Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
2. Grundbuchsachen (§§ 60 - 78) |
(1) 1Für die Eintragung der vertraglichen Einräumung von Sondereigentum (§ 7 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes) und für die Anlegung der Wohnungsgrundbücher (Teileigentumsgrundbücher) im Falle des § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes wird die Hälfte der vollen Gebühr erhoben. 2Die Gebühr wird auch dann besonders erhoben, wenn die Eintragung von Miteigentum und die Eintragung des Sondereigentums gleichzeitig beantragt werden.
(2) Für die Eintragung von Änderungen des Inhalts des Sondereigentums gilt § 64 entsprechend.
(3) Für die Eintragung der Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes) und für die Anlegung des Grundbuchblatts für das Grundstück (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 3 des Wohnungseigentumsgesetzes) wird die Hälfte der vollen Gebühr erhoben.
(4) Für das Wohnungserbbaurecht (Teilerbbaurecht) gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
vormerkungen § 65Eintragung von Verfügungs-
beschränkungen § 66Eintragung von Vormerkungen und Widersprüchen § 67Sonstige Eintragungen § 68Löschungen und Entlassung aus der Mithaft § 69Gebührenfreie Eintragungen und Löschungen, Zwischenverfügungen § 70Löschung gegenstandsloser Rechte und Klarstellung der Rangverhältnisse § 71Erteilung von Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefen § 72Vermerke auf dem Brief § 73Ablichtungen und Ausdrucke § 74Grundbucheinsicht § 75Eintragungsanträge § 76Wohnungs- und Teileigentum § 77Grundstücksgleiche Rechte § 78Bahneinheiten
Rechtsprechung zu § 76 KostO
6 Entscheidungen zu § 76 KostO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 09.03.2016 - 15 W 540/14
Gebühr für die Eintragung der Aufhebung des Sondereigentums
- OLG München, 25.05.2020 - 34 Wx 263/18
Kostenrechtliche Behandlung der Erweiterung des Sondereigeentums
- OLG München, 23.04.2015 - 34 Wx 122/15
Gebührenansatz bei Änderung der Teilungserklärung über das Sondernutzungsrechts ...
- OLG Köln, 12.06.2003 - 2 Wx 15/03
Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 Kostenordnung (KostO); Berichtigende Eintragung ...
- BayObLG, 26.06.1996 - 3Z BR 59/96
Berechnung des Wertes eines Grundstücks auf dem schon 40% der Wohnungseinheiten ...
- LG Bayreuth, 20.07.1993 - 4 T 27/93