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   RG, 23.11.1915 - Rep. III. 181/15   

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https://dejure.org/1915,141
RG, 23.11.1915 - Rep. III. 181/15 (https://dejure.org/1915,141)
RG, Entscheidung vom 23.11.1915 - Rep. III. 181/15 (https://dejure.org/1915,141)
RG, Entscheidung vom 23. November 1915 - Rep. III. 181/15 (https://dejure.org/1915,141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Findet § 8 des Bankdepotgesetzes vom 5. Juli 1896 (RGBl. S. 183) nur auf solche Kaufleute Anwendung, die sich gewerbsmäßig mit der Verwahrung fremder Wertpapiere befassen? 2. Verhältnis des § 8 Abs. 2 des Bankdepotgesetzes zur Vorschrift des § 366 HGB. 3. Voraussetzungen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bankdepotgesetz ; Guter Glaube beim Pfanderwerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 87, 329
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 07.05.2007 - 23 U 31/06

    Pflicht zur Zustimmung des Gesellschafters einer Bietergemeinschaft zur

    Ein Anspruch eines Gesellschafters auf Zustimmung gegen andere Gesellschafter wird in Rechtsprechung und Schrifttum nur ausnahmsweise angenommen, wenn es sich um eine notwendige Geschäftsführungsmaßnahme im Sinne des § 744 Abs. 2 BGB handelt oder sich der betroffene Gesellschafter ohne vertretbaren Grund weigert zuzustimmen, obgleich der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft es erfordern (OLG Stuttgart Urteil vom 08.02.2006 - 14 U 62/04, zitiert nach juris; OLG München NJW 2001, Seite 613; BGH NJW 1972, 862/863 unter Bezugnahme auf RGZ 87, 329 ff., 331 und 162, 78 ff., 83; enger: Erman/Westermann, BGB 10. Aufl., § 709 Rn. 9 f. und Münchener Kommentar/Ulmer, BGB 3. Aufl., § 709 Rn. 40 ff.).
  • OLG München, 28.07.2000 - 21 U 3346/00

    Zustimmung zur Ausstrahlung von zwei Gegendarstellungen bzgl. zweier

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  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 91/63

    Rechtsmittel

    Der Beklagte zu 1.), der als Bankier ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 2 Ziff. 4 HGB), hat darüber hinaus auf die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen, d.h. eines verständigen, gewissenhaften Kaufmanns vernachlässigt (vgl. §§ 347 Abs. 1, 343, 344 Abs. 1, 345 HGB; ferner RGZ 87, 329, 331 zur Einordnung der nach Art des Betriebs ungewöhnlichen Geschäfte unter den Begriff der Handelsgeschäfte).
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