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   RG, 23.05.1935 - VI 16/35   

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https://dejure.org/1935,420
RG, 23.05.1935 - VI 16/35 (https://dejure.org/1935,420)
RG, Entscheidung vom 23.05.1935 - VI 16/35 (https://dejure.org/1935,420)
RG, Entscheidung vom 23. Mai 1935 - VI 16/35 (https://dejure.org/1935,420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welche Anforderungen sind an die Darlegung eines Schadens zu stellen? 2. Kann ein Schadensersatz versagt werden, weil die Verhältnisse unübersehbar seien? 3. Kann wegen vermehrter, aber unbefriedigt gebliebener Bedürfnisse eine nachträgliche Entschädigung verlangt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 148, 68
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Ferner sind einem Verletzten die Kosten ärztlich verordneter Stärkungsmittel für die Vergangenheit auch dann zugesprochen worden, wenn er sich diese Stärkungsmittel aus Mangel an eigenen Finanzmitteln nicht verschaffen konnte (Urt. v. 29. Oktober 1957 VI ZR 233/56 = NJW 1958, 627 = LM BGB § 249 Gb Nr. 2); denn der Anspruch auf Ersatz des in der Bedarfsmehrung liegenden Schadens ist ein mit dem schädigenden Ereignis unmittelbar entstandener Schadensersatzanspruch und kein bloßer Erstattungsanspruch, dessen Bestand und Umfang von der Höhe des zur Befriedigung der erhöhten Bedürfnisse ausgegebenen Geldbetrages abhängen (RGZ 148, 68, 70; 151, 298, 300, 303 f).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Hat das Berufungsgericht aber diese Überzeugung ohne Verfahrensfehler gewonnen, so mußte es die Klage trotz der Erleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO abweisen, weil dann mangels greifbarer Anhaltspunkte keinerlei Grundlagen für das Urteil zu gewinnen wären, das richterliche Ermessen daher in der Luft hinge (RGZ 148, 68, 70; BGHZ 29, 393, 400 [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58] ;Senatsurteil vom 13. Juni 1967 - VI ZR 12/66 - VersR 1967, 903).
  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des

    § 287 ZPO erleichtert dem Geschädigten nicht nur die Beweisführung, sondern auch die Darlegungslast (BGH, Urteil vom 24. September 1986 - IVa ZR 236/84 - BGHR ZPO § 287, Substantiierung 1; RGZ 148, 68, 70).
  • BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60

    Besitzstörung durch Lärmeinwirkung bei Abbrucharbeiten

    Die Vorschrift ist zu dem Zweck erlassen worden, dem Geschädigten den Nachweis seines Schadens zu erleichtern, indem sie an die Stelle der sonst erforderlichen Einzelbegründung das freie Ermessen des Berichts setzt (RGZ 148, 68, 70).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 358/03

    Ausgleich verletzungsbedingt vermehrter Wohnbedürfnisse

    Zutreffend hat das Berufungsgericht auch angenommen, daß der Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse kein bloßer Erstattungsanspruch ist, sondern vielmehr unmittelbar mit dem schädigenden Ereignis entsteht (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1957 - VI ZR 233/56 - NJW 1958, 627 unter Hinweis auf RGZ 148, 68, 70 und 151, 298, 300, 303 f.).
  • BGH, 29.10.1957 - VI ZR 233/56

    Ersatzfähigkeit der Kosten ärztlich verordneter Stärkungsmittel

    Nach dem Reichsgericht ist der auf Ersatz des in der Bedarfsmehrung liegenden Schadens ein mit dem schädigenden Ereignis unmittelbar entstehender Schadensersatzanspruch, kein bloßer Erstattungsanspruch, dessen Bestand und Umfang von der Höhe des zur Befriedigung der erhöhten Bedürfnisse ausgegebenen Geldbetrages abhängt (RGZ 148, 68, 70; 151, 298, 300, 303 f).
  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 9/50

    Rechtsmittel

    Wenn es für das freie Ermessen nicht an allen Unterlagen fehlt, muss das Gericht nötigenfalls zu einer Schätzung greifen (RGZ 148, 68 [70]); 155, 37 [39]) und selbst unter Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen nach freiem Ermessen entscheiden (Stein-Jonas 17. Aufl. § 287 ZPO Anm. III 2).
  • BGH, 20.04.1988 - IVa ZR 115/86

    Erteilung einer notariellen Generalvollmacht bei Übertragung der umfassenden

    Wenn dies alles dem Berufungsgericht nicht ausreichen sollte, muß es den Beklagten zur Erklärung über die seiner Auffassung nach erheblichen Umstände auffordern (RGZ 63, 280, 288; 76, 204, 211; 77, 201, 206; 148, 68, 70).
  • BGH, 24.10.1958 - VI ZR 178/57
    Er entsteht vielmehr unmittelbar mit dem schädigenden Ereignis (RGZ 148, 68 [70]; 151, 298 [300] und Urteil des BGH vom 29. Oktober 1957 - VI ZR 233/56 - VRS 14, 248 Nr. 86 = VersR 1958, 176).
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