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   RG, 30.10.1908 - III 594/07   

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https://dejure.org/1908,435
RG, 30.10.1908 - III 594/07 (https://dejure.org/1908,435)
RG, Entscheidung vom 30.10.1908 - III 594/07 (https://dejure.org/1908,435)
RG, Entscheidung vom 30. Oktober 1908 - III 594/07 (https://dejure.org/1908,435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann sich der Unternehmer eines Werks gegenüber der Klage des Bestellers, mit der die Rückzahlung einer auf den Werklohn geleisteten Anzahlung verlangt wird, auf die kurze Verjährung des § 638 B.G.B. berufen, wenn er vorher mit einer Klage auf einen Teil des Werklohns ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 69, 385
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 03.08.2006 - 26 U 26/06

    Gewährleistung beim Kauf: Anspruch des Käufers einer mangelhaften Sache auf

    Klagt nämlich, wie hier, der Verkäufer nach Anzahlung eines Teils des Kaufpreises auf den Rest und erhebt der Käufer demgegenüber mit Erfolg die Wandlungseinrede, so kann einer späteren Rückzahlungsklage des Käufers der Verkäufer nach ganz überwiegender Meinung mit Erfolg die Einrede der Verjährung entgegenhalten (vgl. schon RGZ 69, 385, 388; BGHZ 85, 367 ff m.w.N.).

    Insoweit hebt Schlosser auch die Richtigkeit der zugrunde liegenden reichsgerichtlichen Entscheidung hervor (RGZ 69, 385 ff).

  • BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57

    verzogenes Chassis - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>, modifizierte

    Erreiche der Käufer aber mit einer innerhalb der Frist des § 477 erhobenen Wandlungseinrede die rechtskräftige Abweisung des Restkaufgeldanspruchs, so sei in diesem Falle damit die Wandlung richterlich vollzogen und der Anspruch auf Rückzahlung seiner Anzahlung entgegen RGZ 69, 385 vom abermaligen Nachweis des Sachmangels und der Einhaltung der Frist des § 477 unabhängig (a.a.O. S. 47, 57).

    Es hat jedoch die Ansicht abgelehnt, in der Aberkennung des Klaganspruchs auf den geltend gemachten Teil des Kaufpreises sei die Verurteilung des Klägers zu sehen, daß er sich mit dem Wandlungsbegehren einverstanden erklären müsse (RGZ 69, 385, 388).

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

    Klagt zum anderen der Verkäufer - nach Anzahlung eines Teils des Kaufpreises - auf den Rest und erhebt der Käufer demgegenüber mit Erfolg die Wandelungseinrede, so kann einer späteren Rückzahlungsklage des Käufers der Verkäufer nach ganz überwiegender Meinung mit Erfolg die Einrede der inzwischen eingetretenen Verjährung entgegenhalten (vgl. z. B. RGZ 69, 385 (388 f.); auch RGZ 147, 390 (394 f.) zu den parallelen Regelungen der §§ 634, 635 BGB; BGHZ 29, 148 (156) = NJW 1959, 620; Staudinger-Honsell, § 465 Rdnr. 23; Mezger, in: RGRK, 12. Aufl., § 465 Rdnr. 5; H. P. Westermann, in: MünchKomm, § 462 Rdnr. 6, § 465 Rdnr. 17; Jauernig-Vollkommer, § 465 Anm. 2 b bb; Brüggemann, § 377 Anm. 62a; Stein-Jonas-Schumann-Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 322 Anm. VI 4b; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 322 Anm. E IV b 1; Palandt-Putzo, BGB, 41. Aufl., § 465 Anm. 3a; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearb. (1958), § 110 I 2 f.; Erman, JZ 1960, 44 f.; Blomeyer, AcP 151, 107 f.; a. A. Larenz, § 41 IId; ders., NJW 1951, 500; Bötticher, S. 44, 49; Soergel-Ballerstedt, BGB, 10. Aufl., § 477 Rdn. 5; Esser-Weyers, SchuldR II/1, 5. Aufl. (1977), § 5 III 1a).
  • BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56

    Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers

    Das Reichsgericht hat zwar in mehreren Entscheidungen darauf abgestellt, ob die Einigung über die Ersatzlieferung dahin auszulegen ist, daß der Anspruch hierauf nunmehr nicht unmittelbar aus § 480 Abs. 1 BGB sondern auf Grund der Abrede über die teilweise oder vollständige Rückgängigmachung des Erfüllungsgeschäftes aus dem wiederhergestellten ursprünglichen Lieferungsanspruch abzuleiten ist, und für diesen Fall angenommen, daß die Verjährungseinrede gegenüber dem ursprünglichen wiederhergestellten Lieferungsanspruch nicht erhoben werden könne (RGZ 93, 98, 1000; 96, 169; 69, 385, 386; Warn Rspr. 1929 Nr. 97 = HRR 1929, 1724).
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