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   RG, 08.03.1934 - IV 5/34   

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https://dejure.org/1934,510
RG, 08.03.1934 - IV 5/34 (https://dejure.org/1934,510)
RG, Entscheidung vom 08.03.1934 - IV 5/34 (https://dejure.org/1934,510)
RG, Entscheidung vom 08. März 1934 - IV 5/34 (https://dejure.org/1934,510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann schließt die fortlaufende Bewirkung von nicht geschuldeten Leistungen trotz Zweifels an der Verpflichtung dazu die Rückforderung aus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 144, 89
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 22.10.2015 - IX ZR 100/13

    Formunwirksamkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung für die Vertretung in

    a) Im Anschluss an Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 144, 89, 91) hat der Bundesgerichtshof entschieden, unabhängig von § 814 BGB könne eine Rückforderung nach § 242 BGB auch bei bloßen Zweifeln an der Verpflichtung ausgeschlossen sein, dann nämlich, wenn dem Empfänger erkennbar gemacht werde, der Leistende wolle die Leistung auch für den Fall bewirken, dass keine Verpflichtung dazu bestehe, wenn also das Verhalten des Leistenden derart sei, dass der Empfänger daraus schließen dürfe, der Leistende wolle die Leistung - einerlei, wie ihr Schuldgrund beschaffen sei - gegen sich gelten lassen (BGH, Urteil vom 9. Mai 1960 - III ZR 32/59, BGHZ 32, 273, 278; vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13, WM 2014, 1325 Rn. 112).
  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

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  • OLG Brandenburg, 14.02.2018 - 4 U 61/16

    Rückforderung von Privatdarlehen: Verteilung der Darlegung- und Beweislast bei

    Denn wer die Auslegung einer vertraglichen Regelung oder das leistungsbezogene Verhalten des anderen Teils - wie hier eine Tilgungsbestimmung - längere Zeit in einem bestimmten Sinne akzeptiert hat, ist daran gebunden und kann dieses Verständnis ohne aus dem Vertragsverhältnis selbst herrührende zwingende Gründe nicht mehr nachträglich ändern (vgl. BGH, Urteile vom 15.01.1970 - II ZR 154/68, NJW 1970, 810, vom 10.02.1971 - VIII ZR 208/79, WM 1971, 383, vom 18.01.1980 - V ZR 257/75, WM 1980, 341 und vom 22.05.1985 - IVa ZR 153/83, juris Rn. 31; ebenso bereits RGZ 144, 89, 91).
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