Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 2 W 170/06 - 21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kostenerstattung nach Rücknahme einer aus Fristwahrungsgründen eingelegten Berufung: Erstattungsfähige Verfahrensgebühr des Beklagtenanwalts aufgrund der Bestellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einlegung einer Berufung nur zur Fristwahrung
- Judicialis
ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; RVG § 2 Abs. 2; ; RVG § 19
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 24.08.2004 - 9 O 126/04
- OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 2 W 170/06 - 21
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02
Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 2 W 170/06
Die Beratung in Angelegenheiten der Berufungsinstanz gehört nämlich nicht zu den Tätigkeiten, die von der Gebühr des im vorangegangenen Rechtszug tätigen Rechtsanwalts abgedeckt ist (vgl. BGH, NJW 2003, 756).
- OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09
Vergütung des Rechtsanwalts des Berufungsbeklagten bei Berufungsrücknahme vor …
Die Zuerkennung der Gebühr ist begründet, weil der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nach Rücknahme der Berufung grundsätzlich Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten beanspruchen kann (BGH, NJW 2007, 3723; OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 540 zit. nach juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096; KG, RPfleger 2005, 569; zur BRAGO: OLG Köln, OLGR 2003, 223). - OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 11 W 19/07 Die verminderte Verfahrensgebühr gem. Nr. 3201 VV-RVG setzt nämlich nicht voraus, dass in der Sache selbst Anträge gestellt werden oder Sachvortrag erfolgt ( OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096f).
- OLG Karlsruhe, 06.04.2009 - 13 W 9/09
Erstattung der Kosten des Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten
Die verminderte Verfahrensgebühr setzt nämlich nicht voraus, dass in der Sache selbst Anträge gestellt werden oder Sachvortrag erfolgt (OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096 f.).