Weitere Entscheidungen unten: BSG, 17.11.1999 | OLG München, 20.01.2000

Rechtsprechung
   BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,737
BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R (https://dejure.org/1999,737)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R (https://dejure.org/1999,737)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - B 12 KR 12/99 R (https://dejure.org/1999,737)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Befreiung - Aufklärung - Höhere Beiträge

  • Judicialis

    SGB V § 5 Abs 1 Nr 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen Erhöhung der Jahresarbeitsverdienstgrenze, Nachwirkung des Befreiungsbescheides, Rücknahme eines rechtswidrigen Befreiungsbescheides

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nach Befreiung von der Krankenversicherungspflicht keine Rentnerkrankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 85, 208
  • NZS 2000, 457 (Ls.)
  • DB 1999, 2647
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 19/87

    Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze, Feststellungsklage wegen

    Auszug aus BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R
    Außerdem ist der Jahresarbeitsverdienst vorausschauend zu beurteilen, so daß im Laufe des Jahres eintretende Erhöhungen des Entgelts bei der Beurteilung zum Jahresbeginn noch nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl BSGE 66, 124 = SozR 2200 § 165 Nr. 97).
  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96

    Rahmenfrist für die Vorversicherungszeit in der KVdR

    Auszug aus BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R
    Er hat dies auch damit begründet, daß Sachleistungen der Krankenversicherung ohnehin nachträglich nicht erbracht werden können und Beitragsnachforderungen für die Vergangenheit vermieden werden (vgl zuletzt BSGE 80, 102, 107 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 33 S 133 mwN).
  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 8/62

    Versicherungsfreiheit für das Beschäftigungsverhältnis als tätiger Beamter;

    Auszug aus BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R
    Allerdings hat das BSG wiederholt entschieden, daß die Versicherungspflicht und die Befreiung davon tatbestandsbezogen beurteilt werden müssen (vgl für die Angestelltenversicherung BSGE 20, 133 = SozR RVO § 165 Nr. 42 und für die Krankenversicherung BSGE 34, 205 = SozR RVO § 165 Nr. 69).
  • BSG, 23.06.1972 - 3 RK 43/70

    Befreiung von der Versicherungspflicht - Rentner - Antrag auf weitere Rente -

    Auszug aus BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R
    Allerdings hat das BSG wiederholt entschieden, daß die Versicherungspflicht und die Befreiung davon tatbestandsbezogen beurteilt werden müssen (vgl für die Angestelltenversicherung BSGE 20, 133 = SozR RVO § 165 Nr. 42 und für die Krankenversicherung BSGE 34, 205 = SozR RVO § 165 Nr. 69).
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 6/16 R

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen - Finanzierungsanteile des

    Dies mag grundsätzlich unzulässig sein (vgl dazu BSG Urteil vom 8.12.1999 - B 12 KR 12/99 R - BSGE 85, 208, 213 = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4 S 22; BSG Urteil vom 8.12.1999 - B 12 KR 25/98 R - SozR 3-4100 § 185a Nr. 2 S 7 f; BSG Urteil vom 8.4.1987 - 1 RA 55/85 - SozR 1200 § 14 Nr. 25 S 68; BSG Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 43/76 - BSGE 47, 207, 208 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 24 S 41) , vorliegend bleibt das Versicherungsverhältnis aber unverändert.
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Erhöhung der

    Nach der Rechtsprechung des Senats wirkt die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V tatbestandsbezogen (BSGE 85, 208, 211 f = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4 S 20 mwN; so auch die allgemeine Ansicht der Literatur, zB: Klose in Jahn, SGB, Gesamtstand 2/2011, § 8 SGB V RdNr 66; Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Stand der Einzelkommentierung 9/2008, § 8 SGB V RdNr 18; K. Peters in KassKomm, Stand der Einzelkommentierung 12/2004, § 8 SGB V RdNr 37; Just in Becker/Kingreen, SGB V, 2010, § 8 RdNr 19; Berchtold in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 2009, § 8 SGB V RdNr 4) .

    aa) Der Senat kann - wie schon in seiner vorangegangenen Rechtsprechung - offenlassen, ob und ggf wie lange eine Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V fortwirkt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis aufgegeben und anschließend oder nach einer Unterbrechung ein neues Beschäftigungsverhältnis begründet wird (vgl bereits BSGE 85, 208, 212 = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4 S 20) .

    Zwar hat der Senat entschieden (BSGE 85, 208, 211 f = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4 S 19 f) , dass aus dem Grundsatz, dass Befreiungsentscheidungen auf das jeweilige Versicherungspflichtverhältnis bezogen sind, nicht folgt, dass eine einmal erteilte Befreiung nach § 173b RVO bzw nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nur so lange wirksam bleibt, wie alle tatsächlichen Voraussetzungen für ihre Erteilung vorliegen, und dass der Befreiungsbescheid mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen seine Wirksamkeit verliert.

    Er hat jedoch gleichzeitig ausgesprochen, dass Grundlage für die Befreiungsentscheidung die abhängige Beschäftigung ist, die grundsätzlich Versicherungspflicht begründet (BSGE 85, 208, 212 = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4 S 20) .

    dd) Dem aufgezeigten Ergebnis kann nicht im Sinne des LSG - in Anlehnung an die Argumentation des Senats in seinem Urteil vom 8.12.1999 (BSGE 85, 208, 212 = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4 S 21) - entgegengehalten werden, die hierdurch eröffnete Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV trotz zuvor bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht eröffne Missbrauchsmöglichkeiten und benachteilige diejenigen, die nach der Befreiung keinen Arbeitsplatzwechsel unter zwischenzeitlichem Bezug von Sozialleistungen vornehmen könnten.

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02

    Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der

    Trafen die tatsächlichen Angaben der Eheleute W. zu, war die von der Beklagten nach Übernahme der Lohnbuchführung fortgeführte Einschlüsselung als "krankenversicherungsfrei" zutreffend; es bestand dann für die Beklagte kein Handlungsbedarf mehr, weil eine - auch zu Unrecht - erteilte Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 2 Satz 3 SGB V nicht widerrufen und nicht für die Vergangenheit zurückgenommen werden kann (BSGE 85, 208, 213 f; Peters in Kasseler Kommentar, aaO § 8 SGB V Rn. 38).
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Rechtsprechung
   BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3229
BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R (https://dejure.org/1999,3229)
BSG, Entscheidung vom 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R (https://dejure.org/1999,3229)
BSG, Entscheidung vom 17. November 1999 - B 6 KA 61/98 R (https://dejure.org/1999,3229)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Landesprüfungsamt - Sozialversicherung - Prüfungskosten - Leistungsbescheid - Festsetzung - Kassenärztliche Vereinigung - Anforderungen

  • Judicialis

    SGB V § 274 Abs 2 Satz 3;... ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 4; ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 5; ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 6; ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 7; ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 8; ; SGB V § 274 Abs 2 Satz 9; ; SGB V § 274 Abs 2

  • rechtsportal.de

    Kostenfestsetzung für Prüfung einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung durch Verwaltungsakt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 457 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R
    Die Zuordnung von Maßnahmen der staatlichen Aufsicht gegenüber den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen zu den Angelegenheiten des Kassen(zahn)arztrechts oder der Zahnärzte iS des § 12 Abs. 3 SGG richtet sich danach, ob Gegenstand der Aufsichtsmaßnahme eine Entscheidung ist, die allein von Mitgliedern der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung getroffen worden ist, oder ob ihr Gegenstand ein paritätisch, dh unter Mitwirkung auch eines Vertreters der Krankenkassen gefaßter Beschluß ist (BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 10 f; BSGE 82, 150, 151 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 13).
  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 7/96

    Rechtsweg bei aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten, Rechtswidrigkeit des ruhenden

    Auszug aus BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R
    Die Zuordnung von Maßnahmen der staatlichen Aufsicht gegenüber den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen zu den Angelegenheiten des Kassen(zahn)arztrechts oder der Zahnärzte iS des § 12 Abs. 3 SGG richtet sich danach, ob Gegenstand der Aufsichtsmaßnahme eine Entscheidung ist, die allein von Mitgliedern der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung getroffen worden ist, oder ob ihr Gegenstand ein paritätisch, dh unter Mitwirkung auch eines Vertreters der Krankenkassen gefaßter Beschluß ist (BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 10 f; BSGE 82, 150, 151 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 13).
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 19/13 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Übermittlung der Arzt- bzw Zahnarztnummern in

    Fehlt es hieran oder ist nicht das Rechtsverhältnis zu einem Vertrags(zahn)arzt betroffen, sondern - wie hier - ein Rechtsverhältnis der Institutionen zueinander, dann kommt es darauf an, ob der geltend gemachte Anspruch nur die Angelegenheiten der Vertrags(zahn)ärzte oder die Außenrechtsbeziehungen der K(Z)ÄVen zu den Krankenkassen betrifft (BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 2; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 4; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 274 Nr. 1) .
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R

    Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch die Kassenärztliche

    Diese vom BMI erstellten Übersichten über die Personalkosten des laufenden Rechnungsjahres für Beamte, Angestellte und Lohnempfänger einschließlich der Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes/Beschäftigten in der Bundesverwaltung sind den Berechnungen über die Kosten für die Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 274 Abs. 2 Satz 5 SGB V zugrunde zu legen (vgl Senatsurteil vom 17. November 1999 - B 6 KA 61/98 R = SozR 3-2500 § 274 Nr. 1).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 7/00 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Einsetzung eines Staatsbeauftragten -

    Der Senat entscheidet in der sich aus § 40 Satz 1, § 33, § 12 Abs. 3 Satz 2 SGG ergebenden Besetzung mit zwei ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreis der Vertragszahnärzte (BSGE 82, 150, 151 f = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 13 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 274 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 48/12 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Außenvertretung obliegt dem Vorstand -

    In aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten nimmt der Senat die Abgrenzung gemäß § 12 Abs. 3 SGG vielmehr danach vor, ob Gegenstand der streitbefangenen aufsichtlichen Maßnahmen eine Entscheidung ist, die allein von Mitgliedern einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung getroffen worden ist, oder ob ihr Gegenstand ein paritätisch, dh unter Mitwirkung auch eines Vertreters der Krankenkassen gefasster Beschluss ist (BSG Urteil vom 7.10.1981 - 6 RKa 2/80 - juris RdNr 31, insoweit in BSGE 52, 193 = SozR 2200 § 368n Nr. 21 nicht abgedruckt; BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 11; BSGE 82, 150, 152 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 13 f; BSG SozR 3-2500 § 274 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98
    Diese vom BMI erstellten Übersichten über die Personalkosten des laufenden Rechnungsjahres für Beamte, Angestellte und Lohnempfänger einschließlich der Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes/Beschäftigten in der Bundesverwaltung sind den Berechnungen über die Kosten für die Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 274 Abs. 2 Satz 5 SGB V zugrunde zu legen (vgl Senatsurteil vom 17. November 1999 - B 6 KA 61/98 R = SozR 3-2500 § 274 Nr. 1).
  • VG Minden, 06.04.2004 - 6 K 251/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines sozialhilferechtlichen Rücknahme- und

    vgl. VG Minden, Urteil vom 2.3.2004 - 6 K 3235/02 - SG Münster, Urteil vom 3.3.1993 - S 9 Kr 46/91 -, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R -, u.a. juris (Kostenbescheid muss so konkrete Zuordnungen enthalten, dass Prüfung der Plausibilität des geltend gemachten Aufwandes möglich ist).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7390
OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99 (https://dejure.org/2000,7390)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.2000 - U (K) 4428/99 (https://dejure.org/2000,7390)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - U (K) 4428/99 (https://dejure.org/2000,7390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bundesausschuß; Richtlinie; Kompetenz; Ausschluß einer Arzneimittelgruppe; Verordnungsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Ausschlusses von der Verordnungsfähigkeit durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1412
  • NZS 2000, 457
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
    Ein Fall, in dem die Absicht der Förderung fremden Wettbewerbs hinter anderen Absichten völlig zurücktritt (vom BGH für möglich gehalten etwa in den Entscheidungen GRUR 52, 410/413 "Constanze I"; GRUR 86, 898 "Frank der Tat"), liegt daher nicht vor; für die Annahme der Wettbewerbsabsicht genügt die festgestellte Absicht, bestimmte Präparatgruppen von der Verordnungsfähigkeit auszuschließen (vgl. BGH GRUR 82, 426/430 "Brillen-Selbstabgabestellen"; GRUR 93, 917 "Abrechnungs-Software").
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
    Bei den hier in Bezug genommenen §§ 98 und 99 SGG handelt es sich nicht um die so bezeichneten Bestimmungen der Gesetz gewordenen Fassung, sondern des letzten Entwurfs des Gesundheits-Reformgesetzes (BT-Drucksache 11/2237).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
    Auf die Frage, ob eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt, kommt es insoweit nicht an, da durch die erwähnte Bestimmung in den durch sie erfassten Fällen auch zivilrechtliche Streitigkeiten den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen werden sollten (BGH NJW 1991, 2963/2964, re. Sp., lit. a = GRUR 1991, 868 ).
  • BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94

    Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher

    Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
    Eine Vorabentscheidung erübrigt sich jedoch, wenn es die Zulässigkeit des Rechtsweges bejaht und keinen Anlass sieht, die Beschwerde zum Bundesgerichtshof zuzulassen (BGHZ 131, 169/171).
  • BGH, 30.09.1999 - V ZB 24/99

    Vorabentscheidung über den Rechtsweg

    Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
    Dies gilt auch im Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (mit der Folge, dass auch in diesen Verfahren eine vom Oberlandesgericht als Beschwerdegericht zugelassene Beschwerde zum Bundesgerichtshof statthaft ist, BGH NJW 1999, 3785 ).
  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91

    Abrechnungs-Software für Zahnärzte - Verdrängungswettbewerb

    Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
    Ein Fall, in dem die Absicht der Förderung fremden Wettbewerbs hinter anderen Absichten völlig zurücktritt (vom BGH für möglich gehalten etwa in den Entscheidungen GRUR 52, 410/413 "Constanze I"; GRUR 86, 898 "Frank der Tat"), liegt daher nicht vor; für die Annahme der Wettbewerbsabsicht genügt die festgestellte Absicht, bestimmte Präparatgruppen von der Verordnungsfähigkeit auszuschließen (vgl. BGH GRUR 82, 426/430 "Brillen-Selbstabgabestellen"; GRUR 93, 917 "Abrechnungs-Software").
  • BGH, 15.09.1999 - I ZB 59/98

    Arzneimittelversorgung; Rechtsweg zu den Sozialgerichten

    Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
    Dem kann auch der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.09.1999 ( I ZB 59/98) nicht entgegengehalten werden.
  • BGH, 22.05.1986 - I ZR 72/84

    "Frank der Tat"; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs

    Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
    Ein Fall, in dem die Absicht der Förderung fremden Wettbewerbs hinter anderen Absichten völlig zurücktritt (vom BGH für möglich gehalten etwa in den Entscheidungen GRUR 52, 410/413 "Constanze I"; GRUR 86, 898 "Frank der Tat"), liegt daher nicht vor; für die Annahme der Wettbewerbsabsicht genügt die festgestellte Absicht, bestimmte Präparatgruppen von der Verordnungsfähigkeit auszuschließen (vgl. BGH GRUR 82, 426/430 "Brillen-Selbstabgabestellen"; GRUR 93, 917 "Abrechnungs-Software").
  • BGH, 05.06.1997 - I ZB 26/96

    Rechtsweg für eine Klage auf Aufhebung eines Hilfsmittellieferungsvertrages

    Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
    Dieser Auffassung, an der der Bundesgerichtshof auch in seinem Beschluss vom 05.06.1997 (NJW 1998, 825/826, re.Sp. lit. e) obiter festgehalten hat, haben sich die Oberlandesgerichte bis in die jüngste Zeit angeschlossen (so OLG Hamburg, WuW/E DE-R 13/14; OLG Stuttgart, WuW/E DE-R 307 und 32 = WUW 1999, 729 und 743); sie wird auch in der Literatur geteilt (Langen/Bunte/Bornkamm, GWB , 8. Aufl., § 87 , Rdnr. 6; Immenga/Mestmäcker/Schmidt, GWB , 2. Aufl., § 87 , Rdnr. 1 - 6 und insbes. 7; a.A. Meyer-Ladewig, SGG , 6. Aufl., § 51 , Rdnr. 36 a).
  • BGH, 25.06.1991 - KZR 19/90

    Abschluss von Verträgen mit selbstständigen Krankenpflegern - Flächendeckende

    Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
    Die kartellrechtliche Zuständigkeit (war) mithin vom Gesetzgeber so ausgestaltet worden, dass sie jeder anderen Zuständigkeit vorgeht; dies (galt) nicht nur für die sachliche Zuständigkeit innerhalb des ordentlichen Rechtsweges, sondern auch für den Rechtsweg selbst" (BGH, a.a.O.; BGH NJW 1992, 1561).
  • OLG Stuttgart, 30.04.1999 - 2 U 265/98

    Wettbewerbsbeschränkende unbillige Behinderung: Behinderung von

  • LG Hamburg, 31.03.1999 - 315 O 143/99
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Konsequenz dieser "Doppelqualifizierung" war, dass selbst bei eindeutig hoheitlichen Akten wie der Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel und Hilfsmittel (§§ 35, 36 SGB V) oder dem Erlass von Richtlinien nach § 92 Abs. 1 SGB V bürgerlich-rechtliche Wettbewerbsstreitigkeiten angenommen wurden und die Zuständigkeit der Kartellgerichte bejaht wurde (OLG Düsseldorf NZS 1998, 567; OLG München NZS 2000, 457).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Konsequenz dieser "Doppelqualifizierung" war, daß selbst bei eindeutig hoheitlichen Akten wie der Festsetzung von Arzneimittelfestbeträgen (§§ 35, 36 SGB V) oder dem Erlaß von Richtlinien nach § 92 Abs. 1 SGB V bürgerlich-rechtliche Wettbewerbsstreitigkeiten angenommen und die Zuständigkeit der Kartellgerichte bejaht wurde (OLG Düsseldorf NZS 1998, 567; OLG München NZS 2000, 457).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2008 - L 5 KR 316/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Sozialgerichtsbarkeit -

    Konsequenz dieser "Doppelqualifizierung" war, daß selbst bei eindeutig hoheitlichen Akten wie der Festsetzung von Arzneimittelfestbeträgen (§§ 35, 36 SGB V) oder dem Erlaß von Richtlinien nach § 92 Abs. 1 SGB V bürgerlich-rechtliche Wettbewerbsstreitigkeiten angenommen und die Zuständigkeit der Kartellgerichte bejaht wurde (OLG Düsseldorf NZS 1998, 567; OLG München NZS 2000, 457).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R

    Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Leistungserbringern

    Konsequenz dieser "Doppelqualifizierung" war, daß selbst bei eindeutig hoheitlichen Akten wie der Festsetzung von Arzneimittelfestbeträgen (§§ 35, 36 SGB V) oder dem Erlaß von Richtlinien nach § 92 Abs. 1 SGB V bürgerlich-rechtliche Wettbewerbsstreitigkeiten angenommen und die Zuständigkeit der Kartellgerichte bejaht wurde (OLG Düsseldorf NZS 1998, 567; OLG München NZS 2000, 457).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2005 - 15 W 33/04

    Arzthaftungsprozess: Erstattungsfähigkeit eines vorprozessualen medizinischen

    Diese Einschätzung entspricht auch der Tendenz der veröffentlichten Rechtsprechung in ähnlichen Fällen (vgl. OLG Stuttgart, Zeitschrift für Schadensrecht 1986, 108; OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 623; OLG Hamburg, JurBüro 1990, 1476; LG Zweibrücken, Medizinrecht 2000, 191).
  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99

    Entscheidung über den Rechtsweg im einstweiligen Verfügungsverfahren; Rechtsnatur

    Die Argumente sind bekannt und vom Landgericht und vom Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 20.01.2000 (U [K] 4428/99 - Anlage Ast. 24, S. 18 ff.) auch in vertiefter Auseinandersetzung mit den Einzelheiten des Gesetzestextes dargelegt worden, worauf sich der Senat ergänzend bezieht.
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