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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.01.1999 - 5 U 50/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12918
OLG Hamm, 11.01.1999 - 5 U 50/98 (https://dejure.org/1999,12918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.1999 - 5 U 50/98 (https://dejure.org/1999,12918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - 5 U 50/98 (https://dejure.org/1999,12918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umwandlung einer persönlichen Pflegepflicht in eine Geldrente ; Vermögenswerter Vorteil durch ersparten Zeitaufwand; Übergang einer Pflegeverpflichtung; Störung der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1999, 719
  • FamRZ 1999, 1055
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

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  • BGH, 19.11.1981 - VII ZR 238/80

    Vertragsscbluß mit Reiseveranstalter bei Einschaltung eines Reisebüros

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  • RG, 30.10.1939 - V 83/39

    1. Zum Begriff des Leibgedinges (Altenteils usw.). 2. Genießt das echte

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  • OLG Saarbrücken, 12.07.2007 - 8 U 515/06

    Erbrecht: Anspruch des Miterben auf Vollzug eines Vorausvermächtnisses vor

    Soweit der Beklagten nach allem seitens des Erblassers ein wirksames Vorausvermächtnis zugewandt worden ist, hat sie hierdurch einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erbengemeinschaft auf Übertragung des Alleineigentums an den beiden Eigentumswohnungen erworben, den sie grundsätzlich schon vor Erbauseinandersetzung aus dem Nachlass befriedigen darf (vgl. OLG Frankfurt OLGR 1999, 113; KG OLGZ 77, 457; RGZ 93, 196).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 9 U 242/00

    Rechtsnatur einer Vereinbarung eines Rechts auf Wohnung, Pflege und Versorgung;

    Es mag zutreffen, dass grundsätzlich die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage angewandt werden können, wenn die Sondervorschriften über Altenteilsverträgen nicht anwendbar sind, und dass der Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, der bei Altenteilsverträgen im Falle einer wesentlichen Änderung in den allgemein oder auch nur in den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten eine Vertragsanpassung durch Zubilligung von Geldbezügen an Stelle der ausbedungenen Sach- und Dienstleistungen rechtfertigen kann, in gleicher Weise auch für eine Versorgungsabrede in Verträgen rechtlich andere Art gelten kann (BGH DB 1981, 1614, 1615; NJW-RR 1989, 451; BGH NJW-RR 1995, 77, 78; offen gelassen von OLG Hamm, OLGR 1999, 113, 116; OLG Celle, OLGR 2000, 63; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 326; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 291; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1360, 1361).
  • AG Ahaus, 06.11.2013 - 8 Lw 43/13

    Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Ausgleichsbetrages aus dem elterlichen

    Der dauerhafte Umzug des Berechtigten in ein Alters- und Pflegeheim ist als Fall eines unverschuldeten und aufgenötigten Verlassens des Grundstücks anzusehen (vgl. OLG Hamm DNotZ 1999, 719f.).

    Sie kann mithin nur dann zur Anwendung kommen, wenn ohne die Geldrente ein durch den ursprünglichen Altenteilsvertrag nicht gerechtfertigter Bereicherungsgewinn in der Person des Verpflichteten eintreten würde (vgl. OLG Hamm DNotZ 1999, 719f.).

    Ein Anspruch käme vorliegend in Betracht, wenn man annähme, die Vertragsparteien hätten an den Fall einer Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim bei Abschluss des Übergabevertrages gar nicht gedacht und es nur deshalb unterlassen, eine ausdrückliche Rentenzahlungspflicht oder anderweitige Regelung zu vereinbaren (vgl. BGH NJW 2009, 1348f.; OLG Hamm DNotZ 1999, 719f.).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.12.1998 - 9 U 177/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11819
OLG Stuttgart, 09.12.1998 - 9 U 177/98 (https://dejure.org/1998,11819)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.1998 - 9 U 177/98 (https://dejure.org/1998,11819)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 9 U 177/98 (https://dejure.org/1998,11819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bei der Abwicklung eines Darlehensvertrages und bei einer Kapitalanlage; Recht zur vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrages; Merkmal der dinglichen Sicherheit ; Schutzbedürftigkeit eines typischen Konsumkreditnehmers; ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 609a Abs. 1 Nr. 2, § 676
    Ausschluß des Verbaucherkreditgesetzes im Sinne des § 609a Abs. 1 Nr. 2 BGB durch grundpfandrechtliche Sicherung

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an anlegergerechte Beratung; Verbraucherdarlehen i.S.d. § 609a Abs. 1 Nr. 2 BGB; fehlende Aufklärungspflicht des Darlehensgebers über Lösungsrechte des Darlehensnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1999, 1007
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Aus diesem Grund soll der Schuldner geschützt (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 9 U 177/98 OLGR Stuttgart 1999, 113) und ihm deshalb die Möglichkeit der Kündigung eingeräumt werden.
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 37/16

    Voraussetzungen der Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse

    Das Oberlandesgericht München verweist insoweit auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil v. 09.12.1998 - 9 U 177/98), wobei dieser Verweis aber ohne Aussagekraft ist, weil das Oberlandesgericht Stuttgart seine Aussagen zum Verbraucherschutz ausdrücklich auf § 609a Abs. 1 Nr. 2 BGB a. F. bezogen hat, die Vorgängervorschrift zum hier relevanten § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB war jedoch § 609a Abs. 1 Nr. 3 BGB a. F. (jedenfalls insoweit zutreffend LG Stuttgart, Urteil vom 12. November 2015 - 12 O 100/15 -, Rn. 50, juris).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 230/15

    Kündigung eines seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrages durch

    Das Oberlandesgericht München verweist insoweit auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil v. 09.12.1998 - 9 U 177/98), wobei dieser Verweis aber ohne Aussagekraft ist, weil das Oberlandesgericht Stuttgart seine Aussagen zum Verbraucherschutz ausdrücklich auf § 609a Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. bezogen hat, die Vorgängervorschrift zum hier relevanten § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB war jedoch § 609a Abs. 1 Nr. 3 BGB a. F. (jedenfalls insoweit zutreffend LG Stuttgart, Urteil vom 12. November 2015 - 12 O 100/15 -, Rn. 50, juris).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 9 U 21/07

    Kreditsicherung: Verpflichtung einer Bank zum Sicherheitenaustausch im Rahmen

    Die Klägerin kann sich insoweit nicht auf das Senatsurteil vom 09.12.1998 (WM 99, 1007) berufen.
  • LG Stuttgart, 12.11.2015 - 12 O 100/15

    Keine Kündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife

    Zwar hat das OLG München (Urteil v. 21.11.2011 - 19 U 3638/11) zu 609a BGB a.F. entschieden, die Norm diene dem Verbraucherschutz und dabei auf ein Urteil des OLG Stuttgart (Urteil v. 09.12.1998 - 9 U 177/98) verwiesen.
  • OLG München, 21.11.2011 - 19 U 3638/11

    Wirksamkeit des Kündigungausschlusses bei Sparkassenbriefen

    Gegen die Anwendung von § 489 spricht vorliegend zusätzlich, dass es sich bei § 489 BGB wie bei der Vorgängervorschrift des § 609a BGB (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.12.1998, 9 U 177/98, WM 1999, 1007ff.) um eine speziell verbraucherschützende Bestimmung handelt, die also nach Sinn und Zweck nicht zugunsten der Klägerin als Kreditinstitut eingreifen kann.
  • LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14

    Rückzahlung geleisteter Vorfälligkeitsentschädigung hinsichtlich Widerrufs von

    Es besteht schon keine Hinweispflicht der Bank auf eine bestehende Kündigungsmöglichkeit - und entsprechend auch auf ein Widerrufsrecht (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 09.12.1998, Az. 9 U 177/98, WM 1999, 1007).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.05.1998 - 10 W 11/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13355
OLG Naumburg, 19.05.1998 - 10 W 11/98 (https://dejure.org/1998,13355)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.05.1998 - 10 W 11/98 (https://dejure.org/1998,13355)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 10 W 11/98 (https://dejure.org/1998,13355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Mitwirkung des Richters im ersten Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 824
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07

    Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefassung des Richters im 1. Rechtszug

    Dem entspricht es, dass auch die Vorbefassung mit der Sache in der höheren Instanz (OLG Naumburg, MDR 1999, 824) oder in der Vorinstanz, sofern nicht ein Fall des § 41 Nr. 6 ZPO vorliegt, als solche nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (Niemann, a.a.O. m.w.N. in Fn. 129).
  • OLG Naumburg, 16.05.2012 - 10 W 27/12

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefassung in einer höheren

    Er ist nach überwiegender Meinung zwar nicht kraft Gesetzes (§ 41 Nr. 6 ZPO, Zöller-Vollkommer, aaO, § 41, Rn 14) ausgeschlossen, da hier kein Fall der ''Nachprüfung'' einer ''angefochtenen Entscheidung'' vorliegt (vgl. schon RGZ 148, 199, 200), aber, da es sich um eine prozessrechtlich atypische Vorbefassung handele, kann ein Grund gegeben sein, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (Zöller-Vollkommer, aaO, § 42 Rn. 17), jedenfalls dann, wenn weitere Umstände hinzutreten (OLG Naumburg, MDR 1999, 824; BGH MDR 2012, 363).
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