Rechtsprechung
BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 43; GVG §17a; ZPO § 579
Anfechtbarkeit der Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts bei Unzuständigkeit oder fehlender Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wohnungseigentumsgericht nimmt irrig Zuständigkeit an
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswirkungen nachträglich festgestellter Prozessunfähigkeit auf die Wirksamkeit des Urteils; Rechtsfolgen der Entscheidung in der Sache durch ein unzuständiges Gericht
Verfahrensgang
- AG München - 484 UR II 1353/03
- LG München I, 19.07.2004 - 1 T 8294/04
- BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1384
- NZM 2006, 662
- FGPrax 2005, 197
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.06.2004 - X ZB 11/04
Rechtsfolgen des Wegfalls der Rechtsmittelbeschwer
Auszug aus BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04
Als allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung für jedes Rechtsmittel muss zwar die Beschwer noch zum Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sein; ihr Wegfall macht das Rechtsmittel unzulässig (BGH NJW-RR 2004, 1365; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler § 27 Rn.51). - BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer …
Auszug aus BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04
Wegen § 17a Abs. 5 GVG hatte das Beschwerdegericht nicht zu prüfen, ob der Rechtsweg zu den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eröffnet ist (BayObLGZ 2002, 82/84 f.; BayObLG WE 2004, 494). - BGH, 26.01.1959 - II ZR 119/57
Dispache
Auszug aus BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.1.1959 (II ZR 119/57 - BGHZ 29, 223), der für einen Fall, in dem der Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit über ein streitiges Rechtsverhältnis entschieden hatte, zur Nichtigkeit dieser Entscheidung gelangt, bezieht sich ausdrücklich auf das Dispacheverfahren (§§ 149 ff. FGG) und ist insbesondere auf das Verfahren in Wohnungseigentumssachen als sog. streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht übertragbar.
- OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit: Zulässigkeit einer sofortigen …
Jedenfalls im Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz, dass eine prozessunfähige Partei als prozessfähig gilt, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; BayObLGZ 1966, 261, 263;… Bassenge / Herbst / Roth FGG 10. Aufl., Einleitung FGG RN 35;… für das Antragsverfahren auch KKW-Zimmermann FGG 15. Aufl., § 13 RN 44; zum Zivilprozess: BGH NJW 2000, 289; NJW 1996, 1059 f.; 1990, 1734, 1735).Im Wohnungseigentumsverfahren, einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind auf die Verfahrensfähigkeit die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden (BayObLG WuM 2001, 303; WuM 2000, 565; Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; OLG Düsseldorf NZM 2005, 629;… KKW-Zimmermann, a.a.O. RN 53;… Weitnauer, WEG 9. Aufl. nach § 43 RN 15).
- OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
Feststellung der Verfahrensunfähigkeit bei mangelnder Mitwirkung des Betroffenen …
Die Rechtsbeschwerde ist aber zulässig, weil in Antragsverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz gilt, dass eine prozessunfähige Partei solange als prozessfähig zu behandeln ist, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BGHZ 110, 294/295 und 143, 122/123; BayObLG FGPrax 2005, 197; OLG Stuttgart NJW 2006, 1887).
Rechtsprechung
OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- ibr-online
Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.09.2005 - 29 T 296/04
- OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05
Papierfundstellen
- NZM 2006, 662
- FGPrax 2006, 59
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05
Beschlüsse der Wohnungseigentümer sind nur dann nichtig und damit ohne Anfechtung wirkungslos, wenn sie sich mit einer Materie befassen, die durch Beschluss nicht geregelt werden kann, weil das Gesetz, die Teilungserklärung oder sonstige Vereinbarungen der Wohnungseigentümer insoweit keine Beschlusskompetenz begründen (so genannte vereinbarungs- oder gesetzesändernde Beschlüsse, BGHZ 145, 158). - BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05
In das Rubrum der Senatsentscheidung waren im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften (BGH ZMR 2005, 547) sowohl die Wohnungseigentümer wie auch die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst aufzunehmen. - BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02
Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses - …
Auszug aus OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05
Der Senat hält trotz der von Wenzel (NZM 2004, 542) geäußerten Kritik an seiner Auffassung fest, dass sich aus nicht angefochtenen und folglich bestandskräftig gewordenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben kann (Beschluss vom Beschluss vom 23.6.2003, 16 Wx 121/03, ZMR 2004, 215; ebenso OLG Hamburg ZMR 2003, 447 und BayObLG NZM 2003, 239) und dass dies auch für Geldforderungen der Gemeinschaft gilt (vgl. Beschluss vom 12.9.2003 - 16 Wx 156/03, OLGR 2003, 284).
- OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03
Selbständige Anspruchsgrundlage aus bestandskräftigem Eigentümerbeschluss
Auszug aus OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05
Der Senat hält trotz der von Wenzel (NZM 2004, 542) geäußerten Kritik an seiner Auffassung fest, dass sich aus nicht angefochtenen und folglich bestandskräftig gewordenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben kann (Beschluss vom Beschluss vom 23.6.2003, 16 Wx 121/03, ZMR 2004, 215; ebenso OLG Hamburg ZMR 2003, 447 und BayObLG NZM 2003, 239) und dass dies auch für Geldforderungen der Gemeinschaft gilt (vgl. Beschluss vom 12.9.2003 - 16 Wx 156/03, OLGR 2003, 284). - OLG Köln, 12.09.2003 - 16 Wx 156/03
WEG -Verfahren: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Begründung von …
Auszug aus OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05
Der Senat hält trotz der von Wenzel (NZM 2004, 542) geäußerten Kritik an seiner Auffassung fest, dass sich aus nicht angefochtenen und folglich bestandskräftig gewordenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben kann (Beschluss vom Beschluss vom 23.6.2003, 16 Wx 121/03, ZMR 2004, 215; ebenso OLG Hamburg ZMR 2003, 447 und BayObLG NZM 2003, 239) und dass dies auch für Geldforderungen der Gemeinschaft gilt (vgl. Beschluss vom 12.9.2003 - 16 Wx 156/03, OLGR 2003, 284). - OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 148/00
Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Beseitigung von Außenrolläden; Auslegung …
Auszug aus OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05
Der Senat hält trotz der von Wenzel (NZM 2004, 542) geäußerten Kritik an seiner Auffassung fest, dass sich aus nicht angefochtenen und folglich bestandskräftig gewordenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben kann (Beschluss vom Beschluss vom 23.6.2003, 16 Wx 121/03, ZMR 2004, 215; ebenso OLG Hamburg ZMR 2003, 447 und BayObLG NZM 2003, 239) und dass dies auch für Geldforderungen der Gemeinschaft gilt (vgl. Beschluss vom 12.9.2003 - 16 Wx 156/03, OLGR 2003, 284).
- OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07
Keine Wohngeldforderung aufgrund Ein-Mann-Beschluss des teilenden …
Da es an der Begründung einer bestimmten Zahlungspflicht für die einzelnen Eigentümer fehlt, lässt sich eine konstitutive Wirkung der damaligen "Genehmigung" auch nicht aus der Rspr. des Senats herleiten, dass sich aus bestandskräftigen Eigentümerbeschlüssen selbständige Anspruchsgrundlagen für Zahlungsansprüche ergeben können (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse NZM 2003, 806 und NZM 2006, 662). - OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 3 Wx 84/07
Keine qualitative Gleichwertigkeit von Nebenkosten- und Jahresabrechnung einer …
Zwar hat das OLG Köln in seinem Beschluss - 16 Wx 156/03 - vom 19.09.2003 (NZM 2003, 806; vgl. auch Beschluss 16 Wx 192/05 - vom 26.10.2005 NZM 2006, 662) für möglich gehalten, dass sich aus bestandskräftigen Beschlüssen selbständige Anspruchsgrundlagen für Geldforderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben.