Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
| 2. Grundbuchsachen (§§ 60 - 78) |
(1) Geht ein Grundstück, das für mehrere zur gesamten Hand eingetragen ist, auf einen oder mehrere der Mitberechtigten oder auf eine aus denselben Personen bestehende andere Gesamthandgemeinschaft über, so wird die Gebühr so berechnet, als ob die Beteiligten nach Bruchteilen berechtigt wären; die Anteile der Erwerber bleiben unberücksichtigt. Geht ein Grundstück von einem oder mehreren eingetragenen Eigentümern, die in einer Gesamthandgemeinschaft stehen, auf diese Gemeinschaft über, so wird die Gebühr so berechnet, als ob es sich um eine Gemeinschaft nach Bruchteilen handele; die Anteile der Veräußerer bleiben unberücksichtigt. Treten sonst Änderungen in der Person der an der gesamten Hand Berechtigten ein, so wird der Anteil des ausscheidenden oder neu eintretenden Mitberechtigten zugrunde gelegt.
(2) Die Anteile sind entsprechend der Beteiligung an dem Gesamthandvermögen zu bemessen. Mindestens sind die Gebühren nach dem kleinsten Anteil zu berechnen.
(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten nicht für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften.
Rechtsprechung zu § 61 KostO
33 Entscheidungen zu § 61 KostO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 18.02.2013 - 20 W 234/12
Grundbuch: Keine Privilegierung nach § 61 Abs. 1 KostO bei Eintragung des ...
- OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10
Gesellschaftsrecht - GBR: Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand
- OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 89/09
Grundbuchkosten: Bemessung der Geschäftsgebühr für die Grundbucheintragung bei ...
- KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
Grundbuchberichtigungsverfahren nach Kündigung einer Zwei-Mann-BGB-Gesellschaft: ...
- OLG Dresden, 03.11.2011 - 17 W 1056/11
Geschäftswert in Grundbuchsachen bei Beteiligung einer BGB -Gesellschaft
- BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 152/98
Dingliche Mitberechtigung eines Gesellschafters am Grundstück einer Gesellschaft ...
- LG Nürnberg-Fürth, 04.03.2008 - 7 T 1706/08
BGB-Gesellschaft als Grundstückseigentümerin: Gebühren für die ...
- OLG München, 03.07.2008 - 34 Wx 36/08
Kosten einer Grundbucheintragung: Eintragung des Gesellschafterwechsels einer ...
- BayObLG, 14.09.1995 - 3Z BR 159/95
Kostenordnung: Wertvergünstigung bei der Umschreibung von Grundstücken bei ...
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