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   OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 2 W 170/06 - 21   

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https://dejure.org/2006,15687
OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 2 W 170/06 - 21 (https://dejure.org/2006,15687)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.07.2006 - 2 W 170/06 - 21 (https://dejure.org/2006,15687)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 2 W 170/06 - 21 (https://dejure.org/2006,15687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenerstattung nach Rücknahme einer aus Fristwahrungsgründen eingelegten Berufung: Erstattungsfähige Verfahrensgebühr des Beklagtenanwalts aufgrund der Bestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung einer Berufung nur zur Fristwahrung

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; RVG § 2 Abs. 2; ; RVG § 19

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 2 W 170/06
    Die Beratung in Angelegenheiten der Berufungsinstanz gehört nämlich nicht zu den Tätigkeiten, die von der Gebühr des im vorangegangenen Rechtszug tätigen Rechtsanwalts abgedeckt ist (vgl. BGH, NJW 2003, 756).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09

    Vergütung des Rechtsanwalts des Berufungsbeklagten bei Berufungsrücknahme vor

    Die Zuerkennung der Gebühr ist begründet, weil der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nach Rücknahme der Berufung grundsätzlich Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten beanspruchen kann (BGH, NJW 2007, 3723; OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 540 zit. nach juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096; KG, RPfleger 2005, 569; zur BRAGO: OLG Köln, OLGR 2003, 223).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 11 W 19/07
    Die verminderte Verfahrensgebühr gem. Nr. 3201 VV-RVG setzt nämlich nicht voraus, dass in der Sache selbst Anträge gestellt werden oder Sachvortrag erfolgt ( OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096f).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2009 - 13 W 9/09

    Erstattung der Kosten des Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten

    Die verminderte Verfahrensgebühr setzt nämlich nicht voraus, dass in der Sache selbst Anträge gestellt werden oder Sachvortrag erfolgt (OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096 f.).
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