Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
| 2. Grundbuchsachen (§§ 60 - 78) |
(1) Für die Eintragung einer Vormerkung wird die Hälfte der Gebühr erhoben, die für die endgültige Eintragung zu erheben sein würde, mindestens jedoch ein Viertel der vollen Gebühr. Für die Eintragung einer Vormerkung, durch die der Anspruch auf Eintragung einer Veränderung oder der Aufhebung eines Rechts am Grundstück gesichert werden soll, wird die gleiche Gebühr erhoben, die für die gesicherte Eintragung zu erheben sein würde; die Vorschriften über die Eintragung einer Löschungsvormerkung (§ 64) bleiben unberührt.
(2) Für die Eintragung eines Widerspruchs wird die Hälfte der Gebühr erhoben, die für die Grundbuchberichtigung zu erheben sein würde, zu deren Sicherung der Widerspruch eingetragen wird; mindestens wird jedoch ein Viertel der vollen Gebühr erhoben.
Rechtsprechung zu § 66 KostO
20 Entscheidungen zu § 66 KostO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96
- BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 150/00
Dienstbarkeit und die Marktfähigkeit einer Sache
- OLG Köln, 19.01.1998 - 2 Wx 60/97
- BGH, 02.12.2010 - V ZB 174/10
Notare - Verweigerung der Löschung von Auflassungsvormerkungen durch den Notar
- OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10
Zwangssicherungshypothek auf ehemaligem Miteigentumsanteil
- OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10
Voraussetzungen der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines künftigen ...
- OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 20 W 328/07
Kostenprivilegierung nach § 19 IV und § 62 II KostO
- LG Braunschweig, 01.04.2009 - 8 T 262/09
Zustimmung bei Treuhändergeschäft
- OLG München, 08.01.2008 - 32 Wx 192/07
Immobilien - Geschäftswert für Betreiben einer Photovoltaikanlage
- OLG Celle, 13.09.2005 - 4 W 167/05
Immobilien - Mehrwertsteuer als Bestandteil des Kaufpreises
- BayObLG, 27.02.2003 - 3Z BR 24/03
Gegenstandswert bei Eintragung gleichzeitig beantragter Eigentumsvormerkungen an ...
- BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00
Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch
- BayObLG, 07.10.1998 - 3Z BR 93/98
Nachprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung des Tatrichters durch das ...
- BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97
Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld
- OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 10 W 54/98
Rangvorbehalt gebührenfreies Nebengeschäft
- BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 27/97
Eintragung einer Löschungsvormerkung zugunsten des Inhabers eines ...
- LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95
- LG Chemnitz, 31.03.1995 - 11 T 1414/95
Rückauflassung bei Sachenrechtsbereinigung
- BayObLG, 02.07.1992 - 3Z BR 31/92
- BayObLG, 22.10.1992 - 3Z BR 86/92
Literatur im Internet zu § 66 KostO
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