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   OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03   

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https://dejure.org/2004,3878
OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.01.2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Berufsbetreuers; Voraussetzung der Gewährung erhöhter Stundensätze; Anforderungen an die Ausbildung eines Betreuers ; Vergleichbarkeit von Studium und anderweitigem Erwerb von Fachkenntnissen; Gerichtliches Festsetzungsverfahren als Amtsverfahren; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe des Stundensatzes bei Heilpädagogen, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Vergütung für die Tätigkeit als Berufsvormund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1323 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 488
  • OLG-Report Zweibrücken 2004, 342
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass diese Kenntnisse nicht zwingend an einer Hochschule bzw. Fachhochschule erworben sein müssen, sondern auch durch eine andere vergleichbare Ausbildung vermittelt worden sein können (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 - 15 W 305/00 -, zitiert nach juris).

    Vielmehr lässt das Wertungskriterium der Vergleichbarkeit - wie bereits ausgeführt - Raum für die Berücksichtigung weiterer Kriterien, die im Ergebnis die Gleichstellung des Betreuers mit einem Hochschulabsolventen rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 aaO).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Im Einzelfall kann nach der inhaltlichen Bewertung vielmehr auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02, zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398, 1399).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    So wird die Vergleichbarkeit etwa bejaht, wenn die Ausbildung staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen nach Art und Umfang dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (vgl. BayObLGZ 1999, 275, 276 f und 2000, 248, 250; BayObLG NJWE-FER 2000, 58; OLG Schleswig SchlHA 2000, 160; BT-Drucks. aaO S. 28; vgl. auch § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BVormVG).
  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Im Einzelfall kann nach der inhaltlichen Bewertung vielmehr auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02, zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398, 1399).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Denn eine Erhöhung des festgesetzten Stundensatzes ist jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Festsetzung - wie hier - nicht rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHZ 123, 30, 35; BayObLGZ 1980, 429, 435, FamRZ 1998, 1055 und aaO; OLG Düsseldorf aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt aaO § 56 g Rdnr. 18).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97

    Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Denn eine Erhöhung des festgesetzten Stundensatzes ist jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Festsetzung - wie hier - nicht rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHZ 123, 30, 35; BayObLGZ 1980, 429, 435, FamRZ 1998, 1055 und aaO; OLG Düsseldorf aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt aaO § 56 g Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1994 - 3 Wx 468/94

    Vormundschaftsgericht; Nachträgliche Abänderung; Festsetzung einer Vergütung;

  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93

    Vergütung; Betreuer; Umfang des Aktivvermögens; Höhe der Einkünfte; Liquide

  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323; Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 = OLG-Report Frankfurt 2002, 277 = BtPrax 2002, 272 und vom 11. Dezember 2006 - 20 W 365/06 dok. bei Juris).

    Ob ein Berufsbetreuer im konkreten Fall die Voraussetzungen für die Bewilligung eines erhöhten Stundensatzes nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 und 2) VBVG erfüllt, ist vom Tatrichter zu beurteilen, dessen Würdigung im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden kann, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen, wesentliche Umstände außer acht gelassen oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1323; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110; Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2006, a.a.O.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42).

  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15

    Stundensatzhöhe eines Betreuers mit abgeschlossener Ausbildung zum

    Dabei hat der Gesetzgeber einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2006 - 20 W 365/06; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch eine schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).

    Ob ein Berufsbetreuer im konkreten Falle die Voraussetzung für die Bewilligung eines erhöhten Stundensatzes nach der früheren Regelung des § 1 Abs. 1 S. 1 Ziffer 1 und 2 BVormVG oder der jetzigen Regelung des § 4 Abs. 1 S. 2 Ziffer 1 und 2 VBVG erfüllt, ist vom Tatrichter zu beurteilen, dessen Würdigung im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden kann, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommene Feststellungen ausgegangen, wesentliche Umstände außer Acht gelassen oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde (vgl. OLG Zweckbrücken FamRZ 2004, 1323; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42).

  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06

    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
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