Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 05.11.1998

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96   

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https://dejure.org/1998,1562
BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96 (https://dejure.org/1998,1562)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1998 - XII ZR 199/96 (https://dejure.org/1998,1562)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1998 - XII ZR 199/96 (https://dejure.org/1998,1562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 237 § 1 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überführung von Grundstücken in Volkseigentum - Vollzug des Globalvertrages vom 30. Oktober 1959 - Formelle Fehler - Wirksame Übertragung des Eigentums am Grundstück - Gemeindlich gegründete GmbH - Vorschriften des Umwandlungsgesetzes vom 6. November 1969

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigentumsübertragung ehemaligen Konsumsgrundstücks auf eine gemeindlich begründete GmbH

  • Judicialis

    EGBGB 1986 Art. 237 § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB (1986) Art. 237 § 1 Abs. 1
    Übergang des Eigentums an Grundstücken der Konsumgenossenschaften in Volkseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 27
  • NJ 1999, 144
  • NJ 1999, 145
  • WM 1999, 101
  • Rpfleger 1999, 18
  • NZG 1998, 958
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95

    Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
    Infolgedessen konnte das Eigentum an einem solchen Grundstück nach der Wiedervereinigung wirksam gemäß den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes vom 6. November 1969 (BGBl. I 2081) auf eine gemeindlich gegründete GmbH übertragen werden (im Anschluß an BGHZ 136, 228).

    a) Zu der Überführung in Volkseigentum aufgrund des Globalvertrages vom 30. Oktober 1959 hat der Bundesgerichtshof nach Erlaß des angefochtenen Urteils entschieden, daß zwar seinerzeit die erforderliche Auflassung der betroffenen Grundstücke nicht formgerecht erfolgt ist, daß aber die Wirksamkeit der Übertragungen während Bestehens der DDR nicht in Zweifel gezogen wurde und nach der Wiedervereinigung die Berufung auf den Formmangel gegen Treu und Glauben verstößt (BGHZ 136, 228 ff.).

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
    Ein Bereicherungsanspruch entsteht in diesen Fällen, wenn der Nichteintritt des bezweckten Erfolges feststeht (vgl. BGHZ 108, 256, 266).
  • BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89

    Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
    Zu ersetzen ist allerdings nicht deren Wert, sondern für die Höhe des Anspruchs bestimmend ist eine Steigerung des Ertragswerts des präsumtiven Mietobjekts, die auf diese Baumaßnahmen zurückzuführen ist (vgl. BGHZ 111, 125, 131; Wolf/Eckert aaO Rdn. 1246; Palandt/Thomas aaO § 818 Rdn. 20).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
    Der Senat hat die durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz geschaffene Rechtslage zugrundezulegen, auch wenn sie vom Berufungsgericht noch nicht berücksichtigt werden konnte (vgl. BGHZ 37, 233, 236).
  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
    Die erforderliche tatsächliche Willensübereinstimmung der Beteiligten über die diesbezügliche Zweckverfolgung (vgl. BGHZ 44, 321, 323) kann unbedenklich dem unstreitigen Sachverhalt entnommen werden.
  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 13/98

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Besitzstandsregelung in Art. 237 § 1 Abs. 1 des

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
    Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG WM 1998, 1631).
  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 151/69

    Vertragsverlängerung durch Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
    Grundsätzlich ist aber für das Zustandekommen eines Mietvertrages erforderlich, daß der Mietzins entweder bestimmt vereinbart wird oder wenigstens bestimmbar ist (vgl. BGHZ 55, 248, 251; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 7. Aufl. Rdn. 53).
  • BGH, 08.12.1971 - VIII ZR 150/70

    Abschluss eines Pachtvertrages über ein Grundstück mit Vorkaufsrecht - Auslegung

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
    Ein späterer Eigentümer kann insoweit nur unter den Voraussetzungen des § 822 BGB in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1971 - VIII ZR 150/70 - LM BGB § 951 Nr. 28).
  • BGH, 28.11.1997 - V ZR 288/96

    Wirksamkeit der Übertragung von Grundeigentum der Konsumgenossenschaften in

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
    Ihre Voraussetzungen sind hier gegeben; denn die Überführung des strittigen Grundstücks in Volkseigentum war seinerzeit sachlich-inhaltlich möglich und ist lediglich nicht korrekt durchgeführt worden (vgl. BT-Drucks. 13/7275 S. 41; BGH, Urteil vom 28. November 1997 - V ZR 288/96 - für den gleichgelagerten Globalvertrag vom 30. November 1956).
  • BGH, 08.12.2000 - V ZR 489/99

    Begriff der "sonstigen Überführung in Volkseigentum"

    Aufgrund des Bestandsschutzes für die Überführung des Grundstücks in Volkseigentum hat die nach Art. 233 § 2 Abs. 2 EGBGB verfügungsbefugte Stadt L. (Senatsurt. v. 17. November 1998, V ZR 108/97, WM 1999, 746, 748), die Rechtsmacht erlangt, das Umwandlungsverfahren gemäß § 58 UmwG aF in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I 255) durchzuführen (BGH, Urt. v. 30. September 1998, XII ZR 199/96, WM 1999, 101, 102).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.11.1998 - 14 W 754/98   

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https://dejure.org/1998,9662
OLG Koblenz, 05.11.1998 - 14 W 754/98 (https://dejure.org/1998,9662)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.11.1998 - 14 W 754/98 (https://dejure.org/1998,9662)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. November 1998 - 14 W 754/98 (https://dejure.org/1998,9662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Gewährung rechtlichen Gehörs im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 867
  • Rpfleger 1999, 18
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Ratsgebühr und andere gebührenpflichtige Tätigkeit -

    Danach ist der Rechtspfleger im Falle der Anfechtung des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit der sofortigen Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 577 Abs. 3 ZPO) zu einer Abhilfeentscheidung nicht befugt, es sei denn, daß die Ausnahmevoraussetzungen des § 11 Abs. 2 RPflG gegeben sind (so auch OLG Karlsruhe Rpfleger 1999, 64 und OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18).

    Dagegen ist einzuwenden, daß auch im Kostenfestsetzungsverfahren die Anhörung des Gegners verfassungsrechtlich geboten ist (Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., §§ 103, 104, Rdnr. 21, Stichwort "rechtliches Gehör" mit Hinweis auf BVerfG JMBl. NW 1983, 72 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Riedel Rpfleger 1999, 18 mit Hinweis auf BVerfG Rpfleger 1990, 155).

    In vielen Fällen kann der Einlegung des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde dadurch vorgebeugt werden, daß der Antragsgegner eine ausreichende Frist zur Stellungnahme eingeräumt bekommt, um seine eventuellen Einwendungen noch vor der Entscheidung des Rechtspflegers geltend machen zu können (so auch OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 und OLG Karlsruhe Rpfleger 1999, 64).

    Auch wird der Rechtspfleger durch §§ 11 Abs. 1 RPflG n. F. nicht von der Notwendigkeit der Prüfung befreit, ob er in Anwendung der §§ 319 ff. ZPO offenbare Unrichtigkeiten, Rechenfehler und dergleichen in eigener Zuständigkeit korrigieren kann (OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18).

  • LAG Düsseldorf, 23.04.1999 - 7 Ta 87/99

    Kostenfestsetzung: Begründungspflicht - Abhilfemöglichkeit

    Nachdem nach erfolgter Änderung des § 11 RPflG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 06.08.1998 BGBl. 1998 S. 2030 im vorliegenden Fall die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel ist (s.o.!) und insoweit keine Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers mehr besteht, können für den Begründungszwang für solche Entscheidungen des Rechtspflegers keine abweichenden Voraussetzungen mehr gelten (OLG Koblenz, Rpfleger 1999, 18); zuvor hätte es ausgereicht, wenn die Begründung in der Nichtabhilfeentscheidung nachgeholt worden wäre (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O.).

    Eine Entscheidung der Streitfrage, ob nach erfolgter Gesetzesänderung eine Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Falle einer sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß ausgeschlossen ist (dagegen OLG Stuttgart, Rpfleger 1999, 509 ablehnend Schneider Rpfleger 1999, 499 - = KostRsp. ZPO § 104 (B) Nr. 298 m. ablehnender Anmerkung von Eicken; OLG München MDR 1999, 58 m. ablehnender Anmerkung Schütt MDR 1999, 256 - = JurBüro 1999, 680 = Rpfleger 1999, 16 - m. ablehnender Anmerkung Riedel - OLG Köln MDR 1999, 321; dafür: OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 = KostRsp.

  • OLG Koblenz, 18.02.1999 - 14 W 92/99

    Abhilfebefugnis des Rechtspflegers nach neuem Recht

    Deshalb ist die scharfe Kritik von Riedel (Rpfleger 1999, 18, 19) an der Entscheidung des OLG München (Rpfleger 1999, 16) auch nicht begründet, der meint, durch die Ausführungen des OLG München werde die Intention des Gesetzgebers, die Stellung des Rechtspflegers als eigenständiges Organ der Gerichtsverfassung zu verbessern, gefährdet.

    Ließe man in den sehr zahlreichen Kostenfestsetzungsverfahren die Abhilfe nicht mehr zu, so müsste man, wie der Senat in seinem Beschluss vom 5.11.1998 - 14 W 754/98 es versucht hat, auf andere prozessuale Institute wie § 319 ZPO (offenbare Unrichtigkeit) oder rechtliches Gehör - Begründungszwang schon im Kostenfestsetzungsbeschluss selbst zurückgreifen.

  • OLG Brandenburg, 07.01.1999 - 8 W 542/98

    Anfechtung eines durch eine Rechtspflegerin erlassenen

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  • OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03

    Begründungspflicht der Kostenfestsetzung; Einheitl. Entscheidung bei mehreren

    Fehlt es hieran, stellt das einen Verfahrensmangel und einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs dar (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 313, Rn. 24; s. auch Senat vom 5. November 1998, Aktenzeichen 14 W 754/98 sowie Rechtspfleger 1985, 496).
  • OLG Schleswig, 14.04.1999 - 9 W 46/99

    Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

    Teile der Rechtsprechung und der Literatur sehen sich an einer solchen Auslegung vor allem wegen des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift gehindert (vgl. OLG Frankfurt/M. MDR 1999, 320; OLG Karlsruhe MDR 1999, 321 f.; OLG Saarbrücken OLGR 1999, 95; OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 ; Brandenburgisches OLG MDR 1999, 442; OLG Dresden, Beschluß vom 4.2.1999, 13 W 202/99; Schütt, Anmerkung zu der Entscheidung des OLG München vom 26.10.1998, MDR 1999, 255 [256]; Rellermeyer, Das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, Rpfleger 1998, 309 [310 f.]; Riedel, Anmerkung zu dem Beschluß des OLG München vom 26. Oktober 1998, MDR 1999, 17 f.).
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