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   RG, 01.12.1892 - 3441/92   

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https://dejure.org/1892,235
RG, 01.12.1892 - 3441/92 (https://dejure.org/1892,235)
RG, Entscheidung vom 01.12.1892 - 3441/92 (https://dejure.org/1892,235)
RG, Entscheidung vom 01. Dezember 1892 - 3441/92 (https://dejure.org/1892,235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Steht dem Richter eine Nachprüfung zu, ob für die Vornahme einer Beschlagnahme oder Durchsuchung durch einen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft das Erfordernis "Gefahr im Verzuge" vorgelegen hat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 23, 334
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Zwar hat Art. 13 Abs. 2 GG den Regelungsgehalt von § 105 der Strafprozessordnung von 1877 aufgegriffen, und das Reichsgericht hat - bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Amtsausübung nach § 113 StGB - die Auffassung vertreten, "Gefahr im Verzug" falle nicht in den Bereich richterlicher Prüfung (RGSt 23, 334).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Für § 105 StPO, der den Begriff der "Gefahr im Verzuge" im gleichen Sinn verwendet wie Art. 13 Abs. 2 GG, hat schon das Reichsgericht (RGSt 23, 334) ausgesprochen, daß dies nur dann anzunehmen sei, "wenn der Erfolg der Durchsuchung eine Gefährdung erlitte, zufolge der Verzögerung, die durch die Erwirkung der richterlichen Anordnung eintreten würde".
  • BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 1473/01

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch Versagung nachträgliche

    a) Das Landgericht hat u.a. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 23, 334) angenommen, es habe das Vorliegen von Gefahr im Verzug bei der behördlichen Durchsuchungsanordnung nicht zu prüfen.
  • BGH, 12.02.1962 - III ZR 204/60
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Polizeibeamten nach pflichtgemäßem Ermessen über das Vorliegen dieser Voraussetzung zu entscheiden hatten; denn nur derjenige, dem die Anordnung bei Gefahr im Verzüge anvertraut ist, kann ermessen, ob der durch die Anrufung des Richters herbeigeführte Zeitverlust das Ergebnis der Maßregel beeinträchtigen könnte (RGSt 23, 334; vgl. Löwe-Rosenberg aaO zu § 98 Anm. 6 b mit weiteren Nachweisen).
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