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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96   

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BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96 (https://dejure.org/1997,3147)
BayObLG, Entscheidung vom 05.02.1997 - 3Z BR 260/96 (https://dejure.org/1997,3147)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 3Z BR 260/96 (https://dejure.org/1997,3147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Kostenschuldnerschaft; Vorliegen einer gerichtlichen Kostenentscheidung; Kostentragungspflichtig bei von Amts wegen vorgenommenen Geschäften; Pflegeeltern als Interessensschuldner bei Verfahren auf Erlass einer Verbleibensanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als Interessenschuldner im Verfahren auf Erlaß einer Verbleibensanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 37
  • Rpfleger 1997, 322
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 281/93
    Auszug aus BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96
    § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO gibt nur eine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung über die Gerichtsgebühren, nicht aber über die gerichtlichen Auslagen (Sachverständigenentschädigung; Bestätigung von BayObLGZ 1994, 1).

    Auf das Vorliegen einer gerichtlichen Kostenentscheidung nach § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO kann es für die Kostenschuldnerschaft der Beteiligten nicht ankommen, weil diese Regelung eine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung über die Gerichtsgebühren, nicht aber über die gerichtlichen Auslagen (Sachverständigenentschädigung) gibt (BayObLGZ 1994, 1 m.w.N.: 995, 168/169).

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96
    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (NJW 1985, 423 ), daß unter bestimmten, hier gegebenen, Voraussetzungen auch die Pflegefamilie vom Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG erfaßt wird.
  • OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94

    Kostenausspruch des Vormundschaftsgerichts im Verfahren auf Rückführung eines

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96
    Allerdings vertritt das OLG Hamm (FGPrax 1995, 127 ) die Auffassung, daß die Pflegeeltern selbst dann nicht Interessenschuldner der gerichtlichen Auslagen seien, wenn sie vor dem Vormundschaftsgericht eine Verbleibensanordnung beantragt haben.
  • BayObLG, 04.11.1976 - BReg. 1 Z 119/76

    Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96
    Vom Rechtsbeschwerdegericht kann diese Ermessensentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit nachgeprüft werden (Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 24); die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung (BayObLGZ 1976, 281/284; BayObLG JurBüro 1988..91).
  • OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01

    Verfahren über Verbleibensanordnung; keine Haftung der Pflegeeltern als

    Soweit die Bezirksrevisorin und das Amtsgericht - Familiengericht - der Rechtsprechung des BayObLG (FamRZ 1998, 37) folgend die Kostenlast seitens der Beschwerdeführerin annehmen, folgt der Senat dieser Rechtsprechung nicht.

    Die Beurteilung, ob mit dem Antrag von Pflegeeltern auf Verbleiben des Pflegekindes gemäß § 1632 Abs. 4 BGB die Pflegeeltern Interessenschuldner sind oder nicht, ist in der Rechtsprechung umstritten (so BayObLG Rechtspfleger 97, 322, FamRZ 1998, 37; anderer Ansicht OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff., OLG Hamm FamRZ 96, 1558, entsprechend bei Antrag des Vaters auf elterliche Sorge OLG Zweibrücken, JurBüro 1985, 264 f., OLG Frankfurt …

  • OLG Stuttgart, 15.06.2005 - 18 WF 269/04

    Entscheidung über die gerichtlichen Gebühren und Auslagen bei Antragsrücknahme in

    Zwar folgt der Senat nicht der teilweise vertretenen Ansicht, dass Pflegeeltern bei beantragter Verbleibensanordnung von Verfahrenskosten generell zu befreien sind (OLG Hamm, FamRZ 1995, 1365; Hartmann, 34. Aufl., § 94 Rn. 28; a. A. BayOLG FamRZ 1998, 37).
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 3 WF 256/06

    Keine Kostentragungspflicht der Pflegeeltern oder Eltern in vom Jugendamt

    Dabei ist in der Rechtsprechung umstritten, ob Pflegeeltern bei einer beantragten Verbleibensanordnung von Verfahrenskosten generell zu befreien sind, weil sie stets nur im Interesse des Kindes handeln (so OLG Hamm FamRZ 1995, 1365; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. § 94 Rdn. 28) oder ob in einem solchen Fall auch den Pflegeeltern Gerichtskosten auferlegt werden können, wenn dies im Einzelfall der Billigkeit entspricht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 37; OLG Karlsruhe Beschl. v. 13.07.2006, Az. 16 UF 87/06, BeckRS 2006 15149; OLG Celle FamRZ 2004, 390; OLG Stuttgart NJOZ 2005, 4054 4056).
  • OLG Zweibrücken, 15.05.2007 - 3 W 197/06

    Antragsverfahren: Umfang der Kostenhaftung des Antragstellers

    Bei Geschäften, die - wie hier - nur auf Antrag vorzunehmen sind, haftet der Antragsteller für die Kosten aller Maßnahmen schlechthin, die das Gericht zur ordnungsgemäßen Erledigung des beantragten Geschäfts vornimmt, auch wenn er einzelne Handlungen, etwa eine Beweisaufnahme, nicht besonders beantragt hat (vgl. BayObLG RPfleger 1997, 322; KG RPfleger 1985, 256; Rohs/Wedewer aaO § 2 Rdnr. 3; Korintenberg/Lappe, 16. Aufl. KostO § 2 Rdnr. 13).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 16 UF 87/06

    Elterliche Sorge: Vorrang des Herausgabeverlangens der Eltern vor der

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Ansicht zu folgen ist, dass die Pflegeeltern bei einer beantragten Verbleibensanordnung von Verfahrenskosten generell zu befreien sind, weil sie stets nur im Interesse des Kindes handeln (so OLG Hamm, FamRZ 1995, 1365; Hartmann , Kostengesetze, 34. Aufl., § 94 Rn. 28; a. A. BayObLG FamRZ 1998, 37: Handeln auch im Interesse der Pflegeeltern) oder ob bei einem Streit um eine Verbleibensanordnung für das Pflegekind auch den Pflegeeltern Gerichtskosten auferlegt werden können, wenn dies im Einzelfall der Billigkeit entspricht.
  • OLG Celle, 21.11.2002 - 18 WF 53/02

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des Amtsgerichts; Notwendige

    Der Gesetzgeber hatte mehrfach die Möglichkeit und den Anlass dafür, die Regelung des § 94 KostO auch auf Auslagen auszudehnen, ohne hiervon Gebrauch zu machen (§ 94 KostO) wurde zuletzt im Rahmen der Änderungen des Kindschaftsreformgesetzes v. 16.12.1997 (BGBl I S. 2942) und durch die Gesetze vom 4.5.1998 (BGBl 1, 833) und vom 11.12.2001 (BGBl I S. 3513) geändert) (vgl. hierzu auch OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff [OLG Hamm 19.12.1994 - 15 W 403/94] ; BayObLG FamRZ 1998, 37 ff).
  • OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00

    Antragstellerhaftung im Antragsverfahren des FGG bei Prozesskostenhilfe für den

    An sich erlaubt die Kostenordnung (§ 94 Abs. 1 Nr. 4 , Abs. 3 Satz 2 KostO ) nach der auch vom Senat vertretenen und dem Gesetzeswortlaut entsprechenden Ansicht dem Gericht nur eine Entscheidung über die gerichtlichen Gebühren, nicht aber über die gerichtlichen Auslagen (BayObLG FamRZ 1998, 37 mit Nachweisen; Senat, a.a.O. mit Nachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00

    Kostenpflicht im FGG -Verfahren

    Denn diese Regelung umfasst nur die Gerichtsgebühren, nicht aber die als gerichtliche Auslagen zu qualifizierende Sachverständigenentschädigung (Pfälz. OLG Zweibrücken JurBüro 1979, 1556, 1557; BayObLG RPfleger 1997, 322; OLG Koblenz JurBüro 1988, aaO und JurBüro 1980, 586, 587).
  • OLG Dresden, 19.07.2011 - 21 WF 656/11

    Erhebung Gerichtskosten

    Teilweise wurde hierzu in der Rechtsprechung vertreten, dass im Verfahren auf Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB das Verfahren jedenfalls auch im Interesse der Pflegeeltern geführt werde und sie deshalb Kostenschuldner und auch tatsächlich mit den Gerichtsgebühren und Auslagen zu belasten seien (BayObLG, FamRZ 1998, S. 37 f., juris Rn. 12 f.).
  • OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01

    Kostenausspruch des Familiengerichts

    Nach herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bezieht sich § 94 KostO - wie aus seinem Abs. 1 hervorgeht - ausschließlich auf die Gebühren; eine Anwendung auf die Auslagen scheidet aus (BayObLGZ 1994, 1, 2; 1995, 168, 169; FamRZ 1998, 37 = RPfl 1997, 322; OLG Düsseldorf JB 1981, 1551; OLG Hamm FamRZ 1996, 1558 = NJW-RR 1996, 319 = RPfl 1996, 172; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 250, 251; KG RPfl 1979, 355; 1985, 256; Keidel/Kunze/Winkler/Zimmermann Vorb § 13a Rdn. 21 und § 20a Rdn. 22 Fn. 63 jew. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Nürnberg, 15.05.2001 - 10 WF 958/01

    Kostenentscheidung des Gerichts - Gerichtskosten - Kosten des Sachverständigen

  • AG Rastatt, 05.10.1999 - 5 F 340/98

    Regelung des Umgangsrechts mit einem Kind; Verteilung der Sachverständigenkosten;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.01.1997 - 10 W 152/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12342
OLG Düsseldorf, 21.01.1997 - 10 W 152/96 (https://dejure.org/1997,12342)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.1997 - 10 W 152/96 (https://dejure.org/1997,12342)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 10 W 152/96 (https://dejure.org/1997,12342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 736; BGB § 738; KostO § 60; KostO § 61
    Kosten für Grundbuchberichtigung bei Anwachsung eines Gesellschaftsanteils

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen einen Kostenbeschluss; Keine gebührenfreie Grundbucheintragung betreffend die Anwachsung eines Gesellschafteranteils; Grundsätzliche Kostenpflicht auch bei berichtigenden Grundbucheintragungen; Privilegierung für die Erben eines eingetragenen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1999, 240
  • Rpfleger 1997, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 10 W 40/06

    Keine gebührenfreie Grundbucheintragung des Miterben nach § 60 Abs. 4 KostO als

    Diese Auffassung vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 21.01.1997 -10 W 152/96, OLGR 1997, 232; vom 29.12.1992 - 10 W 50/92, JurBüro 1994, 170f; vom 06.07.1982 - 10 W 58/82, JurBüro 1983, 1076 f); er hält daran auch nach nochmaliger Überprüfung fest.
  • LG Wuppertal, 13.03.1997 - 6 T 149/97

    Eintragung des Verzichts auf Überbaurente im Grundbuch

    12. Kostenrecht - Kosten für Grundbuchberichtigung bei Anwachsung eines Gesellschaftsanteils (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 21.1. 1997 - 10 W 152/96 - mitgeteilt von Richter am OLG Rolf Krücker, Düsseldorf) BGB §§ 736; 738 KostG §§ 60 Abs. 1, Abs. 4; 61 Die Eigentumseintragung, die dadurch erforderlich wird, daß bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach dem Tod eines Gesellschafters dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern anwächst, ist nicht als Erbfalleintragung gebührenbefreit.
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