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   BGH, 22.11.2004 - NotZ 22/04   

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https://dejure.org/2004,11203
BGH, 22.11.2004 - NotZ 22/04 (https://dejure.org/2004,11203)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2004 - NotZ 22/04 (https://dejure.org/2004,11203)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2004 - NotZ 22/04 (https://dejure.org/2004,11203)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Freihaltung einer Notarstelle im Besetzungsverfahren; Feststellung der Eignung zum Notar anhand der Persönlichkeit und der Leistungen für das Amt des Notars; Fortsetzung des Besetzungsverfahrens mit den weiteren Beteiligten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 22/04
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1935) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2001 und den Beschluß des Oberlandesgerichts vom 16. August 2001 aufgehoben und ausgesprochen, diese Beschlüsse sowie der Bescheid der Antragsgegnerin vom 21. Mai 2001 verletzten den Antragsteller in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG.

    Zunächst ist die Antragsgegnerin berufen, die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfG NJW 2004, 1935, 1936 ff) zu treffen und dabei auch das Vorbringen des Antragstellers zur angeblich fehlenden persönlichen Eignung des weiteren Beteiligten zu prüfen.

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01

    Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 22/04
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist erfolglos geblieben (Senatsbeschluß vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 22/04
    Der Feststellung der Eignung - des Antragstellers einerseits, des weiteren Beteiligten andererseits - wohnt aber ein deutlich prognostisches Element inne, da beide Bewerber den Beruf des Notars jedenfalls noch nicht als ordentliche Amtsinhaber und damit auf Dauer ausgeübt haben (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 134, 137, 140).
  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 25/04

    Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der

    Das ist freilich selbstverständlich und folgt ohne weiteres aus dem Bewerbungsverfahrensanspruch der Beteiligten, solange das Verfahren - wie offensichtlich in dem der Entscheidung des Bundesgerichthofs zugrunde liegenden Fall (vgl. KG, Beschluss vom 01.11.2004 - 7/04 -, wonach jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung des Kammergerichts die Rücknahme der Ausschreibung lediglich beabsichtigt war) - noch nicht beendet ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22.11.2004 - NotZ 22/04 - betreffend die niedersächsische Landesjustizverwaltung, die ausweislich der Gründe das Besetzungsverfahren - anders als hier - fortgesetzt hat).
  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 47/04

    Ausschreibung einer Notarstelle; Verfassungsmäßigkeit der Anwendung und Auslegung

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  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 49/04

    Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der

    Das ist freilich selbstverständlich und folgt ohne weiteres aus dem Bewerbungsverfahrensanspruch der Beteiligten, solange das Verfahren - wie offensichtlich in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrunde liegenden Fall (vgl. KG, Beschluss vom 01. November 2004 - Not 7/04 -, wonach jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung des Kammergerichts die Rücknahme der Ausschreibung lediglich beabsichtigt war) - noch nicht beendet ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 22/04 - betreffend die niedersächsische Landesjustizverwaltung, die ausweislich der Gründe das Besetzungsverfahren - anders als hier - fortgesetzt hat).
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