Rechtsprechung
KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13, 1 W 196/13, 1 W 195-196/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 19 GBO, § 27 Abs 3 S 1 Nr 7 WoEigG, § 941 ZPO
Wohnungseigentümergemeinschaft: Bewilligung der Löschung eines auf Grund einstweiliger Verfügung im Grundbuch eingetragenen Verfügungsverbots durch Mehrheitsbeschluss - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung der Löschung eines zu Gunsten der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingetragenen Verfügungsverbots gegen einen Wohnungseigentümer durch den Verwalter
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentümergemeinschaft; einstweilige Verfügung; Verfügungsverbot; Löschungsbewilligung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Löschung des zu Gunsten jedes Mitglieds einer WEG eingetragenen Verfügungsverbots durch Bewilligung des bevollmächtigten Verwalters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Bewilligung der Löschung eines zu Gunsten der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingetragenen Verfügungsverbots gegen einen Wohnungseigentümer durch den Verwalter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfügungsverbot nur durch Berechtigte zu löschen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verfügungsverbot ist nur durch Berechtigte zu löschen! (IMR 2014, 252)
Papierfundstellen
- MDR 2013, 1391
- FGPrax 2014, 4
- ZMR 2014, 300
- Rpfleger 2014, 132
- NotBZ 2013, 470
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Die zwischenzeitlich erfolgte Anerkennung der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Rechtsprechung (BGH, NJW 2005, 2061) und Gesetzgeber (vgl. §§ 10 Abs. 6 bis 8, 27 Abs. 3 WEG) ändert an der rechtlichen Zuordnung des im Grundbuch eingetragenen Rechts nichts (Hügel, DNotZ 2007, 326, 337; 2005, 753, 768;… Bauer, in: Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 13, Rdn. 38;… Böhringer, in: Meikel, GBO 10. Aufl., § 47, Rdn. 137;… Wilsch, in Hügel, GBO, 2. Aufl., "Zwangssicherungshypothek", Rdn. 114).Vielmehr verbleibt das Sonder- und das Gemeinschaftseigentum in den Händen der Miteigentümer, so dass zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten existieren (BGH, NJW 2005, 2061, 2068).
- BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01
Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer …
Auszug aus KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Maßgeblich waren allein die Angaben in dem Vollstreckungstitel (vgl. BGH, NJW 2001, 3627, 3628), der jedenfalls auch die schließlich eingetragenen Miteigentümer als solche auswies. - BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere …
Auszug aus KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Außerhalb von Kosten und Lasten kann die Gemeinschaft den Wohnungseigentümern keine Leistungspflichten auferlegen (BGH, NJW 2010, 2801).
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen …
Auszug aus KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Infolgedessen könnte die Wohnungseigentümergemeinschaft auch nach dem heutigen Verständnis ihrer rechtlichen Verhältnisse nicht auf Grund des zu Gunsten der Miteigentümer ergangenen Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 3. und 6. August 1996 im Grundbuch eingetragen werden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 955, 956; NJW 2010, 1007, 1008;… Demharter, GBO, 28. Aufl., § 19, Rdn. 103;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 2838b). - BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08
Notwendigkeit der für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im …
Auszug aus KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Infolgedessen könnte die Wohnungseigentümergemeinschaft auch nach dem heutigen Verständnis ihrer rechtlichen Verhältnisse nicht auf Grund des zu Gunsten der Miteigentümer ergangenen Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 3. und 6. August 1996 im Grundbuch eingetragen werden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 955, 956; NJW 2010, 1007, 1008;… Demharter, GBO, 28. Aufl., § 19, Rdn. 103;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 2838b). - BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01
Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
Auszug aus KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Als Berechtigte eines dinglichen Rechts konnten nur die Wohnungseigentümer nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 lit. a) GBV eingetragen werden (BayObLG, FGPrax 2001, 93; NJW-RR 2002, 445, 446). - BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97
Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Es entsprach der im Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung und der Eintragung im Grundbuch absolut herrschenden Ansicht, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst nicht rechtsfähig und deshalb auch nicht parteifähig sei (vgl. BGH, NJW 1998, 3279). - AG Berlin-Charlottenburg, 08.12.2010 - 72 C 100/10
Wohnungseigentum: Verschulden an einer verspäteten Zustellung der …
Auszug aus KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Entsprechendes gilt für einen Beschluss, der den Verwalter ermächtigt, insoweit an Stelle der Wohnungseigentümer zu handeln (AG Charlottenburg, BeckRS 2011 00871; Bub/von der Osten, FD-MietR 2011, 316043). - BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01
Eintragung einer Zwangshypothek bei einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Als Berechtigte eines dinglichen Rechts konnten nur die Wohnungseigentümer nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 lit. a) GBV eingetragen werden (BayObLG, FGPrax 2001, 93; NJW-RR 2002, 445, 446). - LG Hamburg, 26.07.2005 - 321 T 16/05
Zwangshypothek für WE-Gemeinschaft
Auszug aus KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Das ist schon deshalb nicht möglich, weil die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht umfassend ist (Demharter, Rpfleger 2006, 120).
- BGH, 06.04.2017 - V ZR 254/16
Wohnungseigentumssache: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer eines auf Beseitigung …
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse eines Wohnungseigentümers, dessen Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abgewiesen worden ist, bemisst sich grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 262/12, ZMR 2014, 300 Rn. 5 ff. mwN). - OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
Zwangsvollstreckung und Angabe des Namens des Vollstreckungstitelinhabers
Vielmehr existieren mit den in einer nicht rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft verbundenen Miteigentümern einerseits und dem Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (BGH NJW-RR 2007, 955/956; NJW 2010, 1007/1008; Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; KG Rpfleger 2014, 132/133). - KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19
Grundbuchsache: Berichtigung der Gläubigerbezeichnung einer für die Mitglieder …
(Fortsetzung von Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 1 W 195-196/13 - FGPrax 2014, 4 = GE 2013, 1593 = MDR 2013, 1391 = NotBZ 2013, 470).Nr. 1 des Grundbuchs - erfolgte Anerkennung der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Rechtsprechung (BGH, NJW 2005, 2061) und Gesetzgeber (vgl. §§ 10 Abs. 6 bis 8, 27 Abs. 3 WEG) an der rechtlichen Zuordnung eines für die Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragenen Verfügungsverbots nichts geändert hat (Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 1 W 195 - 196/13 - FGPrax 2014, 4; zum hiesigen Grundbuch bereits Senat, Beschluss vom 2. November 2017 - 1 W 115/17 - nicht veröffentlicht).