/426; Röll ZWE 2000, 13/15).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
    Die Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung zugunsten einer Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümer ist zwar von der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (siehe BGHZ 95, 137).
  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
    e) Ein Anspruch auf Abänderung der Teilungserklärung lässt sich jedoch in Ausnahmefällen aus dem Sonderverhältnis der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 1 WEG) herleiten, welches Schutz-, Treue- und Mitwirkungspflichten nach § 242 BGB begründet (BayObLG-RR 1987, 714/715; ZMR 1995, 495/497; NZM 1999, 81/82; LG Wuppertal NJW-RR 1986, 1074; Müller Rn. 35).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
    Die Rechtsprechung des Senats legt dabei einen strengen Maßstab an und verlangt nicht selten "außergewöhnliche Umstände" (BayObLGZ 1984, 50/53 ff.; WE 1996, 196; siehe auch BayObLG, Beschluss vom 1.2.2001, 2Z BR 136/00), die eine andere Regelung dringend gebieten.
  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95

    Pflicht zur Zustimmung zur Umwandlung eines Teileigentums in Wohneigentum nach

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
    Die Formel der amtsgerichtlichen Entscheidung wird allerdings klarstellend dem ausdrücklich so gefassten Antrag angepasst, um Zweifel in der Zwangsvollstreckung auszuschließen (vgl. BayObLG WuM 1996, 357; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 894 Rn. 8).
  • BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62
    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
    Dem antragsabweisenden Beschluss, der seinem Inhalt nach auch den inzwischen dem Sondereigentum des Antragstellers zu 3 zugeschriebenen Raum mit umfasst (vgl. § 265 ZPO), kommt somit eine positive, das Gegenrecht der Antragsteller bejahende Feststellungswirkung zu (BGH NJW 1965, 42; siehe auch BGH NJW 1998, 2368; Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl. Vor § 322 Rn. 31; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 322 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.1998 - 3 Wx 96/98
    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
    e) Ein Anspruch auf Abänderung der Teilungserklärung lässt sich jedoch in Ausnahmefällen aus dem Sonderverhältnis der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 1 WEG) herleiten, welches Schutz-, Treue- und Mitwirkungspflichten nach § 242 BGB begründet (BayObLG-RR 1987, 714/715; ZMR 1995, 495/497; NZM 1999, 81/82; LG Wuppertal NJW-RR 1986, 1074; Müller Rn. 35).
  • LG Wuppertal, 19.12.1985 - 6 T 858/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
    e) Ein Anspruch auf Abänderung der Teilungserklärung lässt sich jedoch in Ausnahmefällen aus dem Sonderverhältnis der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 1 WEG) herleiten, welches Schutz-, Treue- und Mitwirkungspflichten nach § 242 BGB begründet (BayObLG-RR 1987, 714/715; ZMR 1995, 495/497; NZM 1999, 81/82; LG Wuppertal NJW-RR 1986, 1074; Müller Rn. 35).
  • BayObLG, 15.03.1984 - BReg. 2 Z 75/83
    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
    Die Rechtsprechung des Senats legt dabei einen strengen Maßstab an und verlangt nicht selten "außergewöhnliche Umstände" (BayObLGZ 1984, 50/53 ff.; WE 1996, 196; siehe auch BayObLG, Beschluss vom 1.2.2001, 2Z BR 136/00), die eine andere Regelung dringend gebieten.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Die hiernach notwendige Zustimmung zu einem abweichenden Kostenverteilungsschlüssel können die Antragsteller nicht auf den "allgemeinen" Änderungsanspruch stützen, der von der Rechtsprechung teilweise aus einem Wegfall der Geschäftgrundlage (BayObLGZ 1984, 50, 54 ff.; 1987, 66, 72 f.), teilweise aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer (BayObLGZ 2001, 99, 103) hergeleitet wird.
  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Wx 38/05

    Anpassung des Teilungsvertrages und des Aufteilungsplanes an die tatsächlichen

    f) Soweit die Rechtsprechung in Einzelfällen aufgrund der zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Treuepflicht (§ 242 BGB) einen Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zur Abänderung der Gemeinschaftsordnung und Abgabe der erforderlichen grundbuchrechtlichen Erklärungen anerkennt (z.B. BayObLGZ 2001, 99; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 3 Rn. 43; Weitnauer/Lüke § 10 Rn. 52 jeweils m.w.N.), verhilft dies den Antragstellern ebenso wenig zum Erfolg.
  • BayObLG, 22.01.2004 - 2Z BR 229/03

    Nutzungsbestimmung durch Teilungserklärung - Verwirkung des Unterlassungsanspruch

    d) Allein die Verwirkung des Anspruchs, die Gaststättennutzung zu unterbinden, hätte für die Antragsgegner in der Regel nicht die Folge, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben verpflichtet zu sein, einer Änderung der Teilungserklärung zuzustimmen (vgl. BayObLGZ 2001, 99/102).
  • BayObLG, 02.06.2004 - 2Z BR 10/04

    Umfang der Verpflichtung bei schuldrechtlich zur Einräumung von

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 11.4.2001 (NZM 2001, 671/672) ausgesprochen hat, ist die Eintragung von Änderungen der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch im Hinblick auf dessen Publizitätsfunktion wünschenswert und verstärkt zudem in der Praxis den Schutz des Berechtigten.
  • BayObLG, 16.08.2001 - 2Z BR 80/01

    Zweckbestimmung für Teileigentum mit Vereinbarungscharakter

    Durch die rechtskräftige Abweisung des Antrags auf Unterlassung der seinerzeitigen Nutzung ist rechtskräftig festgestellt, dass die Nutzung, die unterlassen werden sollte, gestattet ist (BayObLGZ 2001, 99/103 m.w.Nachw.; vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 711).
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