Weitere Entscheidung unten: KG, 04.06.2012

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13   

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OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13 (https://dejure.org/2013,11386)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.04.2013 - 5 W 6/13 (https://dejure.org/2013,11386)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. April 2013 - 5 W 6/13 (https://dejure.org/2013,11386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Abtretung, Vergütungsfestsetzung, Antragsanforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlangen der Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG bei Berechtigung eines Abtretungsgläubigers im Falle einer wirksamen Abtretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 55
    Geltendmachung von Vergütungsforderungen eines Rechtsanwalts durch eine anwaltliche Verrechnungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2013, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 17.02.2009 - 19 WF 6/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Anerkanntermaßen ist im Falle wirksamer Abtretung der Abtretungsgläubiger berechtigt, die Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG zu verlangen (vgl. KG, KGR Berlin 2009, 555; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 659; OLG Hamm, MDR 2008, 654 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 20. Aufl. 2012, § 45 Rdn. 103).

    Um sicherzustellen, dass die Landeskasse nicht doppelt in Anspruch genommen werden kann, kommen im Fall der Abtretung der Vergütungsforderung nach allgemeiner Ansicht die §§ 409, 410 BGB zur Anwendung (vgl. KG, KGR Berlin 2009, 555; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 659; OLG Hamm, MDR 2008, 654 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 20. Aufl. 2012, § 45 Rdn. 103; Busche in Staudinger, Neubearb.

    Diesen schuldnerschützenden Vorschriften hat die Beschwerdeführerin indessen bereits durch die Vorlage des Originals der Abtretungserklärung genüge getan (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 23.8.2012 - VII ZR 242/11 - NJW 2012, 3426 , der offen gelassen hat, ob die Vorlage einer Kopie den Erfordernissen des § 410 Abs. 1 BGB genügt; KG, KGR Berlin 2009, 555: zum Nachweis der Forderungsberechtigung ist die Abtretungsurkunde im Original vorzulegen).

  • BGH, 23.08.2012 - VII ZR 242/11

    Abtretung von Gewährleistungsansprüchen wegen Werkmängeln: Ausschluss eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Diesen schuldnerschützenden Vorschriften hat die Beschwerdeführerin indessen bereits durch die Vorlage des Originals der Abtretungserklärung genüge getan (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 23.8.2012 - VII ZR 242/11 - NJW 2012, 3426 , der offen gelassen hat, ob die Vorlage einer Kopie den Erfordernissen des § 410 Abs. 1 BGB genügt; KG, KGR Berlin 2009, 555: zum Nachweis der Forderungsberechtigung ist die Abtretungsurkunde im Original vorzulegen).

    Dementsprechend muss der Gläubiger nach § 409 Abs. 1 Satz 2 BGB auch eine nicht oder nicht wirksam erfolgte Abtretung gegen sich gelten lassen, wenn er dem neuen Gläubiger eine Urkunde über die Abtretung ausgestellt hat und dieser sie dem Schuldner vorlegt (vgl. BGH, Urt. v. 23.8.2012 - VII ZR 242/11 - NJW 2012, 3426 ; Urt. v. 16.1.1958 - VII ZR 66/57 - BGHZ 26, 241 zur quittungsähnlichen Eigenschaft der Abtretungsurkunde).

  • OLG Hamm, 29.02.2008 - 6 WF 3/08

    Factoring: OLG Hamm bestätigt Prozesskostenhilfe-Mandate

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Anerkanntermaßen ist im Falle wirksamer Abtretung der Abtretungsgläubiger berechtigt, die Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG zu verlangen (vgl. KG, KGR Berlin 2009, 555; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 659; OLG Hamm, MDR 2008, 654 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 20. Aufl. 2012, § 45 Rdn. 103).

    Um sicherzustellen, dass die Landeskasse nicht doppelt in Anspruch genommen werden kann, kommen im Fall der Abtretung der Vergütungsforderung nach allgemeiner Ansicht die §§ 409, 410 BGB zur Anwendung (vgl. KG, KGR Berlin 2009, 555; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 659; OLG Hamm, MDR 2008, 654 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 20. Aufl. 2012, § 45 Rdn. 103; Busche in Staudinger, Neubearb.

  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Ein solcher Nachweis, der bei einer Privaturkunde ausschließlich durch Vorlegung der Urschrift geführt werden kann (§ 420 ZPO ; vgl. BGH, Urt. 21.1.1992 - XI ZR 71/91 - NJW 1992, 829 ), ist aber nur dann erforderlich, wenn die Forderungsberechtigung streitig ist.
  • BGH, 12.11.1992 - I ZR 194/90

    Katalogbild - Katalogbildfreiheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Sie entbindet den Gläubiger aber nicht vom Nachweis seiner Forderungsberechtigung (BGH, Urt. v. 12.11.1992 - I ZR 194/90 - NJW 1993, 1468 ).
  • BGH, 24.04.2008 - IX ZR 53/07

    Factoring war auch vor Gesetzesänderung 2007 rechtmäßig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Eine doppelte Inanspruchnahme der Landeskasse ist mithin selbst dann ausgeschlossen, wenn es im Einzelfall an der Einwilligungserklärung des Mandanten fehlen sollte, von welcher nach der spezialgesetzlichen Vorschrift des § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO im Interesse des Datenschutzes und des anwaltlichen Berufsgeheimnisses die Wirksamkeit der Abtretung abhängig ist (vgl. zum Schutzzweck der Regelung: BT-Drucks. 16/3655, S. 82; BGH, Urt. v. 24.4.2008 - IX ZR 53/07 - NJW-RR 2008, 1647 ).
  • BGH, 16.01.1958 - VIII ZR 66/57

    Aufrechnung durch Abtretungserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Dementsprechend muss der Gläubiger nach § 409 Abs. 1 Satz 2 BGB auch eine nicht oder nicht wirksam erfolgte Abtretung gegen sich gelten lassen, wenn er dem neuen Gläubiger eine Urkunde über die Abtretung ausgestellt hat und dieser sie dem Schuldner vorlegt (vgl. BGH, Urt. v. 23.8.2012 - VII ZR 242/11 - NJW 2012, 3426 ; Urt. v. 16.1.1958 - VII ZR 66/57 - BGHZ 26, 241 zur quittungsähnlichen Eigenschaft der Abtretungsurkunde).
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Rechtsprechung
   KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48560
KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11 (https://dejure.org/2012,48560)
KG, Entscheidung vom 04.06.2012 - 1 ARs 16/11 (https://dejure.org/2012,48560)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - 1 ARs 16/11 (https://dejure.org/2012,48560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Ersparnis von Dolmetscherkosten bei der Festsetzung einer Pauschgebühr für einen beigeordneten Zeugenbeistand

  • rechtsportal.de

    RVG § 51
    Rechtsanwaltsvergütung; Keine Pauschvergütung wegen Fremdsprachenkenntnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2013, 271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 18.01.2007 - 1 Ws 2/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung der Tätigkeit eines dem Zeugen beigeordneten

    Auszug aus KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11
    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass der Antragsteller während der gerichtlichen Vernehmung des Zeugen A., bei dem es sich nach dem Vortrag des Antragstellers um eine schwierige Persönlichkeit handeln soll, an vier Sitzungstagen insgesamt über 17 Stunden in Anspruch genommen wurde und längere Vorgespräche mit dem Mandanten, die grundsätzlich mit der Gebühr nach Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG abgegolten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 2/07 -), stattgefunden haben.
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 1 ARs 58/06

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sprachkenntnissen des Verteidigers

    Auszug aus KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11
    Die vom OLG Köln (vgl. RVGreport 2006, 221) vertretene Ansicht, nach der die Ersparnis von Dolmetscherkosten bei der Bewilligung der Pauschgebühr zu honorieren ist, teilt der Senat nicht, da sie mit dem Zweck des § 51 RVG nicht vereinbar ist (vgl. OLG Düsseldorf JB 2009, 532; OLG Celle NStZ 2007, 342).
  • OLG Köln, 17.03.2006 - 2 ARs 34/06

    Bemessung der Pauschvergütung bei Übersetzertätigkeit des Verteidigers

    Auszug aus KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11
    Die vom OLG Köln (vgl. RVGreport 2006, 221) vertretene Ansicht, nach der die Ersparnis von Dolmetscherkosten bei der Bewilligung der Pauschgebühr zu honorieren ist, teilt der Senat nicht, da sie mit dem Zweck des § 51 RVG nicht vereinbar ist (vgl. OLG Düsseldorf JB 2009, 532; OLG Celle NStZ 2007, 342).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2015 - 1 AR 3/13

    Zeugenbeistand, Pauschgebühr, Bemessung

    Danach ist der Bezirksrevisor mit Recht davon ausgegangen, dass die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 RVG auch für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG beantragt werden kann, wenn die gesetzliche Gebühr wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar ist, und dass in einem solchen Fall auch einem Rechtsanwalt, der - wie der Antragsteller- nach § 68 b Abs. 2 StPO einem Zeugen als Beistand beigeordnet worden ist, eine Pauschgebühr zusteht (vgl, Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 1 AR 1/13 - s.a. Thüring. OLG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 AR (S) 69/10 - KG, Beschlüsse vom 5. Januar 2012 - 1 ARs 26/11 - und 4. Juni 2012 - 1 ARs 16/11 -, jew. zitiert nach juris; Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 21. Auf, § 51 Rn. 4; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 4).
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