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   BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97   

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BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97 (https://dejure.org/1998,473)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1998 - 4 A 7.97 (https://dejure.org/1998,473)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1998 - 4 A 7.97 (https://dejure.org/1998,473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Straßenplanung - Planfeststellung - Abwägungskontrolle - Bedarfsplan - Alternativenprüfung - Befreiung vom Veränderungsverbot im Landschaftsschutzgebiet - Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

  • Judicialis

    FStrG § 1 Abs. 1; ; FStrG § 17 Abs. 1; ; FStrAbG § 1; ; BNatSchG § 31 Abs.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernstraßenrecht - Bindungswirkung der Bedarfsplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite des Bedarfsplan nach dem FStrAbG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1999, 349 (Ls.)
  • BauR 1998, 896 (Ls.)
  • NuR 1998, 605
  • ZfBR 1998, 323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
    Sie schließt nicht aus, daß das Vorhaben als ganzes oder in der vorgesehenen Dimensionierung an Belangen scheitert, die nach den Anforderungen des Abwägungsgebots größeres Gewicht haben als die Erfüllung des festgestellten Bedarfs (im Anschluß an BVerwGE 98, 339 ; 100, 238 ).

    Trassenvarianten brauchen nur so weit untersucht zu werden, bis erkennbar wird, daß sie nicht eindeutig vorzugswürdig sind (im Anschluß an BVerwGE 100, 238 ).

    Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, daß die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr die ausgeschiedene Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 m.w.N.; BVerwG, Beschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - NuR 1998, 95 = NZV 1998, 44).

    Zwar kann ein Vorhaben, für das ein Verkehrsbedarf besteht, im Rahmen der Abwägung noch scheitern, wenn gegenläufige andere öffentliche und private Belange, insbesondere die Inanspruchnahme von Grundeigentum, ein derartiges Gewicht besitzen, daß der Belang des Verkehrsbedarfs aus Rechtsgründen zurückgedrängt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - a.a.O. S. 254).

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
    Sie schließt nicht aus, daß das Vorhaben als ganzes oder in der vorgesehenen Dimensionierung an Belangen scheitert, die nach den Anforderungen des Abwägungsgebots größeres Gewicht haben als die Erfüllung des festgestellten Bedarfs (im Anschluß an BVerwGE 98, 339 ; 100, 238 ).

    Diese Bindung gilt auch für das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).

    Zwar kann ein Vorhaben, für das ein Verkehrsbedarf besteht, im Rahmen der Abwägung noch scheitern, wenn gegenläufige andere öffentliche und private Belange, insbesondere die Inanspruchnahme von Grundeigentum, ein derartiges Gewicht besitzen, daß der Belang des Verkehrsbedarfs aus Rechtsgründen zurückgedrängt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - a.a.O. S. 254).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
    Die Bindungswirkung der gesetzlichen Feststellung eines Verkehrsbedarfs durch den Bedarfsplan nach dem Fernstraßenausbaugesetz (§ 1 Abs. 2 FStrAbG) erstreckt sich auch auf die im Bedarfsplan vorgesehene Dimensionierung der Straße (im Anschluß an BVerwGE 100, 370 ).

    Es leuchtet deshalb ohne weiteres ein, daß der Bedarfsplan das zusammenhängende Verkehrsnetz nicht nur linienmäßig, sondern auch in bezug auf die Kapazität der Straßen in Gestalt eines vier- oder auch sechsstreifigen Ausbaus näher festlegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 BVerwGE 100, 370 ).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
    Sie entbindet nicht von der Bachtung der materiellrechtlichen Befreiungsvoraussetzungen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; S. 207 f.).

    Die in § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG angeordnete verfahrensmäßige Konzentrationswirkung erfaßt auch die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde zur Befreiung von den in einem Landschaftsschutzgebiet geltenden Veränderungsverboten (vgl. Senatsbeschlüsse von 23. März 1992 - BVerwG 4 B 218.91 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 6 und vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 86 ; Senatsurteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131, S. 207 f.).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
    Damit genügt er den rechtlichen Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 9.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 88, S. 79 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
    Die Begründung hierfür hält der im Rahmen von § 8 BNatschG gebotenen strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung stand, die sämtliche Elemente des Übermaßverbots einschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - DÖV 1998, 157 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
    Diese Bindung gilt auch für das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 17.96

    Bundesautobahn A 20 (Ostsee-Autobahn)

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
    Vielmehr ist entscheidend, ob die planfestgestellte Dimensionierung zur Verwirklichung des Planungsziels "vernünftigerweise geboten" ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Februar 1997 - BVerwG 4 VR 17.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 127 - LKV 1997, 328 ).
  • BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96

    Straßenplanung - Planfeststellung - Alternativenprüfung - Abwägungsfehler -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
    Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, daß die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr die ausgeschiedene Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 m.w.N.; BVerwG, Beschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - NuR 1998, 95 = NZV 1998, 44).
  • BVerwG, 23.03.1992 - 4 B 218.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Unaufgeforderte Vorlage von

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
    Die in § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG angeordnete verfahrensmäßige Konzentrationswirkung erfaßt auch die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde zur Befreiung von den in einem Landschaftsschutzgebiet geltenden Veränderungsverboten (vgl. Senatsbeschlüsse von 23. März 1992 - BVerwG 4 B 218.91 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 6 und vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 86 ; Senatsurteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131, S. 207 f.).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Darüber hinaus lässt die gesetzliche Bedarfsfeststellung die Geltung der weiteren (umwelt-)rechtlichen Vorschriften einschließlich der UVP-Pflicht und des sonstigen Unionsrechts unberührt und entbindet die Planfeststellungsbehörde nicht von der Prüfung und Abwägung entgegenstehender Belange (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 1998 - 4 A 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137 S. 244 und vom 11. Juli 2019 - 9 A 13.18 - BVerwGE 166, 132 Rn. 57 ff.).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Nach der Rechtsprechung des Senats begegnet es daher keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Verkehrswegebau als Mittel eingesetzt wird, um regionale Zentren an das weiträumige Straßennetz anzuschließen oder die wirtschaftliche Entwicklung in bisher unzureichend erschlossenen Räumen zu fördern (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15, vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Das Abwägungsmaterial muss in diesem Stadium der planerischen Entscheidung "nach Lage der Dinge" nur so genau und vollständig sein, dass es jene Vorauswahl zulässt; dementsprechend muss sich die nach Maßgabe des UVPG formalisierte eingehende Umweltverträglichkeitsprüfung auch nicht auf Standortalternativen erstrecken, sondern kann sich auf die vom Vorhabenträger beantragte Variante beschränken (BVerwG, Urt. v. 18.3.2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239; Urt. v. 26.3.1998 - 4 A 7.97 - NVwZ-RR 1998, 297; Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238).
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