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   RG, 12.11.1930 - I 208/30   

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https://dejure.org/1930,399
RG, 12.11.1930 - I 208/30 (https://dejure.org/1930,399)
RG, Entscheidung vom 12.11.1930 - I 208/30 (https://dejure.org/1930,399)
RG, Entscheidung vom 12. November 1930 - I 208/30 (https://dejure.org/1930,399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Kaufmannseigenschaft eines Weingutsbesitzers, der nebenberuflich ein Weinkommissionsgeschäft betreibt. 2. Fällt unter die Verjährungsvorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 2 BGB. die Forderung eines Weingutsbesitzers aus Verkauf eigenen Wachstums?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 233
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 02.07.2019 - VIII ZR 74/18

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Weinkommissionärs: Reichweite einer

    Diese Voraussetzungen sind auf Seiten des Klägers nicht erfüllt, da er Inhaber eines unter den Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 3 HGB fallenden Weinbaubetriebes (vgl. hierzu MünchKommHGB/Karsten Schmidt, aaO, § 3 Rn. 14; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 38. Aufl., § 3 Rn. 4; Kindler in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, 3. Aufl., § 3 Rn. 7 mwN; vgl. auch RGZ 130, 233, 234) und nicht nach § 3 Abs. 2 HGB als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist.
  • BGH, 10.06.1974 - VII ZR 44/73

    Vermutung der Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Begriff des

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  • OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 8 LB 107/15

    Berufung; gewerblicher Betrieb; IHK; IHK-Beitrag; Landwirt; Landwirtschaft;

    Maßgeblich ist die Verkehrsanschauung (vgl. RG, Urt. v. 12.11.1930 - I 208/30 -, RGZ 130, 233, 234 f.; OLG Köln, Urt. v. 27.8.1999 - 3 U 205/98 -, juris Rn. 8 und 10 bis 12; Baumbach/Hopt, a.a.O., Rn. 10; Emmerich, HGB, 2. Auflage, § 3 Rn. 17 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • VG Karlsruhe, 02.03.2017 - 10 K 4888/16

    Photovoltaikanlage als landwirtschaftliches Nebengewerbe

    Der Gegenstand des Nebenbetriebes muss eine Beziehung zu dem Hauptbetrieb aufweisen (Roth, in: Koller/Roth/Morck, Handelsgesetzbuch, 8. Auflage 2015, § 3 Rn. 5; Kindler, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 3. Aufl. 2014, § 3 Rn. 18; Emmerich, in: Horn, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 1995, § 3 Rn. 17; vgl. RG, Urteil vom 12.11.1930 - I 208/30 -, RGZ 130, 233, 235, juris).
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 3 U 205/98

    Begriff des Nebengewerbes eines land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmens

    Als zu weitgehend, das heißt mangels innerer Verbundenheit und Abhängigkeit vom Hauptgewerbe ist nicht mehr als Nebengewerbe in der Rechtsprechung (RGZ 130, 233) angesehen worden, wenn ein Winzer neben dieser Tätigkeit auch als Weinkommissionär tätig ist oder eine Ziegelei zu 2/3 zuerworbenen Ton verarbeitet.
  • BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60

    Verjährungsfrist - Rechtliches Hindernis - Verweigerung der Leistung - Ablehnende

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bei Aufwertungsansprüchen (vgl. z.B. RGZ 111, 147; 120, 356; 130, 233) wird allerdings die Auffassung vertreten, es könne als ein nach § 202 Abs. 1 BGB die Verjährung hemmen des rechtliches Hindernis angesehen werden, wenn dem Berechtigten nach der bisherigen Stellungnahme der Rechtsprechung nicht zuzumuten sei, eine (voraussichtlich aussichtslose ) Klage zu erheben (vgl. dazu Staudinger, aaO, § 202 Anm. 3 a.E.; Soergel-Siebert, aaO, § 202 Anm. 9; Erman, aaO, § 202 Anm.lo; vgl. ferner hinsichtlich des Aufopferungsanspruchs BGH NJW 1957, S. 1595; s. aber auch OLG Düsseldorf, NJW 1957, S. 912; OLG Karlsruhe, NJW 1959, S. 48).
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