Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 03.07.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.04.1996 - 9 U 215/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7157
OLG Hamm, 30.04.1996 - 9 U 215/95 (https://dejure.org/1996,7157)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.1996 - 9 U 215/95 (https://dejure.org/1996,7157)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 1996 - 9 U 215/95 (https://dejure.org/1996,7157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; BGB § 847; BGB § 254; GG Art. 34; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a; StrWG NW § 47
    Kein Radfahrermitverschulden bei schwerer Pflichtverletzung der Stadt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; StVO § 3 Abs. 1 S. 3
    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über ein tiefes Loch in der Unterquerung einer Eisenbahnlinie

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 495
  • VersR 1997, 891
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem

    Die Klägerin hat nach ihrem eigenen tatsächlichen Vorbringen gegen das Sichtfahrgebot des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO verstoßen, denn auch Radfahrer dürfen grundsätzlich nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können (Senat, OLGR 1996, 158).

    Ein Mitverschulden des Radfahrers bleibt nur ausnahmsweise unberücksichtigt, wenn etwa auf Seiten der sicherungspflichtigen Stadt eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt, wie bei einem tiefen Loch über die ganze Breite einer Unterführung, wobei dieser Zustand unverändert seit Monaten bestand (Senat, OLGR 1996, 158).

  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 9 U 101/07

    Sperrung; Metallkette; Verkehrssicherung; Gefahrenquelle

    Dieser allerdings als geringfügig zu wertende Verstoß gegen die gebotene Eigensorgfalt tritt aber in der Abwägung gegenüber der besonders schweren Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten, die im Streitfall deutlich überwiegt, zurück (vgl. Senat, Urt. v. 30.4.2996, VersR 1997, 891).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - 1 U 33/03
    Ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot des § 3 StVO, welches grundsätzlich auch für Fahrradfahrer gilt (vgl. OLG Hamm NZV 1996, 495; 2002, 129), lässt sich schon deshalb nicht feststellen, weil unklar geblieben ist, mit welcher Geschwindigkeit (im Hinblick auf welche Sichtmöglichkeiten) der Kläger gefahren ist.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.07.1996 - 9 U 88/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13138
OLG Schleswig, 03.07.1996 - 9 U 88/94 (https://dejure.org/1996,13138)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.07.1996 - 9 U 88/94 (https://dejure.org/1996,13138)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 9 U 88/94 (https://dejure.org/1996,13138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 264 (Ls.)
  • NZV 1996, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03

    Amtshaftung: Warnpflicht des Verkehrssicherungspflichtigen bezüglich der

    Daneben hat die Beklagte jedoch Verkehrsteilnehmern mit hohen Fahrzeugen eine möglichst gefahrenlose Durchfahrt mit hohen Fahrzeugen nicht durch entsprechende Hinweise an der Unterführung erleichtert, obwohl ihr dies ohne Schwierigkeiten möglich und damit zumutbar gewesen wäre (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Schleswig NZV 1996, 495 496), wenn sie den Verkehr mit hohen Fahrzeugen durch die Unterführung nicht vollständig unterbinden wollte.
  • LG Coburg, 02.12.1997 - 23 O 686/96

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vier Meter hohen Sattelzuges mit einem

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