Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.12.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93   

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https://dejure.org/1993,1263
BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93 (https://dejure.org/1993,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1993 - 7 B 5.93 (https://dejure.org/1993,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1993 - 7 B 5.93 (https://dejure.org/1993,1263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2255
  • NVwZ 1993, 980 (Ls.)
  • DVBl 1993, 885
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 3 C 22.86 - BVerwGE 77, 19) kann im Verwaltungsrechtsstreit die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, für deren gerichtliche Geltendmachung ein anderer Rechtsweg gegeben ist, nur berücksichtigt werden, wenn die Gegenforderung rechtskräftig oder bestandskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 437/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Deshalb ist auch von dem Ausspruch einer teilweisen Unzulässigkeit des Rechtsweges und einer teilweisen Verweisung des Rechtsstreits an die für Amtshaftungsansprüche zuständigen ordentlichen Gerichte gemäß § 17a Abs. 2 GVG abzusehen (vgl BVerwG vom 19.11.1997 - 2 B 178/96 - Juris; vom 15.12.1992 - 5 B 144/91 - NVwZ 1993, 353; vom 31.3.1993 - 7 B 5/93 - Buchholz 300 § 17 GVG Nr. 1; BGH vom 5.7.1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Liquidator einer GmbH ohne Beteiligung

    Wegen § 17 Abs. 2 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist das Gericht der Sozialgerichtsbarkeit gehindert, über eine solche umstrittene Forderung, mit der gegen einen Beitragsanspruch aufgerechnet wird, zu entscheiden ( vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1993, 7 B 5/93, NJW 1993, 2255 f ).
  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 31. März 1993 (- 7 B 5/93 - NJW 1993, 2255) für den Sonderfall einer Aufrechnung mit Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung unter Hinweis auf die nach Art. 34 Satz 3 GG gegebene Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte an der Auffassung festgehalten, daß die Verwaltungsgerichte darüber nicht entscheiden können.

    Überwiegend wird angenommen, daß das für die Klage zuständige Gericht zwei Möglichkeiten hat: Es kann das Verfahren aussetzen (§ 148 ZPO) und dem Beklagten eine Frist zur Klageerhebung setzen, oder aber - wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung mit der Klageforderung nicht in rechtlichem Zusammenhang steht - ein Vorbehaltsurteil erlassen (§ 302 ZPO) und erst das Nachverfahren aussetzen (BVerwG Beschluß vom 31. März 1993 - 7 B 5/93 - NJW 1993, 2255; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 145 Rz 33 a).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.12.1992 - 4 B 188.92   

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https://dejure.org/1992,1243
BVerwG, 23.12.1992 - 4 B 188.92 (https://dejure.org/1992,1243)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.1992 - 4 B 188.92 (https://dejure.org/1992,1243)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1992 - 4 B 188.92 (https://dejure.org/1992,1243)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 980
  • DÖV 1993, 433
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    Ein nur materielles Interesse an der planerischen Koordination verschiedener Belange rechtfertigt für sich nicht, Verfahren und Behördenzuständigkeit zu konzentrieren (Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 S. 13 f. = BVerwGE 101, 73 ; Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 188.92 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 20 S. 38 und vom 4. August 2004 - BVerwG 9 VR 13.04 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 9 S. 2).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Ein nur materielles Interesse an der planerischen Koordination verschiedener Belange rechtfertigt für sich genommen noch nicht, die gesetzliche Verfahrenszuständigkeit zu ändern; nicht jeder sachliche Bezug reicht aus, um eine verfahrensrechtliche Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde zu begründen (hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73 ; Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - 4 B 188.92 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 20 S. 38 und vom 4. August 2004 - 9 VR 13.04 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 9 S. 2).

    Ein materielles Interesse an einer einheitlichen Entscheidung über den Hafenausbau, das die Revision betont, stellt keine Grundlage dafür dar, den Anwendungsbereich des Planfeststellungsverfahrens über seine tatbestandlichen Voraussetzungen hinaus zu erweitern, sondern ergibt nur die Notwendigkeit, die verschiedenen Verfahren im Sinne einer integrierten Verkehrspolitik aufeinander abzustimmen (BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 4 B 188.92 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 20 S. 38).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Ein nur materielles Interesse an der planerischen Koordination verschiedener Belange rechtfertigt für sich nicht, die gesetzliche Verfahrenszuständigkeit zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.1996 - 11 A 86.95 - NVwZ 1996, 901, juris Rn. 29 m. w. N.; Beschluss vom 28.11.1995 - 11 VR 38.95 - NVwZ 1996, 389, juris Rn. 38; Beschluss vom 23.12.1992 - 4 B 188.92 - NVwZ 1993, 980, juris Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.2.2000 - 8 S 2852/99 - NVwZ 2000 1188, juris Rn. 8 f.).
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