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   BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96   

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BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96 (https://dejure.org/1996,4108)
BayObLG, Entscheidung vom 25.07.1996 - 2Z BR 39/96 (https://dejure.org/1996,4108)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 2Z BR 39/96 (https://dejure.org/1996,4108)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 395
  • Rpfleger 1997, 15
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96
    Sie muss deshalb klar aufzeigen, auf welche Weise (mit welchen Mitteln) die Antragsteller die vom Grundbuchamt angenommenen Eintragungshindernisse beseitigen und damit ihrem Antrag zum Erfolg verhelfen können (BayObLGZ 1988, 102/104; BayObLG FGPrax 1995, 95 ).

    Nachzuweisen ist die Lage der Teilfläche in Bezug auf das belastete Grundstück; dieser Nachweis kann gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO durch das Katasterkartenwerk der Vermessungsämter (Veränderungsnachweise) oder durch deren amtliche Bescheinigung geführt werden (vgl. BayObLGZ 1988, 102/108; 1991, 139/145; MünchKomm/Falkenberg BGB 2. Aufl. § 1026 Rn. 5 m.w.N.).

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96
    Wichtigste Eintragungsvoraussetzung ist die Eintragungsbewilligung; bewilligen muss gemäß § 19 GBO , wer von einer Eintragung in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt wird oder werden kann, also auch der möglicherweise Betroffene (BGHZ 91, 343/346 f.; BayObLGZ 1981, 156/158; 1992, 259/260; Demharter § 19 Rn. 49 und 50 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 132/94

    Keine amtswegige Eintragung eines Vermerks im Grundbuch des dienenden

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96
    Der Fortbestand der Grunddienstbarkeit hängt nicht von irgendwelchen Eintragungen auf dem Blatt des belasteten oder des herrschenden Grundstücks ab (vgl. BayObLGZ 1995, 153/155; KG NJW 1975, 697/698; zu den mit der Teilung des herrschenden Grundstücks verbundenen Gefahren und Problemen s. allgemein auch Reuter ZRP 1988,.
  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 3/91
    Auszug aus BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96
    Nachzuweisen ist die Lage der Teilfläche in Bezug auf das belastete Grundstück; dieser Nachweis kann gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO durch das Katasterkartenwerk der Vermessungsämter (Veränderungsnachweise) oder durch deren amtliche Bescheinigung geführt werden (vgl. BayObLGZ 1988, 102/108; 1991, 139/145; MünchKomm/Falkenberg BGB 2. Aufl. § 1026 Rn. 5 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.08.1992 - 2Z BR 60/92

    Vorlage eines Gesellschaftsvertrags zur Korrektur des Grundbuchs

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96
    Wichtigste Eintragungsvoraussetzung ist die Eintragungsbewilligung; bewilligen muss gemäß § 19 GBO , wer von einer Eintragung in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt wird oder werden kann, also auch der möglicherweise Betroffene (BGHZ 91, 343/346 f.; BayObLGZ 1981, 156/158; 1992, 259/260; Demharter § 19 Rn. 49 und 50 m.w.N.).
  • KG, 24.05.1974 - 1 W 1540/73
    Auszug aus BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96
    Der Fortbestand der Grunddienstbarkeit hängt nicht von irgendwelchen Eintragungen auf dem Blatt des belasteten oder des herrschenden Grundstücks ab (vgl. BayObLGZ 1995, 153/155; KG NJW 1975, 697/698; zu den mit der Teilung des herrschenden Grundstücks verbundenen Gefahren und Problemen s. allgemein auch Reuter ZRP 1988,.
  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96
    Der Senat hält es für zulässig, die Löschungsbewilligung der weiteren Eigentümer zum Gegenstand einer Zwischenverfügung zu machen; sie sind, jedenfalls wenn das "Stammgrundstück" der Grunddienstbarkeit weiterhin einwandfrei feststellbar ist, nicht wie die von der Eintragung unmittelbar Betroffenen - deren Bewilligung nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein könnte (BayObLGZ 1988, 229/231; BayObLGZ DNotZ 1990, 894 f.) -, sondern wie die mittelbar Betroffenen zu behandeln; deren Bewilligung kann zum Inhalt einer Zwischenverfügung gemacht werden (BayObLGZ 1990, 6/8).
  • OLG Köln, 30.06.1980 - 2 Wx 21/80

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96
    Der Inhalt der Dienstbarkeit lässt sich auch nicht vergleichen mit einer Grunddienstbarkeit, "jegliche Sichtbehinderung des Bahnübergangs auf dem herrschenden Grundstück" zu unterlassen (so im Fall OLG Köln OLGZ 1981, 16 ff.).
  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 24/95

    Unzulässigkeit mehrerer Zwischenverfügungen hintereinander, die denselben Antrag

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96
    Sie muss deshalb klar aufzeigen, auf welche Weise (mit welchen Mitteln) die Antragsteller die vom Grundbuchamt angenommenen Eintragungshindernisse beseitigen und damit ihrem Antrag zum Erfolg verhelfen können (BayObLGZ 1988, 102/104; BayObLG FGPrax 1995, 95 ).
  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96
    Der Senat hält es für zulässig, die Löschungsbewilligung der weiteren Eigentümer zum Gegenstand einer Zwischenverfügung zu machen; sie sind, jedenfalls wenn das "Stammgrundstück" der Grunddienstbarkeit weiterhin einwandfrei feststellbar ist, nicht wie die von der Eintragung unmittelbar Betroffenen - deren Bewilligung nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein könnte (BayObLGZ 1988, 229/231; BayObLGZ DNotZ 1990, 894 f.) -, sondern wie die mittelbar Betroffenen zu behandeln; deren Bewilligung kann zum Inhalt einer Zwischenverfügung gemacht werden (BayObLGZ 1990, 6/8).
  • BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81

    Zur Löschung eines Heimstättenvermerks

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - 3 Wx 41/13

    Rechtstellung des Testamentsvollstreckers

    Diese Zielrichtung impliziert, dass in der Zwischenverfügung die Hindernisse, die der Eintragung entgegen stehen, klar zu benennen (OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103; BayObLG Rpfleger 1997, 15; Zeiser in BeckOK-Hügel, GBO Stand 01.06.2013 § 18 Rdz. 30) und die zur Beseitigung des Hindernisses geeigneten Mittel anzugeben sind (Demharter, GBO 27. Auflage 2010 § 18 Rdz. 31 mit Nachweisen; Zeiser, a.a.O. Rdz. 32; vgl. auch Senat I- 3 Wx 114/111 vom 25.05.2011 und I-3 Wx 233/10 vom 06.10.2010 BeckRS 2010, 26120).
  • OLG München, 23.12.2019 - 34 Wx 468/19

    Löschung eines Nacherbenvermerks

    Davon zu unterscheiden ist aber die Ermittlung der am Verfahren materiell Beteiligten und deshalb auch formell zu Beteiligenden; diese obliegt dem Grundbuchamt selbst (BayObLG DNotZ 1997, 395/396; Demharter § 1 Rn. 41; Hügel/Zeiser § 18 Rn. 9; Keidel/Sternal FamFG 19. Aufl. § 26 Rn. 4), und zwar auch und gerade wenn sie der Gewährung des rechtlichen Gehörs dient (OLG Düsseldorf NJOZ 2012, 1145/1146; verkannt von OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2018, 1480/1483 und OLG Bamberg BeckRS 2015, 15073 Rn. 5).
  • OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17

    Zwischenverfügung - wegen lastenfreier Abschreibung eines Gehrechts

    Es hat vielmehr diese Personen selbst namentlich festzustellen und in der Zwischenverfügung zu bezeichnen (BayObLG Rpfleger 1997, 15/16).
  • OLG München, 30.06.2014 - 34 Wx 168/14

    Grundbuchantragsverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung

    (1) Grunddienstbarkeiten erlöschen (teilweise) nach Maßgabe des § 1026 BGB, wenn das dienende Grundstück geteilt wird und der Bereich der Ausübung auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist (BayObLG Rpfleger 1987, 451; 1997, 15; 2004, 280).
  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 57/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit

    Eine unmittelbare Nachbarschaft ist nicht notwendig, wiewohl weite Entfernung einen Vorteil vielfach ausschließen mag (BayObLG Rpfleger 1997, 15/16; Palandt/Bassenge § 1019 Rn. 2).
  • OLG München, 25.11.2013 - 34 Wx 61/13

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit durch Erlöschen von

    Wurde das belastete Grundstück geteilt und wurden Teile, die außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei, kann die Unrichtigkeit in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO mittels des Katasterwerks der Vermessungsämter (Veränderungsnachweise) oder durch deren amtliche Bescheinigung nachgewiesen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1987, 451; 1997, 15/16; 2004, 280; Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 22 Rn. 137).
  • OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 42/12

    Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung: Erlöschen von Dienstbarkeiten bei

    20 1. Nach ständiger Rechtsprechung des früher zuständigen Bayer. Obersten Landesgerichts (etwa BayObLG Rpfleger 1997, 15) erlöschen Grunddienstbarkeiten (teilweise) nach Maßgabe des § 1026 BGB, wenn das dienende Grundstück geteilt wird.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 3 Wx 314/11

    Welche Anforderungen an den Erlass einer Zwischenverfügung?

    Diese Zielrichtung impliziert, dass in der Zwischenverfügung die Hindernisse, die der Eintragung entgegen stehen, klar zu benennen (OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103; BayObLG Rpfleger 1997, 15; Zeiser, a.a.O.) und die zur Beseitigung des Hindernisses geeigneten Mittel anzugeben sind (Demharter, GBO 27. Auflage 2010 § 18 Rdz. 31 mit Nachweisen; Zeiser in BeckOK-Hügel, GBO Stand 01.09.2011 § 18 Rdz. 32; vgl. auch Senat I- 3 Wx 114/111 vom 25.05.2011 und I-3 Wx 233/10 vom 06.10.2010 BeckRS 2010, 26120).
  • OLG Nürnberg, 09.12.2021 - 15 W 3296/21

    Eintragungsbewilligung durch Verband mit eigener Rechtspersönlichkeit

    Zwar hat das Grundbuchamt die am Eintragungsverfahren materiell Beteiligten selbst zu ermitteln (BayObLG, Beschluss vom 25.07.1996 - 2 Z BR 39/96 -, juris Rn. 11).
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   OLG Stuttgart, 09.08.1996 - 8 W 319/96   

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OLG Stuttgart, 09.08.1996 - 8 W 319/96 (https://dejure.org/1996,11248)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.08.1996 - 8 W 319/96 (https://dejure.org/1996,11248)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. August 1996 - 8 W 319/96 (https://dejure.org/1996,11248)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 15
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 111/04

    Eintragungsfähigkeit eines Rechtshängigkeitsvermerks - Rechtsfolgen eines

    Die Rechtshängigkeit eines bloß schuldrechtlichen Anspruchs in Bezug auf ein dingliches Recht oder das Eigentum rechtfertigt die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks nicht (OLG Stuttgart Rpfleger 1997, 15; Demharter Anhang zu § 13 Rn. 22).
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