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   OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13   

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https://dejure.org/2014,501
OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13 (https://dejure.org/2014,501)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.01.2014 - 13 WF 1135/13 (https://dejure.org/2014,501)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 13 WF 1135/13 (https://dejure.org/2014,501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1643 Abs 2 BGB, § 1643 Abs 3 BGB, § 1829 BGB, § 1831 BGB, § 59 FamFG
    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zur Erbausschlagung; nachträgliches Wirksamwerden der bereits erklärten Erbausschlagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Sorgerechtsinhabers nach Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zur Erbausschlagung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Sorgerechtsinhabers nach Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zur Erbausschlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht des Sorgeberechtigten gegen Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zur Erbausschlagung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Mutter kann die ihr erteilte familiengerichtliche Genehmigung zur Ausschlagung einer Erbschaft für ihr Kind nicht anfechten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht des Sorgeberechtigten gegen Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zur Erbausschlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 902
  • MDR 2014, 841
  • FamRZ 2014, 1037
  • Rpfleger 2014, 319
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 13.04.1928 - IV B 11/28

    Notar; Kindesannahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13
    Hierzu hat er nach Erhalt der familiengerichtlichen Genehmigung in eigener Kompetenz zu prüfen, ob eine Ausschlagung der Erbschaft (immer noch) dem Kindeswohl entspricht (vgl. BayObLG MDR 1963, 502 und RGZ 130, 148, 151, RGZ 121, 30, 37, RGZ 76, 364, 366 sowie MünchKomm-BGB/Huber 6. Aufl. 2012 § 1643 Rn. 46 und Soergel/Damrau 12. Aufl. 1987 BGB § 1643 Rn. 23).

    Denn der dort niedergelegte weitere Verweis auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 121, 30, 37 zeigt, dass das Reichsgericht dabei augenscheinlich nur die Anfechtbarkeit der Nichtgenehmigung meinte.

  • RG, 27.10.1930 - VI 802/29

    1. Umfaßt die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Auflassung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13
    Hierzu hat er nach Erhalt der familiengerichtlichen Genehmigung in eigener Kompetenz zu prüfen, ob eine Ausschlagung der Erbschaft (immer noch) dem Kindeswohl entspricht (vgl. BayObLG MDR 1963, 502 und RGZ 130, 148, 151, RGZ 121, 30, 37, RGZ 76, 364, 366 sowie MünchKomm-BGB/Huber 6. Aufl. 2012 § 1643 Rn. 46 und Soergel/Damrau 12. Aufl. 1987 BGB § 1643 Rn. 23).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien erfolgten Hinweis des Reichsgerichts in RGZ 130, 148, 151 auf die Anfechtbarkeit der Genehmigungsverfügung durch den Vormund, wenn dieser die Meinung gewonnen habe, dass sie den Belangen des Mündels widerstreite.

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13
    Erforderlich hierfür ist ein unmittelbarer Eingriff in eine geschützte Rechtsposition, also in ein im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung bestehendes subjektives Recht (vgl. BGH FamRZ 2013, 612 und BT-Drucks. 16/6308, S. 204 sowie zum alten Recht BGH FamRZ 2009, 853 zu § 20 FGG).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 221/06

    Beschwerdebefugnis eines Trägers einer beamtenrechtlichen Versorgung i.R.e.

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13
    Erforderlich hierfür ist ein unmittelbarer Eingriff in eine geschützte Rechtsposition, also in ein im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung bestehendes subjektives Recht (vgl. BGH FamRZ 2013, 612 und BT-Drucks. 16/6308, S. 204 sowie zum alten Recht BGH FamRZ 2009, 853 zu § 20 FGG).
  • RG, 29.09.1927 - IV B 52/27

    Erbschaftsausschlagung. Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13
    Sollte die Kindesmutter die Erbausschlagung hingegen schon erklärt haben, könnte gemäß §§ 1643 Abs. 3, 1831 Satz 1 Satz 1 BGB zweifelhaft sein, ob diese Erklärung mit der Mitteilung (Vorlage) der rechtskräftig erteilten familiengerichtlichen Genehmigung nachträglich wirksam werden kann (in teleologischer Reduktion von § 1831 Satz 1 BGB bejahend: RGZ 118, 145, 146 ff.; offen lassend: BGH FamRZ 1966, 504 Tz.26) oder die Ausschlagung nochmals erklärt werden muss.
  • BGH, 03.06.1966 - IV ZR 90/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13
    Sollte die Kindesmutter die Erbausschlagung hingegen schon erklärt haben, könnte gemäß §§ 1643 Abs. 3, 1831 Satz 1 Satz 1 BGB zweifelhaft sein, ob diese Erklärung mit der Mitteilung (Vorlage) der rechtskräftig erteilten familiengerichtlichen Genehmigung nachträglich wirksam werden kann (in teleologischer Reduktion von § 1831 Satz 1 BGB bejahend: RGZ 118, 145, 146 ff.; offen lassend: BGH FamRZ 1966, 504 Tz.26) oder die Ausschlagung nochmals erklärt werden muss.
  • RG, 10.06.1911 - V 528/10

    Annahme eines Vertragsantrags

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13
    Hierzu hat er nach Erhalt der familiengerichtlichen Genehmigung in eigener Kompetenz zu prüfen, ob eine Ausschlagung der Erbschaft (immer noch) dem Kindeswohl entspricht (vgl. BayObLG MDR 1963, 502 und RGZ 130, 148, 151, RGZ 121, 30, 37, RGZ 76, 364, 366 sowie MünchKomm-BGB/Huber 6. Aufl. 2012 § 1643 Rn. 46 und Soergel/Damrau 12. Aufl. 1987 BGB § 1643 Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18

    Ausschlagungserklärung des gesetzlichen Vertreters, Gebrauchmachen von der

    Für die Wirksamkeit der Ausschlagungserklärung ist es daher nach ganz herrschender Meinung erforderlich, dass der gesetzliche Vertreter von der wirksamen Genehmigung auch Gebrauch macht (so insbesondere OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 13 WF 1135/13 -, zitiert nach Juris 8 m.w.N.; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs, 7. Aufl. 2017, § 1831 Rn. 12; Lafontaine in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1831 BGB, Rn. 15; Staudinger/Heilmann (2016) BGB § 1643, Rn. 62; BeckOK-BGB/Veit § 1643 Rn 14; MüKo/Huber § 1643 Rn 46; Soergel/Löhnig, BGB, 13. Aufl., § 1643 Rn 23; Ivo, ZEV 2002, 309, 314; Zimmermann, ZEV 2013, 315, 317; a.A. LG Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 83 T 572/05 zitiert nach Juris Rn 27; Sonnenfeld/Zorn Rpfleger 2004, 533, 537).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2021 - 13 WF 14/21
    Hierzu hätte sie nach Erhalt der familiengerichtlichen Genehmigung in eigener Kompetenz zu prüfen, ob eine Ausschlagung der Erbschaft (immer noch) dem Kindeswohl entspricht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 13 WF 1135/13 -, Rn. 8 - 9, juris m.w.N.).
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