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   RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38   

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https://dejure.org/1938,4
RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38 (https://dejure.org/1938,4)
RG, Entscheidung vom 22.09.1938 - 2 D 467/38 (https://dejure.org/1938,4)
RG, Entscheidung vom 22. September 1938 - 2 D 467/38 (https://dejure.org/1938,4)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise Feststellung bei verschiedenen Verstößen gegen dasselbe Strafgesetz zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 72, 339
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Nach seiner Rechtsprechung (vgl. insbesondere RGSt 61, 314, 317; 66, 19, 21; 72, 339, 340)bedeutet "Tat" in § 264 StPO den vom Eröffnungsbeschluß betroffenen Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluß bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, ohne Rücksicht darauf, ob sich bei der rechtlichen Beurteilung eine oder mehrere strafbare Handlungen statt oder neben der im Eröffnungsbeschluß bezeichneten Straftat ergeben.
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Dieser Begriff stellt auf einen nach natürlicher Auffassung zu beurteilenden einheitlichen Lebensvorgang ab (vgl. RGSt 56, 324 [325]; 61, 236 [237], 62, 130f; 65, 106 [109 f.]; 72, 339 [340]).

    Schon das Reichsgericht hatte den prozessualen Tatbegriff aus diesen Erwägungen heraus als einen eigenständigen entwickelt und vom Handlungsbegriff des materiellen Strafrechts abgelöst (RGSt 56, 324 [325]; 62, 130 [131]; 72, 339 [340]).

  • BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03

    Zum Begriff derselben Tat in Art 103 Abs 3 GG

    Dieser Begriff stellt auf einen nach natürlicher Auffassung zu beurteilenden einheitlichen Lebensvorgang ab (vgl. RGSt 56, 324 ; 61, 236 ; 62, 130 f.; 65, 106 ; 72, 339 ).
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