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   OLG Karlsruhe, 07.10.2002 - 9 W 38/02   

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OLG Karlsruhe, 07.10.2002 - 9 W 38/02 (https://dejure.org/2002,3093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.10.2002 - 9 W 38/02 (https://dejure.org/2002,3093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Oktober 2002 - 9 W 38/02 (https://dejure.org/2002,3093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention; Antrag des Nebenintervenienten; Übereinstimmung mit dem Streitwert der Hauptsache; Beteiligung des Nebenintervenienten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1007
  • MDR 2003, 357
  • OLG-Report Karlsruhe 2002, 458
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2002 - 9 W 38/02
    Auf seinen Antrag kommt es für den Streitwert der Nebenintervention nur an, wenn er, sofern im Einzelfall überhaupt möglich, klarstellt, dass er sich nur teilweise am Rechtsstreit beteiligt (Anschluss an BGHZ 31, 144= NJW 1960, 42).
  • OLG München, 27.03.1997 - 28 U 2631/96

    Rücktritt von einem Kaufvertragüber Miteigentum an Wohngebäuden ; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2002 - 9 W 38/02
    Zutreffend hat sich das Landgericht bei dieser Streitwertfestsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend (BGHZ 31, 140) am Wert der Hauptsache orientiert (so auch OLG München NJW-RR 1998, 420).
  • OLG Schleswig, 28.08.2008 - 14 W 51/08

    Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten

    So wird verbreitet auch die vom Landgericht geteilte Auffassung vertreten, der Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention stimme insbesondere dann, wenn der Streithelfer oder Nebenintervenient denselben Antrag stellt wie die von ihm unterstützte Partei - wie der Streithelfer zu 1) -, mit dem Streitwert der Hauptsache überein (BGH NJW 1960, 42; OLG München, 28 W 1334/07, zitiert nach juris; OLG Hamm, 27 W 86/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf 24 W 64/05, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007).

    Auch sonst komme es bei der Streitwertfestsetzung auf das Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits an, und nicht auf sein wirtschaftliches Interesse außerhalb des Rechtsstreits (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1007).

  • OLG Hamburg, 29.03.2012 - 8 U 78/11

    Insolvenz des Gewerberaummieters: Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters;

    Der Senat schließt sich aus systematischen und rechtspraktischen Erwägungen insoweit der auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass der Streitwert einer Nebenintervention dann dem Wert der Hauptsache entspricht, wenn - wie hier - der Streithelfer dieselben Anträge wie die Hauptpartei stellt (BGHZ 31, 144, 146 ff.; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007; OLG München AnwBl. 1973, 359; MDR 1997, 1166; NJW-RR 1998, 420; OLG Hamburg MDR 1985, 588; OLG Koblenz JurBüro 1999, 196; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 282; OLG Düsseldorf, MDR 2006, 1017 f.; OLG Bamberg JurBüro 1980, 1574).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 24 W 64/05

    Bemessung des Werts einer Streithilfe

    bb) Nach anderer Ansicht ist das Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann maßgeblich, wenn sich der Streithelfer deren Anträgen angeschlossen hat (BGHZ 31, 144, 146ff. = NJW 1960, 42; KG Berlin (2. ZS) MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007 = MDR 2003, 357 [auch ohne Antragstellung]; OLG München AnwBl. 1973, 359; MDR 1997, 1166 (15. ZS); NJW-RR 1998, 420 = MDR 1997, 788 (28. ZS); OLG Hamburg AnwBl 1985, 263 = MDR 1985, 588; OLG Koblenz (14. ZS) JurBüro 1999, 196;OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 282; OLG Bamberg JurBüro 1980, 1574; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 10 Stichwort "Streithilfe"; Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 31 Rn. 61; Hartmann, Kostengesetze, 33 Aufl., Anh I § 12 GKG Rn. 106 Stichw.

    "Streithilfe"; Zimmermann, ZPO, 6.Aufl., § 3 Rn. 21; Hülsmann JurBüro 2003, 83) .

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - W (Kart) 1/15

    Gebührenstreitwert der Nebenintervention

    Wie bereits im angefochtenen Beschluss dargelegt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob sich der Gebührenstreitwert der Nebenintervention (§ 66 ZPO) (grundsätzlich) mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei deckt (so etwa - zumindest - für den Fall, dass der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge wie die von ihm unterstützte Hauptpartei stellt: BGH, Beschluss v. 30.10.1959 - V ZR 204/57 , BGHZ 31, 144 = NJW 1960, 42; BGH, Beschluss v. 11.12.2012 - II ZR 233/09 , JurBüro 2013, 477; OLG Düsseldorf [24. Zivilsenat] , Beschluss v. 10.1.2006 - I-24 W 64/05 , MDR 2006, 1017 = OLGR Düsseldorf 2006, 743; OLG Hamm [20. Zivilsenat] , Beschluss v. 4.5.2011 - I-20 W 4/11 , RuS 2013, 632; ferner - ausdrücklich auch - für den Fall, dass der Nebenintervenient keinen eigenen Antrag stellt oder seinen Beitritt nicht abgrenzbar auf einen bestimmten Umfang beschränkt: OLG Karlsruhe, Beschluss v. 7.10.2002 - 9 W 38/02 , NJW-RR 2003, 1007; KG Berlin [2. Zivilsenat] , Beschluss v. 26.7.2004 - 2 W 18/04 , MDR 2004, 1445, alle m.w.N.) oder sich (grundsätzlich) nach dem zu schätzenden wirtschaftlichen Interesse des Streithelfers bestimmt (so etwa OLG Köln, Beschluss v. 12.3.2004 - 11 W 13/04 , MDR 2004, 1025; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat] , Beschluss v. 1.12.2011 - I-10 W 116/11 , BauR 2012, 548; OLG Rostock, Beschluss v. 22.9.2014 - 7 W 36/13 , zit. nach juris, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04

    Streitwert für Nebenintervention oder Streitverkündung

    Zwar wird verbreitet die auch vom Landgericht geteilte Auffassung vertreten, der Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention stimme dann, wenn der Streithelfer oder Nebenintervenient - wie hier - denselben Antrag stellt wie die von ihm unterstützte Partei, mit dem Streitwert der Hauptsache überein (BGHZ 31, 144; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 10 Stichwort "Streithilfe"; für alle Fälle, in denen kein einschränkender Antrag gestellt wird OLG Karlsruhe OLGR 2002, 458 = NJW-RR 2003, 1007 = MDR 2003, 357 jew. m.w.N).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2014 - 37 O 200/09
    Entscheidend ist folglich das Interesse des Streithelfers am Ausgang des Rechtsstreits selbst und nicht sein wirtschaftliches Interesse außerhalb des Rechtsstreits (OLG Karlsruhe, MDR 2003, S. 357).
  • OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10

    Bei fehlender Kenntnisnahme nicht eingetretener Renditeversprechen über einen

    Der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient im Rechtsstreit die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei (vgl. BGH NJW 1960, 42; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2009, 763; OLG Düsseldorf MDR 2006, 1017; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007; OLG München NJW-RR 1998, 420).
  • OLG Koblenz, 27.10.2003 - 3 W 653/03

    Streitwert der Nebenintervention

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  • OLG Nürnberg, 03.04.2006 - 4 W 137/06

    Bestimmung des Gebührenstreitwertes in Bezug auf einen Streithelfer

    Die in der Entscheidung des BGH vom 30.10.1959 vertretene Rechtsauffassung, wonach grundsätzlich der Streitwert der Hauptsache für die Streitwertbemessung der Nebenintervention maßgeblich ist (BGHZ 31, 144) wird von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht mehr vertreten (vgl. Zöller-Herget, 25. Auflage, § 3, Rn 16 - "Nebenintervention"; Thomas/Putzo-Hüßtege, 27. Auflage, § 3, Rn 108, jeweils m.w.N.; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß, 11. Auflage, Rn 3356 ff); sie findet nur noch vereinzelt Zustimmung (so OLG München NJW-RR 98, 420; OLG Karlsruhe MDR 03, 357).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 162/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

    Zwar stimmt der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient im Rechtsstreit die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei (vgl. BGH NJW 1960, 42; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2009, 763; OLG Düsseldorf MDR 2006, 1017; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007; OLG München NJW-RR 1998, 420).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 8 W 4/13

    Streitwert der Streithilfe

  • OLG Köln, 30.03.2012 - 16 W 30/11

    Streitwert im Falle der Streitverkündung

  • OLG Frankfurt, 13.02.2009 - 10 W 4/09

    Werklohnprozess: Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten auf

  • OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06

    Verfahrensrecht - Streitwert einer Nebenintervention

  • OLG Celle, 16.02.2012 - 8 U 172/11

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern eines

  • OLG Stuttgart, 20.09.2012 - 1 W 43/12

    Streitwert der Nebenintervention

  • KG, 09.09.2004 - 5 W 95/04
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