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   OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4752
OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05 (https://dejure.org/2006,4752)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.2006 - 14 U 200/05 (https://dejure.org/2006,4752)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. März 2006 - 14 U 200/05 (https://dejure.org/2006,4752)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Wahlrecht zwischen Ersatzbeschaffung/Reparatur und "fiktivem" Schadensersatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 2 BGB; § 839 BGB; Art. 34 GG; Art. VIII Abs. 5 Nato-Truppenstatut
    Wahlrecht des Geschädigten ; Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur oder fiktiver Schadensersatz; Ausübung des Wahlrechts; Regelung von Truppenschäden; Abgeltung von Mietwagenkosten; Wechsel der Abrechnungsart

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahlrecht des Geschädigten ; Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur oder fiktiver Schadensersatz; Ausübung des Wahlrechts; Regelung von Truppenschäden; Abgeltung von Mietwagenkosten; Wechsel der Abrechnungsart

  • Judicialis

    BGB § 249 Abs. 2

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wahlrecht gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ist nicht bindend - Wechsel von fiktiver zur konkreter Schadensberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2
    Wahlrecht zwischen Ersatzbeschaffung / Reparatur und "fiktivem" Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wahlrecht des Geschädigten zwischen abstrakter und konkreter Schadensabrechnung

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Abrechnungswechsel erlaubt: vom Fiktiven zum Konkreten

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht: Fiktive Abrechnung - Reparatur nach fiktiver Abrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fiktive Schadensregulierung und Reparaturrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2006, 482
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 17.03.1994 - 14 U 74/93

    Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05
    Der Geschädigte hat sein gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB bestehendes Wahlrecht, entweder Wiederherstellung oder den dazu erforderlichen Geldbetrag zu verlangen, nicht bindend ausgeübt (und damit verloren, vgl. Senat, OLGR 1994, 222), wenn er zunächst auf der Basis einer "fiktiven" Schadensberechnung Ersatz begehrt, ohne damit eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung auszuschließen.

    Der Senat hat zwar mit Urteil vom 17. März 1994 (OLGR 1994, 222) entschieden, dass der Geschädigte an das von ihm einmal ausgeübte Wahlrecht, im Wege der Naturalrestitution gemäß § 249 Satz 2 BGB Ersatzbeschaffung statt Reparatur der beschädigten Sache zu begehren, gebunden ist, weil das Wahlrecht dann verbraucht ist, wenn es bindend ausgeübt wurde.

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05
    Im Übrigen hat der BGH eine "Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung" - um die es sich wie erwähnt vorliegend jedoch nicht handelt - nicht an sich für unzulässig gehalten, sondern die Frage noch nicht abschließend entschieden (vgl. BGH NJW 2003, 3480, 3481).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05
    Im Übrigen findet das Wahlrecht des Geschädigten seine Schranke an dem Verbot, sich durch Schadensersatz zu bereichern (vgl. nur BGHZ 162, 161 m. w. N. [II. 1 b), cc) der Entscheidungsgründe]).
  • OLG Köln, 01.03.2001 - 1 U 112/00

    Bindung des Geschädigten an die Wahl fiktiver Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05
    c) Anders als das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLGR 2001, 287) meint, "verquickt" der Kläger auch nicht die Abrechnung auf fiktiver Basis mit der Abrechnung auf der Grundlage einer durchgeführten Reparatur.
  • BGH, 08.07.1976 - III ZR 109/74

    Bindungswirkung einer behördlichen Entschließung sowohl für den

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05
    Die Entschließung des Amtes für Verteidigungslasten bzw. wie hier des Landkreises legt den Anspruch des Berechtigten dem Grunde und der Höhe nach verbindlich fest (vgl. BGH MDR 1977, 124; VersR 1979, 423).
  • BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77

    Bindung der Bundesrepublik an eine Entschließung des Amtes für

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05
    Die Entschließung des Amtes für Verteidigungslasten bzw. wie hier des Landkreises legt den Anspruch des Berechtigten dem Grunde und der Höhe nach verbindlich fest (vgl. BGH MDR 1977, 124; VersR 1979, 423).
  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Sie wird deshalb von Teilen der Rechtsprechung und Literatur abgelehnt (vgl. OLG Celle, OLGR 2006, 482; Eggert, VA 2006, 134; Elsner, DAR 2004, 130, 131; Freyberger, MDR 2002, 867, 870; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 3, Rn. 38; Richter in: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Kap. 4, Rn. 75 f.; Staudinger/Schiemann, Neubearb. 2005, § 249 Rn. 226 a. E.) und zwar im Ergebnis zu Recht.
  • LG Hamburg, 15.04.2019 - 331 S 65/17

    Nachträglicher Wechsel von der fiktiven zur konkreten Schadensberechnung

    Soweit nach anschließender Durchführung der Reparatur die tatsächlichen Reparaturkosten höher sind als die fiktiven, kann der Geschädigte auch noch den Differenzbetrag zwischen diesen und den tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (OLG Celle, Urteil vom 28.03.2006, OLGR 2006, 482).
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