Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.06.2009 - 19 W 36/09   

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https://dejure.org/2009,10198
OLG Frankfurt, 26.06.2009 - 19 W 36/09 (https://dejure.org/2009,10198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2009 - 19 W 36/09 (https://dejure.org/2009,10198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - 19 W 36/09 (https://dejure.org/2009,10198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    § 3a RVG
    Vergütungsvereinabrung; Transparenzgebot; Unwirksamkeit

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 Abs 3 BGB, § 310 Abs 3 BGB
    Vergütung des Rechtsanwalts: Inhaltskontrolle der Honorarvereinbarung für anwaltliche Beratungstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Regelung zur Berechnung weiterer beraterischer Tätigkeiten gemäß der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-Tabelle (RVG-Tabelle) in einer anwaltlichen Honorarvereinbarung; Einhaltung des Transparenzgebotes im Rahmen einer anwaltlichen Gebührenvereinbarung; ...

  • Judicialis

    BGB § 306 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 3; ; BGB § 310

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 306 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 3; BGB § 310
    Formularmäßige Vereinbarung eines Honorars für weitere Beratung in einer anwaltlichen Honorarvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 176
  • RVGreport 2009, 338
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91

    Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2009 - 19 W 36/09
    Im Übrigen bejaht die Rechtsprechung eine Inhaltskontrolle für Preisregelungen, wenn sie von Rechtsvorschriften abweichen (BGH NJW 1998, 1786, 1789; NJW 1992, 746; vgl. auch Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 18. Aufl., § 3a Rn. 53).
  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 106/97

    Wirksamkeit zahnärztlicher Honorarvereinbarungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2009 - 19 W 36/09
    Im Übrigen bejaht die Rechtsprechung eine Inhaltskontrolle für Preisregelungen, wenn sie von Rechtsvorschriften abweichen (BGH NJW 1998, 1786, 1789; NJW 1992, 746; vgl. auch Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 18. Aufl., § 3a Rn. 53).
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