Rechtsprechung
LG Aachen, 15.09.2000 - 9 O 134/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerspruchsklage gegen einen in einem Zwangsversteigerungsverfahren aufgestellten Teilungsplan; Ausgaben zur mittelbaren und unmittelbaren Erhaltung des Grundstücks; Ersatz von Massekostenvorschüssen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 1; WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 2
Bevorrechtigte Befriedigung von Wohnungseigentümern wegen Verauslagung von Massekostenvorschüssen
Papierfundstellen
- NZM 2002, 141
- ZMR 2002, 156
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 28.05.1998 - 18 U 243/97
Vorrecht auf Befriedigung aus dem Grundstück nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG nur bei …
Auszug aus LG Aachen, 15.09.2000 - 9 O 134/00
Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Oberlandesgericht Köln (Rpfleger 1998, 482) beruft, welches dem Anspruch einer Klägerin auf Ersatz von Massekostenvorschüssen auf Sonderumlagen zum Zweck der Sanierung einer Aussenfassade das Vorrecht des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG abgesprochen hat, kann die Klägerin auch hieraus für sich nichts herleiten.
- BGH, 14.04.2005 - V ZB 5/05
Umfang der zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung; Kosten einer …
Ob eine solche Sicherungsmöglichkeit tatsächlich besteht, wurde zum Zeitpunkt der Vorschußleistungen in der Rechtsprechung der Instanzgerichte unterschiedlich beurteilt (bejahend OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 225; LG Frankfurt, NZM 1998, 635; LG Göttingen, Hamb. GE 2001, 335; LG Aachen, ZMR 2002, 156; ablehnend OLG Köln, Rpfleger 1998, 482; OLG Braunschweig, NZM 2002, 626; OLG Frankfurt, NZM 2002, 627; LG Mönchengladbach, Rpfleger 2000, 80; LG Augsburg, Rpfleger 2001, 92; LG Hamburg, ZMR 2001, 395). - BGH, 10.04.2003 - IX ZR 106/02
Berücksichtigung von Ausgaben der Zwangsverwaltung bei der Versteigerung von …
Die übrigen laufenden Bewirtschaftungskosten der Wohnungseigentumsanlage, zu denen der Zwangsverwalter im Streitfall durch Zahlung einer (herabgesetzten) monatlichen Wohngeldzahlung (§ 28 Abs. 2 WEG) beigetragen hat, stellen ebenfalls Ausgaben der Verwaltung im Sinne des § 155 Abs. 1 ZVG dar (vgl. OLG Hamburg OLGZ 1993, 431, 432), genießen aber nicht den Vorrang des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG, soweit sie nicht der Erhaltung oder Verbesserung des Versteigerungsobjekts dienten (vgl. LG Hamburg ZMR 2001, 395, 396; LG Mönchengladbach RPfleger 2000, 80; siehe ferner LG Augsburg RPfleger 2001, 92; a.A. LG Aachen NZM 2002, 141, 142; LG Frankfurt am Main NZM 1998, 635;… Weitnauer/Hauger aaO § 45 Rn. 15; Wolicki NZM 2000, 321, 324). - OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01
Grundstücksverwertung; Vorabbefriedigung aus dem Versteigerungserlös; Verteilung …
Der in einem Einzelfall vertretenen Auffassung des LG Aachen, Urteil vom 15.09.2000, Az.: 9 O 134/00, kann danach nicht gefolgt werden.Für die vorliegend von der Klägerin vertretene Rechtsauffassung streiten lediglich die von der Klägerin zitierte, aber nicht veröffentlichte Entscheidung des LG Aachen vom 15.9.2000, Az. 9 O 134/00 und die hier angegriffene Entscheidung des LG Göttingen.
Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 22.11.2001 - 5 T 209/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Grevenbroich, 09.04.2001 - 16 C 265/00
- LG Mönchengladbach, 22.11.2001 - 5 T 209/01
Papierfundstellen
- NZM 2002, 141
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 44/95
Erstattung notwendiger Aufwendungen im Widerspruchsverfahren
Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.11.2001 - 5 T 209/01
Kosten anderer Prozessvertreter als Rechtsanwälte und Rechtsbeistände können aber nur in Höhe der konkreten tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des Notwendigen erstattet verlangt werden, nicht nach den pauschalen Gebührensätzen der BRAGO (KG in NJW 91, 1304; BSG in MDR 97, 200;… Stein/Jonas-Bork, ZPO-Kommentar, § 91 Rn. 94). - KG, 19.12.1990 - 24 W 5932/90
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.11.2001 - 5 T 209/01
Kosten anderer Prozessvertreter als Rechtsanwälte und Rechtsbeistände können aber nur in Höhe der konkreten tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des Notwendigen erstattet verlangt werden, nicht nach den pauschalen Gebührensätzen der BRAGO (KG in NJW 91, 1304; BSG in MDR 97, 200;… Stein/Jonas-Bork, ZPO-Kommentar, § 91 Rn. 94). - BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92
Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.11.2001 - 5 T 209/01
Zu Unrecht berufen sich die Kläger auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.05.1993 - V ZB 9/92 -.
- LG Konstanz, 29.01.2008 - 62 T 13/08
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Selbst wenn ein wirksamer Beschluss der Wohnungseigentümer über den Verwaltervertrag vorliegt, dass der Verwalter nach den Bestimmungen des Verwaltervertrages bei der Führung eines Rechtsstreites nach den Regeln des RVG abrechnen darf, führt dies nicht zu einer Erstattungspflicht der Beschwerdeführer für die nach dem RVG berechneten Kosten (LG Berlin, Beschluss vom 17.02.1999 - 82 T 41/99; LG Mönchengladbach, NZM 2002, 141).§ 91 II 1 ZPO sieht die Erstattungsfähigkeit der Kosten nach den Sätzen der BRAGO bzw. des RVG eben nur für die oben genannten Berufsgruppen vor (LG Berlin, Beschluss vom 17.02.1999 - 82 T 41/99, LG Mönchengladbach, NZM 2002, 141).
- LG Lüneburg, 06.03.2008 - 2 T 21/08 Zwar ist kein ausschließlicher Anwendungsbereich für Rechtsanwälte gegeben, jedoch kann der Hausverwalter mangels Anwaltseigenschaft nur aufgrund Vereinbarung eine Vergütung vom Auftraggeber nach dem RVG fordern, vgl. auch LG Mönchengladbach, 5 T 209/01.
Rechtsprechung
LG Köln, 11.09.2001 - 32 S 36/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2002, 141 (Ls.)