Rechtsprechung zu § 946 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 29 Entscheidungen zu § 946 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 7 Urteilsbesprechungen zu § 946 BGB bei ibr-online
- OLG Hamm, Tischlermeister mit Kettensäge, 15.1.02
§ 303 StGB, Fremdheit der Sache, zur Abgrenzung zwischen Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) und Verbotsirrtum (§ 17 StGB) bei der Zerstörung einer vom Täter selbst eingebauten Sache (§§ 946 ff BGB)
- BbgOLG, Wegnahmerecht des Bauunternehmers, 17.9.97 (MDR 1998, 401)
Literatur im Internet zu § 946 BGB
- § 946 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Auf § 946 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Sachenrecht
- Erbrecht
- Testament
- Vermächtnis
- § 2172 (Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache)
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Sachen und Tiere
- § 94 (Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
- Gegenstände mit Absonderungsrechten
- § 172 II (Sonstige Verwendung beweglicher Sachen) (zu §§ 946 ff)
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