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   OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 1424/03   

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https://dejure.org/2005,6149
OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 1424/03 (https://dejure.org/2005,6149)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.01.2005 - 12 U 1424/03 (https://dejure.org/2005,6149)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - 12 U 1424/03 (https://dejure.org/2005,6149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Mietnebenkosten; Pflichten des Vermieters hinsichtlich der Darstellung einer Nebenkostenabrechnung; Notwendige Posten einer solchen Abrechnung; Konsequenz eines materiellen Fehlers für die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung als ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen einer Nebenkostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inhalt der Nebenkostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 540
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 1424/03
    Jedoch muss die Nebenkostenabrechnung formal nur eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des zugrunde liegenden Verteilungsschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen enthalten (BGH, NJW 1982, 573).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 1424/03
    Das ist auch dann der Fall, wenn der Gläubiger damit faktisch Einfluss auf den Beginn des Laufes der Frist für die Anspruchsverjährung nehmen kann (BGHZ 113, 188, 195).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 1424/03
    Grundsätzlich können Nebenkostenansprüche nicht deswegen als verwirkt angesehen werden, weil der Vermieter nicht fristgerecht abgerechnet hat (BGH, NJW 1984, 1684, 1685).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 24 U 74/02

    Zur Wirksamkeit des Verzichts auf eine vertraglich vereinbarte Mieterhöhung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 1424/03
    Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte der Beklagte seine Einwendungen von vornherein nicht weiter erläutern müssen (OLG Düsseldorf, OLG-Report Düsseldorf 2003, 403, 404).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2004 - 17 U 180/03

    Verfahrensfehler wegen Missachtung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 1424/03
    Dies gilt auch deshalb, weil der Tatsachenstreit der Parteien hier den Kern des Verfahrens ausmacht (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 553, 555).
  • OLG Koblenz, 20.11.2003 - 7 U 599/03

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht; Beitrag der Parteien zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 1424/03
    Nachdem der Rechtsstreit an die erste Instanz zurückverwiesen wird, ist dort auch neues Vorbringen aus der Berufungsinstanz zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, OLG-Report Koblenz 2004, 354 ff.).
  • OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11

    Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Schadensersatzforderung gegen

    Denn die der Rechtsprechung hierfür zu entnehmende Schwelle einer Abweichung beträgt ca. 30 % (vgl. Schoppmeyer , WM 2009, 10, 16; BGH, Urt. v. 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NZM 2005, 540, Tz. 55: Evidenz bei 40 %-iger Überhöhung; Urt. v. 18.03.2008 -XI ZR 241/06 - zitiert nach juris, Tz. 42: Keine Evidenz bei um 11, 1 % oder 13, 4 % überhöhter Kalkulation der Nettomiete) und ist bei einer Abweichung von 60 % deutlich überschritten.
  • OLG Koblenz, 02.10.2006 - 12 U 1056/05

    Baumängel: Beweislast für das Vorliegen eines Mangels; Architekt als

    Nachdem der Rechtsstreit an die erste Instanz zurückverwiesen wird, ist dort auch neues Vorbringen aus der Berufungsinstanz zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, OLG-Report Koblenz 2004, 354 ff.; NZM 2005, 540, 542).
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