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   RG, 18.10.1919 - V 97/19   

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https://dejure.org/1919,227
RG, 18.10.1919 - V 97/19 (https://dejure.org/1919,227)
RG, Entscheidung vom 18.10.1919 - V 97/19 (https://dejure.org/1919,227)
RG, Entscheidung vom 18. Oktober 1919 - V 97/19 (https://dejure.org/1919,227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriff des Störers im Sinne von § 1004 BGB. 2. Kommt es für die Anwendung des § 905 BGB. darauf an, ob die Art der Einwirkung nach den örtlichen Verhältnissen eine gewöhnliche ist? 3. Zur Frage des Verschuldens und der Schadenszufügung beim Überfliegen eines fremden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumsstörung. ; Zwischenurteil. ; Zurückverweisung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 25
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 24.04.1917 - V 102/17

    1. Ist auf das Verhältnis der Bundesratsverordnung vom 10. Dezember 1914 über

    Auszug aus RG, 18.10.1919 - V 97/19
    Das Reichsgericht hat denn auch in ständiger Rechtsprechung die Anfechtung derartiger Zwischenurteile aus § 304 ZPO., welche Einschränkungen zuungunsten des Klägers enthalten, mit Rechtsmitteln auch seitens des dadurch beschwerten Klägers für zulässig erachtet (RGZ. Bd. 91 S. 408, 411; Jur. Wochenschr. 1919 S. 249 Nr. 19; Warneyer 1911 Nr. 359; Gruchot Bd. 41 S. 183; RG. I 336/00 (Urt. v. 19. Januar 1901); vgl. auch _Schmidt-_ _Bardeleben_ Gruchot Bd. 47 S. 791 und 792).- Nur in Fällen, in denen die Einschränkungen des Ausspruchs, daß der Klaganspruch seinem Grunde nach gerechtfertigt sei, lediglich in den Entscheidungsgründen enthalten, in der Urteilsformel aber nicht zum Ausdruck gebracht waren, hat das Reichsgericht mit Rücksicht darauf, daß die Entscheidungsgründe für sich allein der Rechtskraft nicht fähig sind, dem Kläger das Rechtsmittel der Revision gegen derartige Zwischenurteile versagt (RGZ. Bd. 93 S. 156; Leipz. Zeitschr. 1917 Sp. 1127 Nr. 13 (V 102/17); Gruchot Bd. 41 S. 179, 181).".
  • RG, 19.01.1901 - I 336/00

    Hilfe in Seenot

    Auszug aus RG, 18.10.1919 - V 97/19
    Das Reichsgericht hat denn auch in ständiger Rechtsprechung die Anfechtung derartiger Zwischenurteile aus § 304 ZPO., welche Einschränkungen zuungunsten des Klägers enthalten, mit Rechtsmitteln auch seitens des dadurch beschwerten Klägers für zulässig erachtet (RGZ. Bd. 91 S. 408, 411; Jur. Wochenschr. 1919 S. 249 Nr. 19; Warneyer 1911 Nr. 359; Gruchot Bd. 41 S. 183; RG. I 336/00 (Urt. v. 19. Januar 1901); vgl. auch _Schmidt-_ _Bardeleben_ Gruchot Bd. 47 S. 791 und 792).- Nur in Fällen, in denen die Einschränkungen des Ausspruchs, daß der Klaganspruch seinem Grunde nach gerechtfertigt sei, lediglich in den Entscheidungsgründen enthalten, in der Urteilsformel aber nicht zum Ausdruck gebracht waren, hat das Reichsgericht mit Rücksicht darauf, daß die Entscheidungsgründe für sich allein der Rechtskraft nicht fähig sind, dem Kläger das Rechtsmittel der Revision gegen derartige Zwischenurteile versagt (RGZ. Bd. 93 S. 156; Leipz. Zeitschr. 1917 Sp. 1127 Nr. 13 (V 102/17); Gruchot Bd. 41 S. 179, 181).".
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß der Eigentümer eines Grundstücks für Störungshandlungen seines Mieters verantwortlich gemacht werden kann, wenn er sein Grundstück dem Mieter mit der Erlaubnis zu jenen Handlungen überlassen hat oder wenn er es unterläßt, den Mieter von dem nach dem Mietvertrag unerlaubten, fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten (RGZ 47, 162, 163 f; 97, 25, 26; 134, 231, 234; 159, 129, 136).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2007 - 9 W 105/06

    Keine Besitzstörung durch Überschwenken eines Kranes auf Nachbargrundstück einer

    Bei der Abwägung, ob eine Besitzbeeinträchtigung vorliegt, spielen daher auch Gesichtspunkte der allgemeinen Verkehrsanschauung sowie der ortsüblichen Verhältnisse eine Rolle (vgl. RGZ 97, 25, 27).
  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße

    In einem solchen Fall liegt in einer Entscheidung des Rechtsmittelgerichts, wonach uneingeschränkt auch andere, weitergehende Schadensersatzansprüche rechtfertigende Klagegründe gegeben sind, eine Änderung zum Nachteil des Beklagten, soweit dadurch die Höchstgrenze entfällt, die für Ansprüche aus dem durch das erstinstanzliche Gericht bejahten Klagegrund besteht (vgl. dazu RG, JW 1935, 3463; 1937, 232; RG, HRR 1935, 965; BGH, NJW 1951, 837; Urteil des Ersten Senats vom 9. März 1956 - I ZR 145/54 - Wieczorek, ZPO , § 304 Rdn. B II b 1; Rosenberg, ZPO , 8. Aufl., § 55 III 3 c S. 246; z.T. anders RG, Gruchot 41, 179, 181; RGZ 93, 156, 158; 97, 25; 131, 343; RG, JW 1936, 1968).
  • BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58

    Rechtsmittel

    Die Revision hebt dabei auf die in einzelnen Entscheidungen des Reichsgerichts (zum preußischen Recht: RGZ 45, 297, 299; zu § 1004 BGB: RG SeuffArch 59, 230, 331; RGZ 97, 25, 26) gebrauchte Wendung: "in ungehöriger Weise duldet" ab (vgl. auch BGB-RGRK 10. Aufl. § 1004 Anm. 3 und 11. Aufl. § 906 Anm. 38 Nr. 2 a).
  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55

    Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)

    Es ist belanglos, ob der Störer die beeinträchtigende Handlung aus eigenem Antrieb oder auf Veranlassung eines Dritten, z.B. auf Grund einer Anstiftung oder in Erfüllung eines Auftrages, ausgeführt hat oder auszuführen beabsichtigt (RGZ 97, 25 [26]; RG HRR 1940 Nr. 214 a.E.; RGRK BGB 10. Aufl. § 1004 Anm. 3 c).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85

    Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei

    Denn die Rechtsprechung hat in den Fällen, in denen im erstinstanzlichen Verfahren - in dem hier die Beklagte sich lediglich gegen eine nachteilige Bewertung ihres späteren Verhaltens im Rahmen der Schmerzensgeldfestsetzung nach der nicht angegriffenen Betragsangabe des Klägers gewehrt hat - die Höhe der geltend gemachten Ansprüche nicht bestritten war, lediglich eine Zurückverweisung als unzulässig angesehen (vgl. RGZ 77, 396 ff., 397 f.; RGZ 97, 25 ff., 28) - dies im übrigen vor Einfügung der genannten Ausnahmeklausel durch die Verordnung vom 13.2.1924 (RGBl. 1924 I 135 ff., 145; vgl. auch BGBl. 1950 I 455 ff, 457) sogar unabhängig von einer in zweiter Instanz vorliegenden Entscheidungsreife (vgl. RG a.a.O.).
  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 160/58

    Rechtsmittel

    Eben deshalb wird der Kläger durch diese Einschränkung als beschwert angesehen, so daß er das einschränkende Grundurteil mit einem Rechtsmittel angreifen kann (vgl. RGZ 91, 408, 411; 97, 25, 29; RG JW 1935, 3463).
  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 150/58

    Rechtsmittel

    Dagegen war eine teilweise Klagabweisung dem Grunde nach insoweit nicht möglich (vgl. RGZ 97, 25/29; BGH LM Nr. 5 zu § 304 ZPO; Rosenberg, Lehrbuch 7. Aufl. S. 237; Wieczorek ZPO § 304 B II b 1; C III a; a. A. RGZ 131, 343/346).
  • BGH, 18.01.1966 - V ZR 113/63

    Vermietermitteilung nach § 571 Abs. 2 Satz 2 BGB

    Für solche Fälle hat allerdings RG WarnRspr 1939 Nr. 71 Klagabweisung als rechtlich unbedenklich bezeichnet, aber mit dem Zusatz, der Wortlaut des Urteilsspruchs dürfe nicht irreführen; RGZ 131, 343, 346 bejaht teilweise Klagabweisung unter Berufung auf RGZ 97, 25, 29, wo jedoch nur von "Einschränkungen" des Grundurteils die Rede ist und betont wird, es handle sich noch um keine "endgültige ziffernmäßige" Abweisung der Klage; auch BGH LM ZPO § 304 Nr. 12 vermeidet insoweit das Wort Klagabweisung und spricht stattdessen von Einschränkung des Urteilsspruchs auf einen Klaggrund und Ausscheidung eines ändern.
  • OLG Koblenz, 15.08.2000 - 3 U 1689/99

    Begriff des Störers bei wildem Plakatieren

    Die Beeinträchtigung oder deren Fortdauer muss allerdings, wenn auch nur mitwirkend, auf den Willen des Störers zurückzuführensein; ein ursächlicher Zusammenhang mit seiner Willensbetätigung, die nicht die alleinige Ursache zu sein braucht, muss festgestellt sein (RGZ 97, 25 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1999 - 20 B 2735/98
  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 191/75

    Übertragung stadteigener Liegenschaften für militärische Zwecke des Deutschen

  • BGH, 22.02.1956 - V ZR 99/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1963 - VII ZR 24/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.03.1956 - I ZR 145/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 174/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1961 - III ZR 168/59

    Widerruf einer polizeilichen Erlaubnis zur Nutzung eines Obergeschosses als

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