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   RG, 07.03.1904 - Rep. VI. 511/03   

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https://dejure.org/1904,298
RG, 07.03.1904 - Rep. VI. 511/03 (https://dejure.org/1904,298)
RG, Entscheidung vom 07.03.1904 - Rep. VI. 511/03 (https://dejure.org/1904,298)
RG, Entscheidung vom 07. März 1904 - Rep. VI. 511/03 (https://dejure.org/1904,298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gilt die Erklärung der Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines durch arglistige Täuschung verursachten Irrtums auch für die Anfechtung des § 119 B.G.B., wenn die Anfechtung aus § 123 B.G.B. fallen gelassen, und nur noch die Anfechtung aus § 119 B.G.B. aufrecht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 57, 358
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Bei der von der Revision erbetenen Nachprüfung dieser Auffassung des Berufungsgerichts ist davon auszugehen, daß beim Vorliegen der Anfechtungsgründe sowohl des § 119 als auch des § 123 BGB die auf die letztere Vorschrift gestützte Anfechtung zugleich die Behauptung eines Irrtums über diejenige Tatsache enthält, über die der Anfechtende getäuscht sein will, und deshalb eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auch eine solche wegen Irrtums enthalten kann (LM § 119 BGB Nr. 5; RGZ 57, 358, 362; 100, 205, 207/208; BGB RGRK a.a.O. § 121 Anm. 2; Palandt, a.a.O. § 123 Anm. 1 b).
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung;

    Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft ist (vgl. RGZ 57, 358, 363 f; RG, JW 1938, 2399, 2400), sofern nicht Aufrechnungsverbote (vgl. § 393 BGB) entgegenstehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; vom 24. Juni 1985 - III ZR 219/83, BGHZ 95, 109, 115; vom 16. August 2007 - IX ZR 63/06, BGHZ 173, 328 Rn. 33).
  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/53
    Daß für einen Gläubiger ein Pfandrecht an einer Gegenforderung des Schuldners gegen ihn, den Gläubiger, bestellt werden kann (pignus debiti), ist anerkannten Rechtes; es bedarf dazu nicht der sonst nach § 1280 BGB erforderlichen Anzeige (RGZ 57, 358 [363]; 116, 198 [207]).
  • BGH, 02.10.1953 - IV ZB 66/53

    Rechtsmittel

    Die Verpfändung von Forderungen gegen einen Schuldner an diesen für Forderungen des Schuldners gegen den Gläubiger ist zulässig (RGZ 57, 358 [363]; 58, 105 [109]; 116, 207).
  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 171/55

    Rechtsmittel

    Daß für einen Gläubiger ein Pfandrecht an einer Gegenforderung des Schuldners gegen ihn, den Gläubiger, bestellt werden kann (pignus debiti), ist anerkannten Rechtes; es bedarf dazu nicht der sonst nach § 1280 BGB erforderlichen Anzeige (RGZ 57, 358 [363]; 116, 198 [207]).
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