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   OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96   

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https://dejure.org/1997,5044
OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96 (https://dejure.org/1997,5044)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.02.1997 - 3 K 5809/96 (https://dejure.org/1997,5044)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 3 K 5809/96 (https://dejure.org/1997,5044)
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Ganzjähriges Taubenfütterungsverbot

Polizeiverordnung, abstrakte Gefahr, § 12a BSeuchG, (keine) Spezialität, § 1 TierSchG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 4 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 SOG ND; § 33 SOG ND; § 36 SOG ND; § 1 S. 2 TierSchG; § 3 Nr. 4 TierSchG; § 10 Abs. 1 BSeuchG; § 12a BSeuchG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 4 Abs. 1 GG; Art. 4 Abs. 2 GG; § 47 VwGO
    Taubenfütterungsverbot; Ordnungsbehördliche Verordnung; Verwilderte Haustauben; Verhütung von Gefahren; Seuchenschutz; Grundrechtsverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Taubenfütterungsverbot; Ordnungsbehördliche Verordnung; Verwilderte Haustauben; Verhütung von Gefahren; Seuchenschutz; Grundrechtsverstoß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 1997, 610
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96
    Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit aufgrund von formell und materiell der Verfassung gemäßen Vorschriften verletzten daher Art. 2 Abs. 1 GG nicht ohne weiteres (BVerfGE 34, 369, 378; 54, 143, 144).

    Das gilt in gleicher Weise auch für das Landesrecht (BVerfGE 7, 111, 119; 41, 88, 116) und ebenso für Vorschriften auf kommunaler Ebene, denen die hier angegriffene Rechtsverordnung zuzurechnen ist (BVerfGE 54, 143, 144).

  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96
    Jedoch gehört diese Möglichkeit nicht zum absolut geschützten Kern privater Lebensgestaltung, welcher der Einwirkung durch die öffentliche Gewalt entzogen wäre (BVerfGE 38, 312, 320).

    Wird aber - wie hier - der unantastbare Bereich der privaten Lebensgestaltung nicht beeinträchtigt, muß die Antragstellerin als gemeinschaftsbezogene und gemeinschaftsgebundene Bürgerin staatliche Entscheidungen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und zugleich unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ergehen (BVerfGE 38, 312, 321).

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96
    Zwar gewährt diese Vorschrift die allgemeine Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinne, jedoch ist dieses Grundrecht von vornherein nur unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet (BVerfGE 34, 384, 395).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96
    Dieses Gesetz, insbesondere sein § 1, strebt nicht an, Tieren jegliche Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zu ersparen, sondern wird beherrscht von der dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Forderung, Tieren "nicht ohne vernünftigen Grund" vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (BVerfGE 36, 47, 57; 48, 376, 389).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96
    Das gilt in gleicher Weise auch für das Landesrecht (BVerfGE 7, 111, 119; 41, 88, 116) und ebenso für Vorschriften auf kommunaler Ebene, denen die hier angegriffene Rechtsverordnung zuzurechnen ist (BVerfGE 54, 143, 144).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96
    Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit aufgrund von formell und materiell der Verfassung gemäßen Vorschriften verletzten daher Art. 2 Abs. 1 GG nicht ohne weiteres (BVerfGE 34, 369, 378; 54, 143, 144).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 14/77

    Tierversuche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96
    Dieses Gesetz, insbesondere sein § 1, strebt nicht an, Tieren jegliche Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zu ersparen, sondern wird beherrscht von der dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Forderung, Tieren "nicht ohne vernünftigen Grund" vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (BVerfGE 36, 47, 57; 48, 376, 389).
  • BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52

    Bayerische Flugblätter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96
    Das gilt in gleicher Weise auch für das Landesrecht (BVerfGE 7, 111, 119; 41, 88, 116) und ebenso für Vorschriften auf kommunaler Ebene, denen die hier angegriffene Rechtsverordnung zuzurechnen ist (BVerfGE 54, 143, 144).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 01.07.1991 - 1 S 437/90 -, NVwZ-RR 1992, 19, im Anschluss an OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.1965 - 1 Ss 496/65 -, BWVBl 1966, 46; Nds. OVG, Urteil vom 06.02.1997 - 3 K 809/96 -, NuR 1997, 610).
  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10

    Verwilderte Stadttauben

    Hierzu zählten, insbesondere bei immungeschwächten Personengruppen wie Kindern, alten Menschen und Kranken - neben allergischen Reaktionen beim Einatmen von Feder- oder Kotstaub - auch starke Gesundheitsbelastungen sowie Allergien, die durch von Tauben verbreitete Parasiten wie der Taubenzecke und der Vogelmilbe hervorgerufen werden könnten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2005 - 1 S 261/05 - mit zahlreichen Nachweisen, so auch Nieders.OVG, Urteil vom 06.02.1997 - 3 K 5809/96 -).
  • VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06

    Rechtfertigung eines Taubenfütterungsverbots

    Jedenfalls aber reicht es hin, für die Annahme einer ordnungsrechtlichen Gefahr im Sinne der polizeirechtlichen Generalklausel des § 11 HSOG zusätzlich auf die Gefährdung der menschlichen Gesundheit abzustellen, die durch eine im Wege exzessiven Fütterns beförderte Überpopulation von verwilderten Tauben innerhalb des Stadtgebiets zu befürchten ist (vgl. ebenso VGH Bad.-Württ., a.a.O., S. 399 m.w.N.; Nds.VGH, Urteil vom 6. Februar 1997 - 3 K 809/96 -, BeckRS 7219 Nr. 64 = NuR 1997, 610).
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