Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.12.1985

Rechtsprechung
   BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 67/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3965
BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 67/85 (https://dejure.org/1985,3965)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.1985 - BReg. 2 Z 67/85 (https://dejure.org/1985,3965)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 1985 - BReg. 2 Z 67/85 (https://dejure.org/1985,3965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 19, 1, 8, 10

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Änderung des Teileigentums an einem Grundstück; Voraussetzungen für die Eintragung vonÄnderungen in das Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 244
  • Rpfleger 1986, 177
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82

    Zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 67/85
    Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf, wenn es sich hierbei um eine materielle Änderung der Zweckbestimmung handelt, der Zustimmung der übrigen Raumeigentümer (BayObLGZ 1983, 79/84 [= MittBayNot 1983, 124 = DNotZ 1984, 104 ]).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 67/85
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß die bloße Aufteilung eines Wohnungs- oder Teileigentums durch den Inhaber - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung entsprechend § 12 WEG in der Gemeinschaftsordnung - nicht der Zustimmung der anderen Wohnungs-(Teil-)Eigentümer bedarf ( BGHZ 49, 250 /251 ff.; 73, 150/152 ff. [= MittBayNot 1979, 66 ]; …
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 67/85
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß die bloße Aufteilung eines Wohnungs- oder Teileigentums durch den Inhaber - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung entsprechend § 12 WEG in der Gemeinschaftsordnung - nicht der Zustimmung der anderen Wohnungs-(Teil-)Eigentümer bedarf ( BGHZ 49, 250 /251 ff.; 73, 150/152 ff. [= MittBayNot 1979, 66 ]; …
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    Anders liegt es aber, wenn - wie hier - im Zuge der Aufteilung die bisherige Zweckbestimmung der Räume geändert wird (so bereits Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150, 152; BayObLG, NJW-RR 1986, 244 f.; vgl. auch Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 8 Rn. 77; Timme/Kral, WEG, 2. Aufl., § 8 Rn. 67.1; v. Oefele in Bauer/v. Oefele, GBO, 3. Aufl., Rn. AT V 365).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,8279
BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85 (https://dejure.org/1985,8279)
BayObLG, Entscheidung vom 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85 (https://dejure.org/1985,8279)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Dezember 1985 - BReg. 2 Z 82/85 (https://dejure.org/1985,8279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Zustimmung aller Miteigentümer für eine Übetragung eines Miteigentumsanteils eines Miteigentümers an einen Dritten; Höhe der Gerichtskosten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei einer zwischenzeitlichen Erledigung der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 6 T 1266/85
  • BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 177
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81

    Zur WEG-Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85
    Beschränkt auf den Kostenpunkt bleibt die weitere Beschwerde zulässig (vgl. BayObLGZ 1971, 182/184; BayObLG MittBayNot 1982, 70/71 m.w.Nachw.).

    Ist dies nicht der Fall, z.B. weil sich die Hauptsache zwischenzeitlich erledigt hat, so muß auch eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1968, 195/199; BayObLG JurBüro 1981, 104; BayObLG MittBayNot 1982, 70/71).

  • BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 2 Z 66/84

    Zur Bestimmtheit einer Bedingung für das Erlöschen des Nießbrauchs

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85
    Ob die Beteiligten die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht endgültig zu tragen haben, hängt davon ab, ob der landgerichtliche Beschluß im Rechtsbeschwerdeverfahren Bestand gehabt hätte (BayObLG JurBüro 1981, 104/105; BayObLG MittBayNot 1984, 253/254).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85
    Dabei genügt eine summarische Prüfung; für die Entscheidung darüber, ob die Beteiligten Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen haben, brauchen nicht alle für den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens bedeutsamen rechtlichen Probleme in allen Einzelheiten gewürdigt zu werden (vgl. BGHZ 36, 24/28; 67, 343/345 f.; BayObLG a.a.O.).
  • BGH, 05.10.1961 - II ZR 10/59

    Betriebshaftpflichtversicherung. Verjährung

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85
    Dabei genügt eine summarische Prüfung; für die Entscheidung darüber, ob die Beteiligten Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen haben, brauchen nicht alle für den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens bedeutsamen rechtlichen Probleme in allen Einzelheiten gewürdigt zu werden (vgl. BGHZ 36, 24/28; 67, 343/345 f.; BayObLG a.a.O.).
  • BayObLG, 22.07.1968 - BReg. 1a Z 14/68
    Auszug aus BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85
    Ist dies nicht der Fall, z.B. weil sich die Hauptsache zwischenzeitlich erledigt hat, so muß auch eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1968, 195/199; BayObLG JurBüro 1981, 104; BayObLG MittBayNot 1982, 70/71).
  • BayObLG, 25.04.1979 - BReg. 2 Z 19/78
    Auszug aus BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85
    Dadurch, daß die Beteiligte zu 3 die in der angefochtenen Zwischenverfügung verlangte Zustimmung erteilt hat, hat sich das Verfahren nach Einlegung der weiteren Beschwerde in der Hauptsache erledigt (vgl. BayObLGZ 1979, 117/120; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 13 a RdNr. 44; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 RdNr. 36).
  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85
    Dem materiellrechtlichen Zustimmungserfordernis entspricht verfahrensrechtlich die Notwendigkeit der (Zustimmungs-)Bewilligung nach § 19 GBO (BayObLGZ 1974, 217/220).
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