Rechtsprechung
   OLG München, 02.05.2000 - 11 W 1375/00   

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https://dejure.org/2000,5929
OLG München, 02.05.2000 - 11 W 1375/00 (https://dejure.org/2000,5929)
OLG München, Entscheidung vom 02.05.2000 - 11 W 1375/00 (https://dejure.org/2000,5929)
OLG München, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 11 W 1375/00 (https://dejure.org/2000,5929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die Prozessgebühr; Voraussetzung des zeitlichen Zusammenhangs beider Verfahren

  • Anwaltsblatt

    § 43 BRAGebO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Widerspruchsgebühr des Mahnanwalts bei Fortsetzung des Rechtsstreits nach zwei Kalenderjahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1727
  • MDR 2000, 785
  • AnwBl 2000, 698
  • Rpfleger 2000, 516
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Grünstadt, 12.11.2019 - 3 C 4/18

    Kostenfestsetzung: Anrechenbarkeit der anwaltlichen Widerspruchsgebühr auf die

    Die Auffassung der Rechtspflegerin widerspreche den Entscheidungen des AG Siegburg (AGS 2016, 218) und des OLG München (NJW-RR 2000, 1727) und der Meinung der einhelligen Kommentarliteratur.

    aa) Das Gericht hält nach wie vor die Entscheidung des OLG München (MDR 1991, 359, Aufgabe durch OLG München, NJW-RR 2000, 1727) für richtig.

    bb) Mayer (in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 24. Aufl., § 15 Rn. 135; OLG München, NJW-RR 2000, 1727) vertritt die Meinung, § 15 Abs. 2 Satz 2 RVG gelte auch in Fällen, in denen die Gebühren teilweise anzurechnen sind; ende zB das gerichtliche Mahnverfahren aufgrund des Widerspruchs des Schuldners vor dem 01.01.2005 und wird der Auftrag zur Fortsetzung des Verfahrens im Erkenntnisverfahren erst im Jahre 2007 erteilt, so sei die Anrechnungsvorschrift VV 3305 RVG nicht zu beachten.

    cc) Die Argumentation der Vertreter dieser Meinungen bezieht sich weitgehend auf die Entscheidung des OLG München (NJW-RR 2000, 1727).

    Das OLG München (NJW-RR 2000, 1727) hat unter Aufgabe der im Beschluss vom 18.12.1990 (MDR 1991, 359) vertretenen Meinung ausgeführt, es erscheine nicht fernliegend, in dem Wort "nachfolgenden" auch ein zeitliches Element zu sehen und wie folgt ausgeführt:.

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 60/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei Anfechtung eines Prozessvergleichs

    Darüber hinaus findet der Rechtsgedanke des § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO (= § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG) nach Auffassung des Oberlandesgerichts München Anwendung bei der Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die in dem nachfolgenden Rechtsstreit entstehende Prozessgebühr und der Erledigung des Mahnverfahrens seit mehr als zwei Kalenderjahren (OLG München MDR 2000, 785).
  • OLG Stuttgart, 13.05.2002 - 8 W 640/01

    Rechtsanwaltsgebühr: Wiederaufnahme des Verfahrens nach mehr als dreimonatigem

    Deshalb teilt der Senat die vom OLG Karlsruhe (aaO) vertretene (und bislang unwidersprochen gebliebene) Ansicht, dass hier eine neue Angelegenheit anzunehmen ist (vgl. auch OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 414; OLG München JurBüro 2000, 469 = RPfl 2000, 516 = AnwBl. 2698).
  • OLG München, 17.11.2000 - 11 W 2954/00

    Höhe der Anwaltsgebühr bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid und gleichzeitigem

    Es kann offen bleiben, ob die Anrechnungsvorschrift des § 43 Abs. 2 BRAGO im vorliegenden Fall schon deswegen nicht anzuwenden wäre, weil zwischen Erledigung des auf das Mahnverfahren bezogenen Auftrags und dem erneuten Tätigwerden im Rechtsstreit die entsprechend heranzuziehende 2-Jahresfrist des § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO abgelaufen ist (vgl. hierzu Senat; OLGR 2000, 200 = MDR 2000, 785 = JurBüro 2000, 469 = Rpfleger 2000, 516 ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99   

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https://dejure.org/1999,5967
OLG Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99 (https://dejure.org/1999,5967)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.09.1999 - 14 W 593/99 (https://dejure.org/1999,5967)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. September 1999 - 14 W 593/99 (https://dejure.org/1999,5967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 519
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 10.05.1989 - 14 W 313/89

    Kostenverursachendes Rechtsmittel; Erinnerung; Nachliquidation;

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99
    Denn das Rechtsschutzbedürfnis für einen Rechtsbehelf setzt voraus, dass das Begehren nicht auf einfacherere und billigere Weise erreicht werden kann (vgl. Senat in VersR 1990, 1255, 1256 m.w.N. - Beschluss vom 10. Mai 1989 - 14 W 313/89).
  • KG, 07.06.2018 - 25 WF 17/18

    Rechtsanwaltsgebühren: Glaubhaftmachung der Terminsvertreterkosten im

    Zum einen ist die auf eine nachgereichte Kostenrechnung gestützte Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (vgl. z.B. OLG Koblenz NJW-RR 2000, 519; Zöller/Herget, 32. Aufl. § 106 ZPO Rz. 4; Kostenfestsetzung/Dörndorfer, 23. Aufl. Rz. B 185), weil gemäß § 106 Abs. 2 S. 1 ZPO insoweit eine Nachfestsetzung möglich ist.
  • OLG Hamburg, 17.03.2005 - 8 W 22/05

    Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige Beschwerde gegen einen

    Eine einheitliche Entscheidung über wechselseitige Ausgleichungsanträge ist nur dann geboten, wenn beide Seiten aufgrund der in der Berufungsinstanz ergangenen Kostengrundentscheidung ihre Kosten beider Rechtszüge angemeldet haben (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2000, 519 - zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 03.08.2015 - 2 Ta 292/15

    Einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss fehlt das

    Für die gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 11. Mai 2015 - Az. 4 Ca 140/14 - eingelegte sofortige Beschwerde fehlt danach das erforderliche Rechtsschutzinteresse, da das Begehren - wie aufgezeigt - auf einfachere und billigere Weise erreicht werden kann ( vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2005 - 8 W 22/05, MDR 2005, 1138; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. September 1999 - 14 W 593/99, NJW-RR 2000, 519 f.; Zöller/Herget, ZPO, 30. Auflage, § 106 ZPO rn. 4 m.w.N ).
  • BPatG, 04.03.2002 - 10 W (pat) 71/00
    Einer gleichwohl mit diesem Ziel eingelegten Beschwerde fehlt nach einhelliger Auffassung das Rechtsschutzbedürfnis (vgl Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 60. Aufl., § 106 ZPO Rdn 12 aE; Thomas/Putzo, 24. Aufl., § 106 ZPO Rdn 5; siehe auch OLG Koblenz in NJW-RR 2000, 519).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 6 W 46/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Keine Korrektur

    Die Korrektur eines Kostenfestsetzungsbeschlusses um nachträglich angemeldete Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren muss deshalb ausscheiden, weil das Begehren auf einfacherem und billigeren Weg erreicht werden kann (KG Beschluss vom 07.06.2018 - 25 WF 17/18; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17.03.2005 - 8 W 22/05; Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99; jew. zit. nach juris; Zöller-Herget, ZPO, 34. Aufl. § 106 Rn 4).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 21.02.2000 - 7 U 150/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7783
OLG Braunschweig, 21.02.2000 - 7 U 150/99 (https://dejure.org/2000,7783)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21.02.2000 - 7 U 150/99 (https://dejure.org/2000,7783)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - 7 U 150/99 (https://dejure.org/2000,7783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 547 a BGB; § 547 Abs. 1 BGB; § 547 Abs. 2 BGB
    Anspruch auf Ausgleich für durchgeführte Arbeiten an einem Haus; Voraussetzungen für das Vorliegen von Einrichtungen im Sinne des § 547 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausgleich für durchgeführte Arbeiten an einem Haus; Voraussetzungen für das Vorliegen von Einrichtungen im Sinne des § 547 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 547 § 547a § 946 § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Ausgleichsansprüche für Verwendungen eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in eine von den Eltern des anderen Partners gemietete Wohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1017
  • MDR 2000, 1017 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.02.2000 - 7 U 150/99
    Ein Anspruchsausschluß mag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1992, 428 [BGH 02.10.1991 - XII ZR 145/90] und 1997, 3371) gegeben sein, falls und soweit der Kläger durch seine Arbeiten der Tochter der Beklagten etwas zugewendet hat im Verhältnis der Parteien zueinander erscheint es fraglich, ob der Kläger den Beklagten überhaupt etwas zuwenden wollte.
  • OLG Bremen, 27.04.2012 - 5 WF 14/12

    Anrechnung des Pflegegeldes bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens für

    Vielfach wird es nicht als Einkommen im Sinne dieser Vorschrift angesehen (OLG Bamberg OLGReport 2000, 200; OLG Köln, B. v. 02.12.2011 - 4 WF 190/11 - BeckRS 2011, 28705; BayVGH, B. v. 15.03.2005 - 11 B 03.2981 - zit. nach juris; Musielak-Fischer, 8. Auflage 2011, § 115 Rn. 6; BeckOK-Reichling, Stand 01.01.2012, § 115 ZPO Rn. 17; allgemein für einkommensabhängige Sozialleistungen auch KassKomm-Leitherer, Stand Januar 2009, § 37 SGB XI Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 16 U 119/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17444
OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 16 U 119/99 (https://dejure.org/2000,17444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2000 - 16 U 119/99 (https://dejure.org/2000,17444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2000 - 16 U 119/99 (https://dejure.org/2000,17444)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Kapitalgesellschaft

Papierfundstellen

  • afp 2000, 576
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 28.05.2003 - 21 U 1529/03

    Kein Geldentschädigungsanspruch eines eingetragenen Vereins wegen Angriffen des

    Eine derartige Geldentschädigung steht dem Kläger als juristischer Person nicht zu (vgl. BGH in BGHZ 78, 24 = NJW 1980, 2807/2810 - Medizin-Syndikat l; Senat in OLGR 1996, 217 - Ich klage an; OLG Frankfurt, OLGR 2000, 200; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 32.16; ebenso Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl., Rn. 748; Kuppel, Der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz von Verbänden, JZ 1988, 625/635; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl., 44. Kap., Rn. 43 a.E.; Steffen in Löffler, Presserecht, 4. Aufl., § 6 LPG Rn. 344; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rn. 14.129).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 1 U 215/11

    Geldentschädigung für Verletzung eines Vereins in seinem allgemeinen

    Die herrschende Meinung lehnt eine Geldentschädigung für juristische Personen zutreffend ab, insbesondere weil diese keine Psyche besäßen und keine Genugtuung empfinden könnten (vgl. BGHZ 78, 24, 27 f.; OLG Stuttgart MDR 1979, 671 f. - jeweils für eine KG - OLG München v. 12.7. 1996 - 21 U 4775/95, insoweit in OLGR 1996, 217 f. nur Leitsatz abgedruckt - für einen Verein - OLG Frankfurt OLGR 2000, 200, 201 - für eine AG - Rixecker, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, Anhang zu § 12, Rn. 22 ff.; Palandt-Sprau, BGB, 72. Aufl. 2013, § 823 Rn. 93; Soergel-Beater, BGB, 13. Aufl. 2..., § 823 Anh. IV Rn. 23; Erman-Klass, BGB, 13. Aufl. 2011, Anh. § 12 Rn. 68; Katzenmeier, in: Dauner-Lieb/Langen, BGB, 2. Aufl. 2012, § 823 Rn. 189; BGB-RGRK-Dunz, 12. Aufl. 1989, § 823 Anh. I Rn. 125).
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