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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.07.1998 - 15 WF 160/98   

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https://dejure.org/1998,8045
OLG Stuttgart, 08.07.1998 - 15 WF 160/98 (https://dejure.org/1998,8045)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.07.1998 - 15 WF 160/98 (https://dejure.org/1998,8045)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 15 WF 160/98 (https://dejure.org/1998,8045)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 41
  • OLG-Report Stuttgart 1998, 349
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04

    Zur Möglichkeit, eine im Nachhinein betrachtet falsche

    Gerade weil es Sinn und Zweck der Regelung des § 1629 Abs. 3 BGB ist, das Kind in Krisenzeiten verheirateter aber nicht geschiedener Eltern aus gerichtlichen Streitigkeiten herauszuhalten und dies nur erreicht werden kann, wenn das Kind auch im Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch involviert wird, dass seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden müssen, ist der Gegenmeinung, die u. a. vom OLG Karlsruhe, FamRZ 87; OLG Stuttgart, MDR 99, Seite 41; OLG Dresden, FamRZ 97, Seite 1287; vertreten wird, nicht zu folgen.
  • OLG Hamm, 22.11.2002 - 34 U 136/01

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich einer

    Das Landgericht hat aber zu Recht darauf hingewiesen, daß bei der Feststellung von Freistellungsansprüchen das Interesse an alsbaldiger Feststellung erst mit der begründeten Besorgnis der Inanspruchnahme der Kläger durch einen Dritten gegeben ist (Münchener Kommentar-Lüke, ZPO, 2. Aufl., § 256 Rdz. 48; OLG Hamm NJW-RR 1996, 138; OLG München OLGR 1998, 349).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2001 - 5 WF 168/00

    PKH - Prozeßstandschaft - Partei - Kind - Einkommen

    Sinn und Zweck der Regelung des § 1629 Abs. 3 BGB machen es nicht erforderlich, mit der Gegenmeinung (OLG Karlsruhe, FamRZ 87, 1062; KG, FamRZ 89, 82; OLG Bamberg, FamRZ 94, 635; OLG Frankfurt, FamRZ 94, 1041; OLG Dresden, FamRZ 97, 1287; OLG Stuttgart, MDR 99, 41; Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 42; MünchKomm/Wax, ZPO, § 114 Rz. 35; Musielak-Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rz. 6) in Abweichung vom Wortlaut des § 114 ZPO auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes abzustellen.
  • OLG Dresden, 27.08.2001 - 10 WF 543/01

    Maßgebliche Einkommensverhältnisse bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in

    Nach einer vermittelnden Auffassung ist dabei ein Prozesskostenvorschuss gegen die Eltern als Vermögen des Kindes mit zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1041 ; OLG Stuttgart, MDR 1999, 41 ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.02.1996 - 6 U 112/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15002
OLG Stuttgart, 06.02.1996 - 6 U 112/95 (https://dejure.org/1996,15002)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.02.1996 - 6 U 112/95 (https://dejure.org/1996,15002)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 6 U 112/95 (https://dejure.org/1996,15002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Leasingvertrages geschuldeten Leistungen; Vergleich der Vermögenslage der Leasinggeberin bei normaler, vertragsgemäßer Erfüllung des Leasingverhältnisses einerseits und bei vorzeitiger Beendigung andererseits; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Stuttgart 1998, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 6 U 228/05
    Zum anderen war der Kläger bei der Zulassung des gewonnenen Pkw im Besitz eines seiner Behinderung entsprechenden Fahrzeugs, das einer weiteren Kraftfahrzeughilfe entgegenstand (§ 4 Abse 1 und 2 KfzHV, s dazu auch den Beschluss des erkennenden Senats zu dem vorherigen Rechtsstreit der Beteiligten unter dem Az L 6 U 112/95 vom 28. Juni 1995).
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