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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.1998 - 12 U 227/97   

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https://dejure.org/1998,6887
OLG Köln, 26.02.1998 - 12 U 227/97 (https://dejure.org/1998,6887)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.1998 - 12 U 227/97 (https://dejure.org/1998,6887)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 12 U 227/97 (https://dejure.org/1998,6887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Überlassung von Stellplätzen im Falle einer Doppelvermietung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinräumung; Einräumung; Besitz; verbotene Eigenmacht; Doppelvermietung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Besitzanspruch des Mieters bei Doppelvermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 § 536 § 541 § 861 § 868
    Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gemäß § 861 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 2 O 67/97
  • OLG Köln, 26.02.1998 - 12 U 227/97

Papierfundstellen

  • ZMR 1998, 696
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1961 - VIII ZR 46/61

    Berechnung des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsstreit auf Einräumung eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1998 - 12 U 227/97
    Die Auffassung des Landgerichts, der von der Beklagten mit dem Zeugen T. geschlossene Mietvertrag sei unwirksam, widerspricht nämlich gefestigter Rspr. und zumindest der herrschenden, wenn nicht gar einhelligen Auffassung im Schrifttum (vgl. nur BGH LM § 541 BGB Nr. 4 = MDR 1962, 398/9 = ZMR 1962, 175; LM § 256 ZPO Nr. 40 Bl. 2; Staudinger/Emmerich, a.a.O., §§ 535, 536 RN 8 u. § 541 RN 17; Voelskow in MüKo-BGB, 3. Aufl., § 541 RN 5; Palandt/Putzo a.a.O. Einf 6 vor § 535).
  • BGH, 15.02.1961 - VIII ZR 183/59
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1998 - 12 U 227/97
    Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn der Vermieter mit oder ohne Verschulden unzutreffend angenommen hat, ein früher abgeschlossener Mietvertrag sei bereits beendet und er deshalb einen neuen Mietvertrag abschließt (BGH LM § 541 BGB Nr. 3 = NJW 1961, 917) oder er den ersten Mieter wahrend des Laufs des Vertrags aus der Wohnung setzt und die Wohnung anschließend einem neuen Mieter überläßt (Staudinger/Emmerich a.a.O. RN 20).
  • OLG Bremen, 30.08.1956 - 1 W 189/56
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1998 - 12 U 227/97
    Der mittelbare Besitzer wird im Rahmen des § 861 BGB nur dann als passivlegitimiert angesehen, wenn er den unmittelbaren Besitz fehlerhaft erworben, und dann nach § 868 BGB auf den jetzigen unmittelbaren Besitzer übertragen hat (OLG Celle NJW 1957, 27; Staudinger/Bund, BGB, 13. Aufl. 1995, § 861 RN 9; Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 861 RN 4).
  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05

    Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines

    Doppelvermietung ist für den Vertrag, den der Vermieter nicht erfüllt, ein Fall des Abs. 3 (h.M., Düss ZMR 1998, 696 m.w.N.).
  • KG, 25.09.2008 - 8 U 44/08

    Ansprüche der Mieter bei Mehrfachvermietung; Besitzeinräumungsanspruch des

    Wenn eine Sache mehrfach vermietet wird, sind alle Verträge gültig; die kollidierenden schuldrechtlichen Ansprüche haben denselben Rang, so dass jeder Mieter vom Vermieter Erfüllung verlangen kann, ohne Rücksicht darauf, ob er der erste oder zweite Mieter ist (Staudinger/Emmerich, BGB, 2006, § 536 BGB, Rdnr. 47; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 77; OLG Köln ZMR 1998, 696; OLG Brandenburg OLGR 1993, 329).

    Zwar wird angenommen, dass sobald der Vermieter einen der verschiedenen Mietverträge erfüllt hat, dann die anderen Mieter ihren Erfüllungsanspruch verlieren, weil dann der Vermieter außerstande sei, diesen zu erfüllen, § 275 BGB (vgl. BGH ZMR 1962, 175; OLG Köln ZMR 1998, 696; LG Berlin GE 1991, 357; vgl. Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 536 BGB, Rdnr. 48; Münchener Kommentar/Häublein, BGB, 5. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 25).

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01

    Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes; Dringlichkeit ; Verfügungsanspruch ;

    Auch wenn ein Dritter im Hinblick auf einen noch abzuschließenden Miet- oder Pachtvertrag im Objekt Umbauarbeiten vornimmt, bedeutet dies noch nicht, daß er unmittelbaren Besitz erlangt hat (vgl. dazu etwa OLG Köln ZMR 1998, 696; vgl. auch KG MDR 1999, 927).
  • LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20

    Eilbedürftigkeit bei einstweiliger Verfügung gegen mittelbaren Besitzer;

    Dies schließt den gegen den mittelbaren Besitzer gerichteten Anspruch auf Herausgabe eben nur des mittelbaren Besitzes nicht aus (vgl. OLG Köln v. 26.02.1998 - 12 U 227/97, juris Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 129/03

    Kein Rechtsmangel, wenn dieselbe Sache Gegenstand von zwei Leasingverträgen wird

    Beide Verträge sind vielmehr wirksam (BGH NJW 1986, 179 f; OLG Köln ZMR 1998, 696 f; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rnr. 202; Palandt - Weidenkaff, BGB, 62. Aufl., § 536 Rnr. 9 und 30).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 10 W 82/06

    Aufrechnungsausschluss nach Übergang des befriedigten Vergütungsanspruchs des

    Dem Kostenschuldner muss es daher möglich sein, die Kostenforderung zur Abwendung der Vollstreckung zu erfüllen, sei es durch Zahlung oder durch Aufrechnung (vgl. BGH NJW 1994, 3292; Senatsbeschluss vom 02.06.2005, 10 WF 12/05; OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 211; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2004 - 12 W 41/04; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 126 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2003 - 24 U 129/03
    Beide Verträge sind vielmehr wirksam (BGH NJW 1986, 179 f; OLG Köln ZMR 1998, 696 f; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rnr. 202; Palandt - Weidenkaff, BGB, 62. Aufl., § 536 Rnr. 9 und 30).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.10.1997 - 12 U 216/96   

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https://dejure.org/1997,7162
OLG Brandenburg, 23.10.1997 - 12 U 216/96 (https://dejure.org/1997,7162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.1997 - 12 U 216/96 (https://dejure.org/1997,7162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 12 U 216/96 (https://dejure.org/1997,7162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einvernehmliche Aufhebung eines Anstellungsvertrags; Fortbestand der Vertretungsmacht der Geschäftsführer in Bezug auf einen zu führenden Prozess; Inanspruchnahme des Geschäftsführers durch die Gesellschaft; Aufrechnung von Gehaltsansprüchen gegen Darlehensforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1196
  • DB 1998, 1022
  • NZG 1998, 466
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 72/81

    Wirksame Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH - Notgeschäftsführer als

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  • OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00

    Haftung des Herstellers einer Eigentumswohnung zur Schaffung einer Wohnfläche;

    Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 11. Juli 1997 (Az.: V ZR 246/96; NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2) dahinstehen lassen, ob allein die vertragliche Verpflichtung zur Schaffung einer "Wohnfläche" bestimmter Größe als Zusicherung einer entsprechenden Eigenschaft anzusehen ist, weil die Mindergröße der "Wohnfläche" um mehr als 10 % jedenfalls ein Fehler sei, der zur Minderung des Werklohns berechtige; ein "ca."-Zusatz mache die vertragliche Angabe nicht unverbindlich; dies lasse sich allenfalls für eine geringfügige Abweichung vertreten, nicht aber für einen Unterschied von mehr als 10 % (vgl. auch: BGH NJW 1999, 1859, 1860 = LM § 633 BGB Nr. 111 - Mangel bei Abweichung von 19, 02 %; BGH NJW-RR 1991, 218, 219 = LM § 675 BGB Nr. 157 Bl. 2 R; NJW-RR 1998, 1196 - Mangel bei Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß ohne "ca."-Zusatz; BGH NJW-RR 2000, 202 = LM § 157 (Ge) BGB Nr. 51 Mangel bei Abweichung der Flächengröße um 11, 73 %).
  • OLG Zweibrücken, 29.07.2015 - 1 U 194/13

    GmbH: Vertretung der Gesellschaft in der Kündigungsschutzklage des abberufenen

    § 46 Nr. 8 GmbHG stehe nur dann entgegen, wenn ein amtierender Geschäftsführer gegen die Gesellschaft, vertreten durch ihre übrigen Geschäftsführer klage (so OLG Braunschweig, Urteil vom 23. Oktober 1997, 12 U 216/96 - juris).

    Die abweichende Ansicht des OLG Brandenburg im Urteil vom 23.10.1997 - 12 U 216/96 in NZG 1998, 466 - Anwendung nur auf noch amtierende Geschäftsführer - überzeugt nicht.

  • OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09

    Schadensersatz für Geschäftsführer wegen Altersdiskriminierung

    Unter Hinweis auf den Normzweck des § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG wird diese Auffassung vereinzelt auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (OLG Brandenburg NZG 1998, 466, zitiert nach juris, dort Rn. 17).
  • OLG Jena, 08.08.2000 - 8 U 1387/98

    Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses für die Bestellung eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 30.06.2009 - 6 U 56/08

    Ansprüche einer GmbH gegen einen ehemaligen Geschäftsführer: Auszahlung einer

    Denn diese Vorschrift gilt nicht für Ersatzprozesse mit ausgeschiedenen Geschäftsführern wie hier (Senat, Urteil vom 23.10.1997, NJW-RR 1998, 1196, 1197; Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006, § 46 Rn 67).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 82/09

    GmbH: Mangelndes Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses für die

    Auf Prozesse gegen ausgeschiedene Geschäftsführer findet § 46 Nr. 8 Fall 2 GmbHG keine Anwendung (Brandenbg. OLG [6. Zivilsenat], Urteil vom 30.6.2009, 6 U 56/08, Rn. 63, zitiert nach juris; NJW-RR 1998, 1196, 1197; Baumbach/Hueck/Zöllner, a.a.O., § 46, Rn. 67).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09

    Geschäftsführeranstellungsvertrag: Anspruch auf Rückerstattung von

    Eines Gesellschafterbeschlusses über die Prozessvertretung der Klägerin nach § 46 Nr. 8 zweite Alternative GmbHG bedurfte es nicht, da sich der Prozess nicht gegen den amtierenden Geschäftsführer richtet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil v. 23.10.1997, 12 U 216/96, NJW-RR 1998, 1196; Senat, Urteil v. 30.06.2009, 6 U 56/08, zitiert nach juris.de; Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl. § 46 Rn. 67 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.01.1998 - 6 U 142/97   

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https://dejure.org/1998,20988
OLG Hamburg, 22.01.1998 - 6 U 142/97 (https://dejure.org/1998,20988)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.1998 - 6 U 142/97 (https://dejure.org/1998,20988)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 6 U 142/97 (https://dejure.org/1998,20988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Transportversicherung für eine Haftung eines Frachtführers nach demÜbereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR); Möglichkeit eines Rückgriffs auf nationales Recht i.F.e. groben Verschuldens ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 80/98

    Zinspflicht des Frachtführers nach Art. 27 Abs. 1 CMR

    Die auf die Verurteilung zur Zahlung der Rechtsverteidigungskosten beschränkte Berufung der Beklagten führte insoweit zur Klageabweisung (OLG Hamburg TranspR 1998, 252).
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