Rechtsprechung
RG, 18.12.1920 - I 188/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zu den Erfordernissen der patentrechtlichen Untersagungsklage und der Klage auf Feststellung einer Patentverletzung. 2. Kann bei einem Verfahrenspatent schon in dem Verkaufe eines als Hilfsmittel zum Verfahren dienenden, im Patent beschriebenen Stoffes ein ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentverletzung; Untersagungs- und Feststellungsklage; Teilnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 101, 135
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54
Urheberrecht und Magnettonaufnahme
Für den Unterlassungsanspruch genügt es, daß durch das Verhalten der Beklagten die Schutzrechte der Klägerin gefährdet werden oder doch ein erheblicher Anlaß zur Besorgnis solcher Gefährdung vorliegt (RGZ 101, 135 [138]).Wenn aber ein Gerät auf eine Benutzung zugeschnitten ist und zu einem Gebrauch angeboten wird, der im Regelfall zu einem Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse führen muß, so ist unbedenklich anzunehmen, daß das Gerät in der Hand des Abnehmers auch entsprechend genutzt wird (für den Fall der Patentverletzung durch Lieferung von Vorrichtung zur Anwendung eines geschützten Verfahrens (vgl. RGZ 101, 135 [138]; RGZ 133, 326 [329]; RGZ 146, 26 [28])).
- BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55
Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)
Täter und Teilnehmer können gleichermaßen auf Unterlassung verklagt werden (vgl. für Zeichenverletzung RGZ 104, 376 [378, 380 f]; für Patentverletzungen RGZ 101, 135 [140]).Auch wenn es sich nur um sogenannte Gehilfentätigkeit handelt, sind in subjektiver Hinsicht keine besonderen Anforderungen zu stellen (RGZ 104, 376 [381]; anders OLG Hamburg GRUR 1942, 179 [180] und für Patentverletzungen noch RGZ 101, 135 [140]).
- OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04
Überspielen eines öffentlichen Weges mit Golfbällen; Protest gegen Spielbetrieb …
d) Daher kann schließlich sowohl die Frage der Wiederholungsgefahr (vgl. RGZ 63, 374 (379); 101, 135 (138); BGHZ 2, 394 (395);… Staudinger-Bund, aaO., § 862 BGB, Rdnr. 7;… MünchKomm(BGB)-Joost, aaO., § 862 BGB, Rdnr. 3) als auch die der (Handlungs)störereigenschaft der drei Verfügungsbeklagten (vgl. BGHZ 14, 163 (174); 29, 314 (317); Staudinger-Bund, aaO., § 862 BGB, Rdnr. 9) dahinstehen.
- BGH, 18.05.1955 - I ZR 78/54
Rechtsmittel
Für den Unterlassungsanspruch genügt es, daß durch das Verhalten der Beklagten die Schutzrechte der Klägerin gefährdet werden oder doch ein erheblicher Anlaß zur Besorgnis solcher Gefährdung vorliegt (RGZ 101, 135 [138]).Wenn aber ein Gerät auf eine Benutzung zugeschnitten ist und zu einem Gebrauch angeboten wird, der im Regelfall zu einem Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse führen muß, so ist unbedenklich anzunehmen, daß das Gerät in der Hand des Abnehmers auch entsprechend genutzt wird (für der Fall der Patentverletzung durch Lieferung von Vorrichtungen zur Anwendung eines geschützten Verfahrens (vgl. RGZ 101, 135 [138]; RGZ 133, 326 [329]; RGZ 146, 26 [28])).
- BGH, 28.10.1971 - III ZR 167/69
Streitigkeit um die Ergiebigkeit einer Thermalwasserquelle auf Grund von …
Diese setzt grundsätzlich Wiederholungsgefahr voraus, doch kann auch genügen, daß eine Beeinträchtigung drohend bevorsteht (RGZ 101, 135, 138 und 335, 340; 151, 239, 246; BGHZ 2, 394, 395 [BGH 19.06.1951 - I ZR 77/50] ; BGH WM 1964, 798, 799; LM § 1004 BGB Nr. 27 Bl. 2;… Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 1004 Rdz. 5, 59;… Palandt, BGB 30. Aufl. § 1004 Anm. 6 c;… Erman, BGB 4. Aufl. § 1004 Anm. 8; Baur, Sachenrecht § 12 IV 2 a).Eine solche Gefährdung wäre auch geeignet, das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO zu begründen (RGZ 101, 135, 138).
- BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55
Rechtsmittel
Nach allgemeiner Rechtsauffassung kann ein Unternehmer über den Rahmen des § 13 Abs. 3 UWG hinaus auch für rechtswidriges Verhalten selbständiger Dritter in Anspruch genommen werden (Urt. des Senats vom 30. Oktober 1956 - I ZR 199/55 - Underberg; BGH GRUR 1956, 179 [180] - Ettaler Klosterlikör; RGZ 101, 135 ff für Patentverletzungen; RGZ 104, 376 und RG MuW 1929, 378 für das Zeichenrecht; Ernst Reimer, JR 1951, 307 ff;… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl. S. 109). - OLG Düsseldorf, 31.05.2022 - 6 StS 1/21 Seit dem 15. April 2020 befindet er sich aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2020 (2 BGs 188/20) erneut in Untersuchungshaft.
- LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 4c O 11/13
Bus-Automatisierungssystem
Handlungen, die zeitlich vor den Benutzungshandlungen liegen, sind keine Anwendung des Verfahrens, so z.B. das Anbieten oder die Lieferung einer zur Ausführung des Verfahrens bestimmten Vorrichtung (RGZ 101, 135, 139; 146, 26, 28; 149, 102, 104) oder das Herrichten von Gegenständen für die Benutzung eines patentierten Verfahrens (BGH GRUR 1992, 305 - Heliumeinspeisung;… Kühnen a.a.O. Rdnr. 182). - LG Düsseldorf, 08.07.2004 - 4a O 304/03
Anforderungen an einen Patentverzicht
Die Rechtsprechung hat es aber stets abgelehnt, hierin ein - im Inland beginnendes - Inverkehrbringen oder Feilhalten des Verfahrens zu sehen (RGZ 33, 149, 152 -Auslassventil; RGZ 65, 157, 159 -Seidenglanz I; RGZ 101, 135, 139 -Aluminium-verschweißung; RGZ 146, 26, 27 -Saugtrommel; RGZ 149, 102, 105 -Oberlederkantenmaschine).