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   BAG, 22.01.2003 - 9 AZB 7/03   

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https://dejure.org/2003,2119
BAG, 22.01.2003 - 9 AZB 7/03 (https://dejure.org/2003,2119)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2003 - 9 AZB 7/03 (https://dejure.org/2003,2119)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03 (https://dejure.org/2003,2119)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren; Bindungswirkung der Zulassung

  • Judicialis

    ArbGG § 78; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 4; ; ZPO § 574

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG §§ 78 72 Abs. 2 4; ZPO § 574
    Prozeßrecht - Rechtsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung ? Keine Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 302
  • NJW 2003, 1621
  • MDR 2003, 650
  • NZA 2003, 399
  • BB 2003, 1020
  • DB 2003, 892
  • RdA 2004, 121
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 9 AZB 7/03
    Sie hat keine Wirkung, wenn die Rechtsbeschwerde von vornherein unstatthaft ist (BAG 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - NZA 2002, 1228).
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZB 11/02

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung im Arrestverfahren

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 9 AZB 7/03
    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren führte aber nicht zu einem Gleichlauf, sondern zu einer systemwidrigen Erweiterung der Rechtsmittelmöglichkeiten (so zum Zivilprozeß BGH 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/02 - NJW 2003, 69).
  • LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung;

    Die in § 72 Abs. 4 ArbGG enthaltene Einschränkung gilt auch für Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts über einstweilige Verfügungen im sofortigen Beschwerdeverfahren (BAG, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03, RdA 2004, 121 ff.; GK-ArbGG/Vossen, § 62 Rn. 96b; Dreher, in: Düwell/Lipke, ArbGG, 5. Auflage 2019, § 62 Rn. 71; Germelmann/Matthes/Prütting/Schleusener, ArbGG, 9. Aufl. 2017, § 62 Rn. 87).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch

    Gegen diese Entscheidung ist die Revision nicht zulässig, § 72 Abs. 4 ArbGG, was lediglich klarstellend in den Tenor aufgenommen wurde (vgl. auch BAG 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2020 - 1 SaGa 4/20

    Erledigungserklärung, übereinstimmende, Berufungsverfahren, Kostenentscheidung,

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht in Betracht (BAG v. 22.1.2003 - 9 AZB 7/03 - juris, Rn. 4).
  • BAG, 22.07.2008 - 3 AZB 26/08

    Rechtsmittel gegen Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen

    Die Zulassung hat keine Wirkung, wenn die Rechtsbeschwerde von vornherein unstatthaft ist (BAG 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - NZA-RR 2006, 211; 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03 - BAGE 104, 302, zu II der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2021 - 12 Ta 1310/21

    Streik - Untersagung - Notdienstvereinbarung

    Das folgt daraus, dass nach § 72 Abs. 4 ArbGG gegen Urteile im vorläufigen Rechtsschutz die Revision nicht stattfindet (Ostrowicz in: Ostrowicz/Künzl/Scholz, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl. 2020, Kapitel 5: Beschwerdeverfahren, Rn. 689; vgl. BAG, 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten

    Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben, vgl. § 72 Abs. 4 ArbGG (BAG 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03 -).
  • LAG Sachsen, 07.11.2006 - 2 Sa 473/06

    Kündigungserschwerung/Arbeitsmarkt/Zutrittsbeschränkung durch Abreden der Länder

    In einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes - wie hier - wäre eine Rechtsbeschwerde selbst dann nicht zulässig, wenn das Landesarbeitsgericht in der Sache durch Beschluss entschieden und dann die Rechtsbeschwerde zugelassen hätte (keine Bindung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 22.01.2003 - 9 AZB 7/03 - EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 29).
  • LAG Köln, 23.01.2006 - 7 Ta 26/06

    Konkurrentenklage bei privatrechtlicher Anstellung im kirchlichen Dienst

    Gegen die vorliegende Entscheidung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht statthaft (vgl. BAG NZA 2003, 399; BGH NJW 2003, 69).
  • BAG, 16.12.2004 - 9 AZN 969/04

    Nichtzulassungsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Das ist unabhängig davon, auf welchem prozessualen Weg das Bundesarbeitsgericht mit der Entscheidung befasst wird (vgl. für die Beschwerde nach § 78 ArbGG iVm. § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, Senat 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03 - BAGE 104, 302; ebenso zum Zivilprozess: BGH 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/02 - BGHZ 152, 195).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung während der Kündigungsfrist, kein

    Gegen die vorliegende Entscheidung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht statthaft, § 72 Abs. 4 ArbGG findet entsprechende Anwendung (vgl. BAG 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03-, NZA 2003, 399 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2005 - 15 Sa 83/04

    Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 TaBVGa 2/12

    Zutrittsrecht von Gewerkschaftsbeauftragten zum Betrieb - Aushang der Einladung

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