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OLG Hamm, 10.10.1994 - 6 U 334/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 254; StVG § 3 Abs. 1 § 9
Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers bei Dunkelheit auf einer schmalen Landstraße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 09.10.1991 - 4 O 396/89
- OLG Hamm, 10.10.1994 - 6 U 334/91
Papierfundstellen
- NZV 1995, 483
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14
Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem …
Aus diesem Grund ist ein unfallursächlicher Verstoß das alkoholisierten Kraftfahrers vorauszusetzen, bevor - aufgrund der Alkoholisierung, gegebenenfalls in Form eines Anscheinsbeweises - darauf geschlossen werden kann, der Unfall habe sich in einer Verkehrslage ereignet, die ein nüchterner Kraftfahrer problemlos hätte meistern können (BGH NJW 1976, 897: Fußgänger, zusätzlich zur Alkoholisierung unmotiviertes Liegen auf der Fahrbahn; OLG Stuttgart r + s 1988, 329 [Volltext BeckRS 2008, 19041: zusätzlich stark überhöhte Geschwindigkeit; OLG Hamm NZV 1995, 483; OLG Köln VersR 2002, 1040;… KG Urt. v. 21.06.1990 - 12 U 3456/89 [BeckRS 1990, 07643: Alkoholisierung nicht ursächlich, weil ohnehin schuldhaftes Überholen einer unübersichtlichen Kolonne];… OLG Celle, Urt. v. 29.09.2010 - 14 U 27/10 [BeckRS 2011, 14566: zusätzlicher Verstoß gegen § 1 II StVO gefordert, aber nicht erweislich]; Senat, Beschl. v. 12.11.2014 - 10 U 3222/14: zusätzlich zur Alkoholisierung nicht rechtzeitige Ausweichreaktion erforderlich). - AG Gardelegen, 02.06.2015 - 31 C 218/14
Unfallschadensregulierung - Recht auf Anwalt für Privatperson bestätigt
Aus diesem Grund ist ein unfallursächlicher Verstoß das alkoholisierten Kraftfahrers vorauszusetzen, bevor - aufgrund der Alkoholisierung, gegebenenfalls in Form eines Anscheinsbeweises - darauf geschlossen werden kann, der Unfall habe sich in einer Verkehrslage ereignet, die ein nüchterner Kraftfahrer problemlos hätte meistern können (BGH NJW 1976, 897: Fußgänger, zusätzlich zur Alkoholisierung unmotiviertes Liegen auf der Fahrbahn; OLG Stuttgart r + s 1988, 329 [Volltext BeckRS 2008, 19041: zusätzlich stark überhöhte Geschwindigkeit; OLG Hamm NZV 1995, 483; OLG Köln VersR 2002, 1040; KG Urt. v. 21.06.1990 - 12 U 3456/89 [BeckRS 1990, 07643: Alkoholisierung nicht ursächlich, weil ohnehin schuldhaftes Überholen einer unübersichtlichen Kolonne]; OLG Celle, Urt. v. 29.09.2010 - 14 U 27/10 [BeckKRS 2011, 14566: zusätzlicher Verstoß gegen § 1 II StVO ge-.