Rechtsprechung
BVerwG, 22.08.2005 - 6 PB 5.05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BraPersVG §§ 91, 95; ArbGG §§ 72, 92, 92 a
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage. - Bundesverwaltungsgericht
BraPersVG §§ 91, 95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Wolters Kluwer
Einordnung eines Lehrerrats als Personalvertretung; Bestimmung der Anforderungen an eine grundsätzliche Bedeutung einer personalvertretungsrechtliche Rechtsfrage; Übergang der Beteiligungsrechte der Personalräte auf die Lehrerräte bei Übertragung von Aufgaben der ...
- Judicialis
BraPersVG § 91; ; BraPersVG § 95; ; ArbGG § 72; ; ArbGG § 92; ; ArbGG § 92 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BraPersVG § 91 § 95; ArbGG § 72 § 92 § 92a
Keine grundsätzliche Bedeutung einer personalvertretungsrechtlichen Rechtsfrage bei vorübergehender Betroffenheit nur weniger Dienststellen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 27.10.2004 - 21 K 3733/03
- OVG Brandenburg, 16.03.2005 - 6 A 474/04
- BVerwG, 22.08.2005 - 6 PB 5.05
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 133
- AnwBl 2006, 16
- PersR 2006, 35
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus BVerwG, 22.08.2005 - 6 PB 5.05
Seine Auffassung, wonach auch der Gleichheitssatz nicht verletzt ist, hat das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründet, wonach dem Gesetzgeber bei komplexen, in der Entwicklung begriffenen Sachverhalten eine angemessene Frist zur Sammlung von Erfahrungen gebührt und wonach die Mängel einer Regelung erst dann Anlass zum verfassungsgerichtlichen Eingreifen geben, wenn der Gesetzgeber eine spätere Überprüfung und Verbesserung trotz ausreichender Erfahrungen für eine sachgerechtere Lösung unterlässt (vgl. Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 u.a. - BVerfGE 43, 291, 321 m.w.N.; ferner Urteil vom 3. April 2001 - 1 BvR 1629/94 - BVerfGE 104, 242, 267). - BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus BVerwG, 22.08.2005 - 6 PB 5.05
Seine Auffassung, wonach auch der Gleichheitssatz nicht verletzt ist, hat das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründet, wonach dem Gesetzgeber bei komplexen, in der Entwicklung begriffenen Sachverhalten eine angemessene Frist zur Sammlung von Erfahrungen gebührt und wonach die Mängel einer Regelung erst dann Anlass zum verfassungsgerichtlichen Eingreifen geben, wenn der Gesetzgeber eine spätere Überprüfung und Verbesserung trotz ausreichender Erfahrungen für eine sachgerechtere Lösung unterlässt (vgl. Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 u.a. - BVerfGE 43, 291, 321 m.w.N.; ferner Urteil vom 3. April 2001 - 1 BvR 1629/94 - BVerfGE 104, 242, 267). - BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77
Bayerisches Personalvertretungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 22.08.2005 - 6 PB 5.05
Seine Auffassung, dass die Beteiligung des Lehrerrats trotz der schwächeren Rechtsstellung seiner Mitglieder an die Stelle der Beteiligung des Personalrats beim Schulamt tritt, hat es unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - (BVerfGE 51, 43, 54 ff.) begründet, wonach § 104 Satz 1 BPersVG weniger als einen allgemeinen Programmsatz beinhaltet und in diesen weiten Grenzen der Landesgesetzgeber frei ist zu regeln, für welche Gruppen von Beschäftigten besondere Bestimmungen gelten.
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
Grundrechtsschutz des Personalrats
Auszug aus BVerwG, 22.08.2005 - 6 PB 5.05
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1970 - 2 BvR 311/67 - (BVerfGE 28, 314, 322) hat der Personalrat nach dem Personalvertretungsgesetz als Repräsentant der Bediensteten die Aufgabe, die Beteiligung der Bediensteten an der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen und die Interessen der Bediensteten zu vertreten, soweit diese von der Tätigkeit in der Dienststelle berührt werden. - BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BVerwG, 22.08.2005 - 6 PB 5.05
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG, Beschluss vom 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - juris Rn. 17 m.w.N.). - BVerfG, 06.03.2001 - 2 BvL 2/96
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des PersVG BE 1974 § 3 Abs 1 S 2 mit …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2005 - 6 PB 5.05
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2001 - 2 BvL 2/96 - (NVwZ 2001, 1394, 1395) werden die Landesgesetzgeber allein durch die Rahmenvorschriften der §§ 94 ff. BPersVG gebunden. - OVG Brandenburg, 12.06.1997 - 6 A 40/96
Lehrerrat; Umsetzung eines Mitglieds; Zustimmung des Personalrates
Auszug aus BVerwG, 22.08.2005 - 6 PB 5.05
Geht man - wie der Antragsteller - mit dem Oberverwaltungsgericht davon aus, dass die Mitglieder der Lehrerräte keinen Freistellungsanspruch nach § 45 BraPersVG, keinen Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 46 BraPersVG und keinen Schutz vor Versetzungen und Abordnungen nach § 47 Abs. 2 BraPersVG haben (vgl. Beschlussabdruck S. 22; ferner Beschluss vom 12. Juni 1997 - 6 A 40/96.PVL - PersR 1998, 169), so sind die Lehrerräte mit Blick auf die Regelungen in § 99 Abs. 2 und § 100 Abs. 2 BPersVG zweifelsfrei keine Personalvertretungen im rahmenrechtlichen Sinne.
- BVerwG, 15.05.2008 - 6 PB 20.07
Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise; …
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. Beschluss vom 22. August 2005 - BVerwG 6 PB 5.05 - PersR 2006, 35 m.w.N., insoweit bei Buchholz 251.21 § 91 BrbgPersVG Nr. 1 nicht abgedruckt).In einem derartigen Fall gebieten Zwecke der Rechtsfortbildung und Rechtsvereinheitlichung die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (vgl. Beschluss vom 22. August 2005 a.a.O. S. 35 f.).
- BVerwG, 28.08.2008 - 6 PB 19.08
Streit über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts; Zuständigkeit der …
Entscheidungserheblich ist sie, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von ihrer Beantwortung abhängt (vgl. Beschlüsse vom 22. August 2005 - BVerwG 6 PB 5.05 - PersR 2006, 35, insoweit bei Buchholz 251.21 § 91 BrbgPersVG Nr. 1 nicht abgedruckt, …und vom 15. Mai 2008 - BVerwG 6 PB 20.07 - juris Rn. 7; BAG, Beschlüsse vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157 und vom 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - BAGE 114, 200 ). - OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19
Mitbestimmung bei Maßnahmen gegenüber Beschäftigten im Rechnungsprüfungsamt - …
Insbesondere hat die Frage, ob ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eine "Entlassung" i.S.d. des § 72 Abs. 2 VerfBrhv ist, keine grundsätzliche Bedeutung, denn sie betrifft nur eine einzige Dienststelle (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.2005 - 6 PB 5.05, juris Rn. 6;… Beschl. v. 15.5.2008 - 6 PB 20.07, juris Rn. 10).