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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.03.2001 - 13 U 309/00   

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https://dejure.org/2001,1578
OLG Celle, 29.03.2001 - 13 U 309/00 (https://dejure.org/2001,1578)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.03.2001 - 13 U 309/00 (https://dejure.org/2001,1578)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. März 2001 - 13 U 309/00 (https://dejure.org/2001,1578)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Irreführende Werbung: Verwendung der Internet-Domain "www.anwalt-hannover.de"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 UWG
    Unterlassungsanspruch; Rechtsanwaltswerbung ; Internet; Irreführung; Domain-Bezeichnung; Einstweilige Verfügung; Eilbedürftigkeit ; Dringlichkeit

  • JurPC

    UWG § 3
    "www.anwalt-hannover.de"

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Www.anwalt-hannover.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2100
  • NJW 2001, 2100 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 2001, 840
  • MDR 2001, 840 (Volltext mit red. LS)
  • MMR 2001, 531
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 13 U 309/00
    Ebenso wie bei allen anderen Werbemaßnahmen ist eine Werbung im Internet aber unzulässig, wenn sie gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG verstößt (Feurich/Braun, BRAO, 5. Aufl., § 43 b Rdnr. 38; vgl. BVerfG NJW 2000, 3195).
  • LG Hannover, 08.11.2000 - 23 O 4875/00

    Anwalt-hannover.de

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 13 U 309/00
    13 U 309/00 23 0 4875/00 - 131 - LG Hannover.
  • OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 147/05

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Spitzenstellungswerbung für eine

    ZS] B. v. 03.07.2003 - 8 W 425/02 [dort Beschwerde im Rahmen des § 18 Abs. 2 HGB zu "Sparkasse Bodensee"]; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. [2006]; § 5 UWG, 5.100 und 2.148; Marx in Fezer, UWG [2005], § 4-S10, 194 f und Peifer a.a.O. § 5 UWG, 373; Helm in Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 61, 20; Dreyer in Harte/Henning, UWG [2004], § 5, 721 und 705; vgl. zu Domainnamen etwa: OLG München NJW 2002, 2113 [www.rechtsanwaelte-dachau.de]; OLG Celle NJW 2001, 2100 [www.rechtsanwaelte-hannover.de]; ferner OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1582 [www.rechtsanwalt.com]; Kleine-Cosack, Das Wettbewerbsrecht der rechts- und steuerberatenden Berufe, 2. Aufl. [2004] Rdn. 614 f), wonach es zu dieser Frage keinen eindeutigen Grundsatz und damit auch keine eindeutige Antwort gibt, die ihnen günstigen Elemente der jeweiligen Fundstelle wechselseitig entnommen.

    So ist denn auch die Verwendung der Domain www.rechtsanwalt-dachau.de untersagt worden, weil der unzutreffende Eindruck erweckt werde, dort sei ein örtliches Anwaltsverzeichnis zu finden (OLG München NJW 2002, 2113; vgl. auch OLG Celle NJW 2001, 2100 [Rz. 5]).

  • OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02

    Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de für eine Rechtsanwaltskanzlei ist

    Auch die Werbung eines Rechtsanwalts im Internet und insbesondere die Verwendung von Domain-Bezeichnungen, unter denen sich Rechtsanwaltskanzleien im Internet präsentieren, findet ihre Grenzen u.a. in § 3 UWG (vgl. OLG Celle NJW 2001, 2100 - www.anwalt-h.de; Müller, WRP 2002, 160, 162 ff; Hermann in: Moritz/Dreier, Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2002, D Rz. 335).

    Insoweit ist es für § 3 UWG ausreichend, dass potenzielle Mandanten durch die Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de veranlasst werden, die Homepage der Beklagten aufzurufen und sich mit dieser zu beschäftigen (vgl. OLG Celle NJW 2001, 2100 - www.anwalt-h.de).

    Die vorstehende Beurteilung steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10.05.2001 - 29 U 1594/01), wonach die Verwendung der Domain www.rechtsanwalt-k.de für die Homepage einer in K ansässigen Rechtsanwaltskanzlei unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht beanstandet werden kann; durch die Verwendung des Singulars "rechtsanwalt" wird hinreichend deutlich, dass unter dieser Adresse kein Verzeichnis aller in K ansässigen Rechtsanwälte, sondern die Homepage einer Rechtsanwaltskanzlei erreicht wird (a.M. OLG Celle NJW 2001, 2100 - www.anwalt-h.de).

  • LG Hannover, 27.04.2009 - 44 StL 18/08
    Erst die schlichte Verbindung dieser beiden Begriffe durch einen Bindestrich verleitet zu der Annahme, unter dieser Domainbezeichnung könne eine größere Anzahl von Steuerberaterkanzleien im Raum XXX aufgerufen werden (vergl. Zu www.XXX OLG Celle NJW 2001, 2100).
  • LG Duisburg, 10.01.2002 - 21 O 201/01

    Anwalt-muelheim.de

    Das vom Antragsteller angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Celle (NJW 2001, 2100) hat jedoch einzig die Internetadresse zur Beurteilung herangezogen.
  • LG Hannover, 21.02.2002 - 25 O 133/01

    Zur unzulässigen Verwendung eines Gattungsbegriffs durch eine Rechtsanwältin

    Es handelt sich dabei um eine sittenwidrige Alleinstellungswerbung (§ 3 UWG), die außerdem wegen reklamehaften Sich-Herausstellens gegenüber Berufskollegen gegen die Vorschrift des § 1 UWG in Verbindung mit § 43 b BRAO verstößt (vgl. Landgericht Hannover 23 0 2144/01 sowie OLG Celle 13 U 309/00).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 9 U 58/00   

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https://dejure.org/2000,4486
OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 9 U 58/00 (https://dejure.org/2000,4486)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.10.2000 - 9 U 58/00 (https://dejure.org/2000,4486)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 9 U 58/00 (https://dejure.org/2000,4486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz ; Culpa in contrahendo ; Prospekthaftung; GmbH ; Stille Gesellschafter ; Treuhänder; Unternehmensbeteiligung ; Liquiditätsschwierigkeiten

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 328

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 276 § 328
    Prospekthaftung - Aufnahme stiller Gesellschafter - Treuhänder als Prospektverantwortlicher - Erfolgssuggestion - Verschweigen des wahren Anlasses für Gesellschfteraufnahme

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 276, 328
    Gründung einer GmbH zwecks Beteiligung stiller Gesellschafter: Prospekthaftung eines Steuerberaters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 465
  • NJW-RR 2003, 216 (Ls.)
  • DB 2001, 1485
  • NZG 2001, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 9 U 58/00
    Zu diesen gehören neben den Initiatoren, Gründern und Gestaltern der Gesellschaft - soweit sie das Management bilden oder beherrschen - auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben (BGH NJW 1995, 1025).

    Er war nicht nur der namentlich als Treuhänder Benannte, der den Prospektangaben gemäß nur in Erfüllung seiner Treuhandpflichten die Verfügung über das Anlagerkonto beständig und Gewissenhaft zu überwachen hat (vgl. BGH NJW 1995, 1025).

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 9 U 58/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH WM 2000, 1503) haften die für einen Anlagenprospekt Verantwortlichen nach der aus dem Rechtsinstitut der culpa in contrahendo entwickelten Prospekthaftung dem Anleger auf Ersatz seines Vertrauensschadens, wenn sie mit dem Prospekt ihm kein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln.
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 9 U 58/00
    Er ist auch dann nicht verjährt, wenn die kurze sechsmonatige Verjährungsfrist gilt, die der Bundesgerichtshof für Prospekthaftungsansprüche der Gesellschafter einer Anlagenkommanditgesellschaft zugrunde legt (BGH NJW 1982, 1514).
  • BGH, 06.11.1989 - II ZR 235/88

    Vorteilsausgleich bei Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 9 U 58/00
    In diesen Fällen, in denen der Geschädigte die Ersatzleistung wiederum versteuern muss und der darin liegende Nachteil den Vorteil in etwa ausgleicht, ist aber nach ständiger Rechtsprechung des BGH der Steuervorteil regelmäßig nicht anzurechnen (BGH NJW 1990, 571).
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 257/88

    Haftung für Stellvertreter aus Verschulden bei Vertragsschluß für Vertrieb von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 9 U 58/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Vorteilsausgleichung nur dann in Betracht, wenn feststünde, dass der Kläger durch die im Ergebnis rückabzuwickelnde Anlage ihm endgültig verbleibende so außergewöhnliche Steuervorteile erlangt hätte, dass es unbillig wäre, ihm diese ohne Anrechnung zu belassen (BGH WM 1986, 517, 520; WM 1990, 145, 148).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 76/84

    Stillschweigender Abschluss eines Beratungsvertrages - Haftung nach den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 9 U 58/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Vorteilsausgleichung nur dann in Betracht, wenn feststünde, dass der Kläger durch die im Ergebnis rückabzuwickelnde Anlage ihm endgültig verbleibende so außergewöhnliche Steuervorteile erlangt hätte, dass es unbillig wäre, ihm diese ohne Anrechnung zu belassen (BGH WM 1986, 517, 520; WM 1990, 145, 148).
  • LG Berlin, 31.05.2007 - 21 O 474/06

    Subventionierung: Haftung der Förderbank des Landes Berlin gegenüber

    Zwar kann ein Treuhänder durchaus "Hintermann" und damit prospektverantwortlich sein (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 465).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.08.2000 - 16 U 202/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21323
OLG Düsseldorf, 04.08.2000 - 16 U 202/99 (https://dejure.org/2000,21323)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.08.2000 - 16 U 202/99 (https://dejure.org/2000,21323)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. August 2000 - 16 U 202/99 (https://dejure.org/2000,21323)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, wichtiger Grund, Einstellung der Tätigkeit, endgültige Leistungsverweigerung, Basisjahr, Rotationssystem, Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 89b
    Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs durch den Handelsvertreter

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 12 O 169/97
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2000 - 16 U 202/99
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