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   OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06   

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https://dejure.org/2007,5332
OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2007,5332)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.03.2007 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2007,5332)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. März 2007 - 5 U 44/06 (https://dejure.org/2007,5332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludenter Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs bei fehlender Regelung über die Haftung für den Zustand der Mietsache im Mietvertrag; Bestehen eines Ausgleichsanspruchs wegen anfallender Sanierungskosten auf einem Grundstück; Anspruch auf Erstattung von ...

  • Judicialis

    BGB § 548; ; BBodSchG § 9 Abs. 2 Satz 1; ; BBodSchG § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen ehemaligen Grundstücksmieter wegen Sanierung einer Boden- und Grundwasserverunreinigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altlastenproblematik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgleichsanspruch des Vermieters nach Bodenschutzrecht bei Verunreinigung durch Tankstelle? (IMR 2008, 35)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 85
  • NZM 2008, 944 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99

    Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06
    Auf einen aus einer vertragsgemäßen Nutzung abzuleitenden vertraglichen Ausschluss könnte sich die Beklagte allenfalls berufen, wenn sie vom Kläger auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung der Wiederherstellungspflicht des Mieters aus § 556 Abs. 1 BGB a.F. in Anspruch genommen würde (so im Fall BGH NJW 2002, 3234 ff.).
  • BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03

    Pflicht des Mieters zur Reinigung und Instandhaltung einer Abscheideanlage

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06
    Soweit die Beklagte einen konkludenten Ausschluss daraus ableiten will, dass zwischen den Parteien ein Mietvertrag bestand und nach der gesetzlichen Regelung des Mietrechts der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der gemieteten Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht zu vertreten braucht (§ 548 BGB a.F.), greift dies auch im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 28.07.2004 (NZBau 05, 102 ff) nicht.
  • VG Bremen, 29.01.2002 - 8 K 2240/01

    Anforderungen an den Nachweis der Verursachung

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06
    Die Ausgleichsregelung in § 24 Abs. 2 BBodSchG ist somit Ausdruck eines von vertragsbe-zogenen Gesetzesvorschriften unberührten Systems eines bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs (so auch VG Bremen, Urteil vom 29.01.2002 -8 K 2240/01).
  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 52/07

    Rechtstellung des Vermieters und Grundstückseigentümers bei Bodenverunreinigungen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in NZM 2008, 85 ff. abgedruckt ist, hat ausgeführt, ein Anspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG bestehe unabhängig davon, ob die zuständige Behörde eine Anordnung gemäß § 9 BBodSchG getroffen habe.
  • OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04

    Ausgleichspflicht des früheren Betreibers einer Hausmülldeponie nach § 24

    Andererseits setzt die in diesem Rechtsstreit noch näher zu thematisierende Ausgleichspflicht zwischen mehreren Sanierungspflichtigen nach § 24 Abs. 2 BBodSchG als solche weder die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, noch die explizite behördliche Heranziehung eines Sanierungspflichtigen voraus (OLG Bremen, Urteil vom 23.3.2007, 5 U 44/06, bei Juris RdNr. 25 mwN; Wagner, BB 2000, 417, 421; Frenz DB 2000, 2461, 2462; derselbe NVwZ 2000, 647, 648; Schönfeld NVwZ 2000, 648, 649 f.; Sondermann/Henke in Versteyl/Sondermann, BBodSchG § 24 Rn. 22; Dombert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BBodSchG § 24 Rn. 21 ff; a.A. allerdings Knoche, NVwZ 1999, 1198, 1199 f.).
  • OLG Bremen, 24.03.2011 - 5 U 32/10

    Verjährung von Ausgleichsansprüchen zwischen zur Sanierung Verpflichteten gemäß §

    Gegen das der Klage stattgebende Urteil des Landgerichts Bremen vom 15.06.2006 (Az. 7 O 1488/04b) hatte die Berufung der Beklagten keinen Erfolg, sondern wurde mit Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 23.03.2007 zurückgewiesen (Az. 5 U 44/06).
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