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   BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06   

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https://dejure.org/2006,5611
BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06 (https://dejure.org/2006,5611)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.2006 - 10 B 62.06 (https://dejure.org/2006,5611)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 10 B 62.06 (https://dejure.org/2006,5611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; BewG 1991 § 21 Abs. 1 Nr. 1; WVG §§ 28, 29, 31 Abs. 1; NDG § 6 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 und 2
    Deichpflicht; Deichverband; Beitragspflicht; Deichbeiträge; Deichlast; Verbandslast; Grundbesitzabgaben; Einheitswerte als Bemessungsgrundlage; letzte Hauptfeststellung; Wertentwicklung; Wertverzerrung; Bagatellabgaben; Gleichheitssatz.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anknüpfung an die festgeschriebenen Einheitswerte deichgeschützter Grundstücke bei der Bemessung von Deichbeiträgen; "Gefahrengemeinschaft"als hinreichender Anknüpfungspunkt für die Einführung einer Deichpflicht; Behandlung der Eigentümer deichgeschützter Grundstücke als ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BewG 1991 § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; WVG § 28; ; WVG § 29; ; WVG § 31 Abs. 1; ; NDG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; NDG § 9 Abs. 1; ; NDG § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung von Deichbeiträgen nach dem Einheitswert der geschützten Grundstücke - willkürfreie Zwangsmitgliedschaft in Deichverbänden - verfassungsmäßige Deichlast im Land Niedersachsen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 347 (Ls.)
  • DVBl 2007, 258
  • NdsVBl 2007, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
    Wenn lediglich das Land Niedersachsen eine mit der Deichpflicht verbundene Deichlast kennt, stellt die daraus resultierende Ungleichbehandlung gegenüber Eigentümern in anderen Bundesländern schon deswegen keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar, weil der Landesgesetzgeber nur in seinem jeweiligen Kompetenzbereich verpflichtet ist, den Gleichheitsgrundsatz zu wahren (im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 - BVerfGE 10, 354 und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ).

    Wenn lediglich das Land Niedersachsen eine mit der Deichpflicht verbundene Deichlast kennt, stellt die daraus resultierende Ungleichbehandlung gegenüber Eigentümern und Erbbauberechtigten in anderen Bundesländern schon deswegen keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar, weil der Landesgesetzgeber nur in seinem jeweiligen Kompetenzbereich verpflichtet ist, den Gleichheitsgrundsatz zu wahren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 - BVerfGE 10, 354 und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ).

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
    Wenn lediglich das Land Niedersachsen eine mit der Deichpflicht verbundene Deichlast kennt, stellt die daraus resultierende Ungleichbehandlung gegenüber Eigentümern in anderen Bundesländern schon deswegen keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar, weil der Landesgesetzgeber nur in seinem jeweiligen Kompetenzbereich verpflichtet ist, den Gleichheitsgrundsatz zu wahren (im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 - BVerfGE 10, 354 und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ).

    Wenn lediglich das Land Niedersachsen eine mit der Deichpflicht verbundene Deichlast kennt, stellt die daraus resultierende Ungleichbehandlung gegenüber Eigentümern und Erbbauberechtigten in anderen Bundesländern schon deswegen keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar, weil der Landesgesetzgeber nur in seinem jeweiligen Kompetenzbereich verpflichtet ist, den Gleichheitsgrundsatz zu wahren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 - BVerfGE 10, 354 und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ).

  • BFH, 02.02.2005 - II R 36/03

    Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren weiterhin zulässig

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
    Bei der Bemessung von Deichbeiträgen, deren Belastungswirkung für die Abgabenschuldner objektiv betrachtet sehr geringfügig ist, kann die Anknüpfung an die festgeschriebenen Einheitswerte der deichgeschützten Grundstücke eine Entscheidung des Landesgesetzgebers sein, die unter Beachtung des Gleichheitssatzes weiterhin gerechtfertigt ist (im Anschluss an BFH, Urteil vom 2. Februar 2005 - II R 36/03 - BFHE 209, 138 zur Grundsteuer).

    Zumindest so lange, wie die Belastungswirkung für die Abgabenschuldner objektiv betrachtet sehr geringfügig bleibt, kann hier die Anknüpfung an Einheitswerte vielmehr eine Entscheidung des Gesetzgebers sein, die unter Beachtung des Gleichheitssatzes weiterhin gerechtfertigt ist (vgl. zur Grundsteuer BFH, Urteil vom 2. Februar 2005 - II R 36/03 - BFHE 209, 138 ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
    Die sich im Beschwerdevortrag schließlich noch andeutende Fragestellung, ob der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögens- und zur Erbschaftssteuer (Beschlüsse vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91 - BVerfGE 93, 121 ff. u. 165 ff.) zu entnehmen ist, dass die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für Deichbeiträge ungeeignet sind, rechtfertigt die begehrte Revisionszulassung ebenso wenig.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
    Die sich im Beschwerdevortrag schließlich noch andeutende Fragestellung, ob der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögens- und zur Erbschaftssteuer (Beschlüsse vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91 - BVerfGE 93, 121 ff. u. 165 ff.) zu entnehmen ist, dass die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für Deichbeiträge ungeeignet sind, rechtfertigt die begehrte Revisionszulassung ebenso wenig.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
    Die Beschwerde formuliert hiermit jedoch nicht - wie es das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO beim Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verlangt - eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage revisiblen Rechts (vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05

    Grundsteuer; Einheitswert; Steuermessbetrag; Steuermesszahl; Gemeindegruppen;

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
    Deswegen zeigt sie auch nicht nachvollziehbar auf, warum ein Beitragsmaßstab, der typisierend an die Einheitswerte anknüpft, für die Beitragspflichtigen Ungerechtigkeiten zur Folge hat, die unter Berücksichtigung der durch die Typisierung erzielten Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität nicht mehr zu rechtfertigen sind, und zwar, obwohl bei der Regelung von Massenerscheinungen im Abgabenrecht Typisierungen und Pauschalierungen im Grundsatz durchaus erlaubt sind (vgl. Urteil vom 5. April 2006 - BVerwG 10 C 6.05 - juris Rn. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 CN 2.02

    Deichrecht; Sperrwerk; geschütztes Gebiet; Änderung der Grenzen;

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem geklärt, dass eine "Gefahrengemeinschaft" ein hinreichender Anknüpfungspunkt für die Einführung einer Deichpflicht und die daraus erwachsende Deichlast darstellt (vgl. Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 4 C 22.63 - BVerwGE 18, 324 , auch Urteil vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 7 CN 2.02 - Buchholz 445.1 Allg.
  • BVerwG, 29.05.1964 - IV C 22.63

    Heranziehung zu Beiträgen des Sielverbandes - Beitragsregelung nach dem so

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem geklärt, dass eine "Gefahrengemeinschaft" ein hinreichender Anknüpfungspunkt für die Einführung einer Deichpflicht und die daraus erwachsende Deichlast darstellt (vgl. Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 4 C 22.63 - BVerwGE 18, 324 , auch Urteil vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 7 CN 2.02 - Buchholz 445.1 Allg.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 7 LB 3372/01

    Deichlast und Deichpflicht; Übernahme der Aufgaben bisheriger Hauptdeiche an

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
    In ihrem Urteil vom 19. Dezember 2002 - 7 LB 3372/01 - NdsVBl 2003, 209 ff.), das im erstinstanzlichen Urteil in diesem Zusammenhang zitiert wird, hat die Vorinstanz ausführlich die konkreten Umstände dargestellt, die es sachlich rechtfertigen, nach der Errichtung und Inbetriebnahme eines dem Sturmflutschutz dienenden Sperrwerks die früheren Hauptdeiche als "zweite Deichlinie" zu widmen, die nunmehr überwiegend zur Abwehr landseitigen Hochwassers bestimmt ist.
  • BVerwG, 02.12.1966 - IV C 185.65

    Erhebung eines Beitrages eines Wasserverbandes - Verstoß gegen den

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06

    Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag;

    Jeder Normgeber muss den Gleichheitssatz in seinem Bereich wahren (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1966 - 1 BvR 33/64 - BVerfGE 21, 54 und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ; BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - BVerwG 10 B 62.06 - NdsVBl 2007, 123; stRspr); er kann die Geltung des Gleichheitssatzes nicht auf Teile seines Kompetenzbereichs beschränken oder seinen Kompetenzbereich in Teilbereiche aufspalten.
  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 17.13

    Tierarzt; Tierarztpraxis; Niederlassung in einer Praxis; Erstpraxis; Zweitpraxis;

    Der Anspruch auf Gleichbehandlung kann stets nur gegen den jeweiligen Normgeber gerichtet sein und den Vergleich mit den übrigen Normunterworfenen betreffen (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 113/03 - NVwZ-RR 2005, 297 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - BVerwG 10 B 62.06 - Buchholz 445.1 Allgemeines Wasserrecht Nr. 12 Rn. 7).
  • VG Oldenburg, 01.04.2008 - 1 A 1535/07

    Zwangsmitgliedschaft im Deichverband verfassungsgemäß

    Der Landesgesetzgeber handelte im Rahmen seines willkürfreien Ermessens, als er die Eigentümer und Erbbauberechtigten der deichgeschützten Grundstücke zu Zwangsmitgliedern eines Deichverbandes machte, der die ihm aufgetragenen Aufgaben durch eine von diesen Mitgliedern zu tragende Umlage finanziert (BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2006, 10 B 62/06).

    Das Einheitswertverfahren ist ein mit dem höherrangigen Recht, insbesondere dem in § 30 Abs. 1 WVG normierten Vorteilsprinzip, vereinbarer Beitragsmaßstab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2006, 10 B 62/06, juris; Nds. OVG, Urteil vom 29. Juni 2006, 13 LC 22/04).

    Die Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 Abs. 1 und 6 Abs. 1 NDG lässt sich unschwer aus der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ableiten und wurde im Ergebnis bereits vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 6. Dezember 2006, 10 B 62/06, juris bejaht.

  • BVerwG, 16.10.2007 - 9 B 40.07

    Bestehen einer Kurbeitragsplicht für Eltern bei Betreuung ihres Kindes während

    Dieser Gesichtspunkt kann bei der Würdigung der Frage, ob Abgaben mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar sind, von ausschlaggebender Bedeutung sein (vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2006 BVerwG 10 B 62.06 Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 12 S. 12 Rn. 5; die gegen diesen Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 1. März 2007 1 BvR 303/07 nicht zur Entscheidung angenommen worden).
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